Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt beschließt das Freiflächenentwicklungskonzept als
städtebauliches Entwicklungskonzept
gemäß § 1 Abs. 6 Nr.11 Baugesetzbuch (BauGB). Es soll als
Arbeitsgrundlage für die Entwicklung und Sicherung von Freiräumen in der Stadt
dienen und Grundlage für sachgerechte, planerische Entscheidungen sein.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ziele und Maßnahmen des
Freiflächenentwicklungskonzeptes in der
Siedlungs- und Stadtentwicklung zu verankern und sukzessive umzusetzen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwicklung des Lupenraumes Fähranleger
Langst-Kierst nach den vorgeschlagenen konzeptionellen Leitlinien zu planen und
entwickeln.
Ratsherr
Damblon berichtet von der Vorberatung im Ausschuss für Planung und
Liegenschaften.
Ratsherr
Weyen merkt an, dass die vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich der Aufforstung
von Waldflächen zu gering seien.
Ratsherr
Rettig führt aus, dass der Aspekt der Aufforstung von Waldflächen in den Fokus
genommen werden solle.
Ratsherr
Peters weist darauf hin, dass im Rahmen der Erstellung des Konzeptes alle
Möglichkeiten geprüft worden seien und manche Dinge aus ökologischer Sicht
schlicht nicht sinnvoll umgesetzt werden könnten.
Ratsherr
Damblon erläutert, dass es sich bei den Inhalten des Konzeptes um eine
Angebotsplanung handle, deren Einzelmaßnahmen jeweils in den zuständigen
Gremien beraten würden.
Sodann wird über die Vorlage abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig