Beschluss:
1. Beschluss
über Stellungnahmen
Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Anregungen nach § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung sowie der Behandlung der Stellungnahmen gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.
Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zu dem Bebauungsplan-Entwurf 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und Stellungnahmen und entscheidet hierüber gemäß § 3 (2) BauGB entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.
2.
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 in Meerbusch-Strümp, „Am Strümper Busch / Im Plötschen im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp“, gemäß § 10 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.November 2017 (BGBl.I, S.3634) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2019 (GV.NRW, S.193) als Satzung mit der Begründung vom Juli 2019 für ein Gebiet, das
- im Westen durch die Straße „Am Strümper Busch“
- im Norden durch die Osterather Straße (L 154)
- im Osten durch die vorhandene
Lärmschutzanlage und
-
im Süden
durch die südliche Begrenzungslinie der Gerhart-Hauptmann-Straße und die
nördliche Begrenzungslinie des weiterführenden Fuß- und Radwegs begrenzt wird,
maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs gemäß § 9 (7)
BauGB in der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276.
Mit Rechtskraft der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 tritt die 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 außer Kraft.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 soll auch dann Bestand haben,
wenn das Oberverwaltungsgericht die zurzeit in der Normenkontrolle angegriffene
vorgehende Änderung dieses Teilbereichs für unwirksam erklärt oder sonstige
Mängel an dem Ursprungsbebauungsplan Nr. 276 feststellt.
Ratsherr
Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und
Liegenschaften.
Ratsherr
Rettig weist unter dem Aspekt der Klage gegen die 1. Änderung des
Bebauungsplanes auf die Notwendigkeit der Rechtssicherheit für den Beschluss
hin.
Ratsfrau
Glasmacher hält eine Vertagung für sinnvoll, bis die mündliche Verhandlung am
OVG NRW zur genannten Klage durchgeführt wurde.
Herr
Dr. Saturra führt aus, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes auf den
Erkenntnissen der beklagten 1. Änderung beruhe und eine entsprechende
Rechtssicherheit angenommen werden könne. Durch den Beschluss zur 2. Änderung
würde die Klage gegen die 1. Änderung gegenstandslos, da diese außer Kraft
trete. Eine mögliche Klage gegen die 2. Änderung stünde unabhängig von der
derzeitigen Klage gegen die 1. Änderung.
Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass die verkehrliche Anbindung des Plangebietes, die Gegenstand der laufenden Klage sei, geklärt und sichergestellt sei. Mögliche verkehrsrechtliche Anordnungen zur Verkehrslenkung seien kein zentraler Bestandteil des Bebauungsplanes und könnten jederzeit getroffen werden.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
23 |
|
|
SPD |
8 |
|
|
FDP |
5 |
|
|
Bündnis 90 /
Die Grünen |
5 |
|
|
UWG |
1 |
|
2 |
Die
Linke/Piraten |
2 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
45 |
2 |
Ratsherr
Quaß nimmt nicht an der Abstimmung teil.