Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt beschließt das Freiflächenentwicklungskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept  gemäß § 1 Abs. 6 Nr.11 Baugesetzbuch (BauGB). Es soll als Arbeitsgrundlage für die Entwicklung und Sicherung von Freiräumen in der Stadt dienen und Grundlage für sachgerechte, planerische Entscheidungen sein.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ziele und Maßnahmen des Freiflächenentwicklungskonzeptes  in der Siedlungs- und Stadtentwicklung zu verankern und sukzessive umzusetzen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwicklung des Lupenraumes Fähranleger Langst-Kierst nach den vorgeschlagenen konzeptionellen Leitlinien zu planen und entwickeln.

 


Ratsherr Damblon berichtet von der Vorberatung im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.

 

Ratsherr Weyen merkt an, dass die vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich der Aufforstung von Waldflächen zu gering seien.

 

Ratsherr Rettig führt aus, dass der Aspekt der Aufforstung von Waldflächen in den Fokus genommen werden solle.

 

Ratsherr Peters weist darauf hin, dass im Rahmen der Erstellung des Konzeptes alle Möglichkeiten geprüft worden seien und manche Dinge aus ökologischer Sicht schlicht nicht sinnvoll umgesetzt werden könnten.

 

Ratsherr Damblon erläutert, dass es sich bei den Inhalten des Konzeptes um eine Angebotsplanung handle, deren Einzelmaßnahmen jeweils in den zuständigen Gremien beraten würden.

 

Sodann wird über die Vorlage abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig