Beschluss:

 

 

1. Beschluss über Stellungnahmen

 

Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Anregungen nach § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung sowie der Behandlung der Stellungnahmen gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zu dem Bebauungsplan-Entwurf 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und Stellungnahmen und entscheidet hierüber gemäß § 3 (2) BauGB entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.

 

2. Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 in Meerbusch-Strümp, „Am Strümper Busch / Im Plötschen im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp“, gemäß § 10 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.November 2017 (BGBl.I, S.3634) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2019 (GV.NRW, S.193) als Satzung mit der Begründung vom Juli 2019 für ein Gebiet, das

 

-      im Westen durch die Straße „Am Strümper Busch“

-      im Norden durch die Osterather Straße (L 154)

-      im Osten durch die vorhandene Lärmschutzanlage und

-              im Süden durch die südliche Begrenzungslinie der Gerhart-Hauptmann-Straße und die nördliche Begrenzungslinie des weiterführenden Fuß- und Radwegs begrenzt wird, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs gemäß § 9 (7) BauGB in der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276.

 

Mit Rechtskraft der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 außer Kraft. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 soll auch dann Bestand haben, wenn das Oberverwaltungsgericht die zurzeit in der Normenkontrolle angegriffene vorgehende Änderung dieses Teilbereichs für unwirksam erklärt oder sonstige Mängel an dem Ursprungsbebauungsplan Nr. 276 feststellt.

 


Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.

 

Ratsherr Rettig weist unter dem Aspekt der Klage gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes auf die Notwendigkeit der Rechtssicherheit für den Beschluss hin.

 

Ratsfrau Glasmacher hält eine Vertagung für sinnvoll, bis die mündliche Verhandlung am OVG NRW zur genannten Klage durchgeführt wurde.

 

Herr Dr. Saturra führt aus, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes auf den Erkenntnissen der beklagten 1. Änderung beruhe und eine entsprechende Rechtssicherheit angenommen werden könne. Durch den Beschluss zur 2. Änderung würde die Klage gegen die 1. Änderung gegenstandslos, da diese außer Kraft trete. Eine mögliche Klage gegen die 2. Änderung stünde unabhängig von der derzeitigen Klage gegen die 1. Änderung.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass die verkehrliche Anbindung des Plangebietes, die Gegenstand der laufenden Klage sei, geklärt und sichergestellt sei. Mögliche verkehrsrechtliche Anordnungen zur Verkehrslenkung seien kein zentraler Bestandteil des Bebauungsplanes und könnten jederzeit getroffen werden.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

23

 

SPD                                     

8

 

FDP                                     

5

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

5

 

 

UWG                                   

1

 

2

Die Linke/Piraten                

2

 

 

Bürgermeisterin                  

1

 

Gesamt                               

45

2

 

Ratsherr Quaß nimmt nicht an der Abstimmung teil.