Bürger 1 regt an, die unter TOP 10 vorgesehene Beschlussfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 276 in die nächste Sitzung des Rates zu vertagen, da zunächst die Entscheidung des OVG NRW zur 1. Änderung abgewartet werden solle.

 

Herr Dr. Saturra führt hierzu aus, dass die bevorstehende mündliche Verhandlung am OVG NRW zur Rechtmäßigkeit der 1. Änderung keine rechtlichen Auswirkungen auf die zu beschließende 2. Änderung habe. Vielmehr würde die 2. Änderung die beim OVG anhängige  1. Änderung des Bebauungsplanes ersetzen. Eine Beschlussfassung in der Sitzung könne daher erfolgen.

 

Bürger 2 fragt, inwiefern Politik und Verwaltung Maßnahmen ergreifen, bzw. ergriffen hätten, um den seit Jahren verbotswidrigen LKW-Verkehr in Lank und Nierst einzudämmen, der in den letzten Monaten deutlich zugenommen habe.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, die Zunahme sei baulichen Maßnahmen im Bereich des Krefelder Hafens und der Schließung der Brücke geschuldet.  Trotz neuer Beschilderung und Gesprächen mit der Stadt Krefeld, aber auch temporärer  Kontrollen der Kreispolizeibehörde und der Aufstellung eines Blitzers durch den RK Neuss als Straßenverkehrsbehörde werde ein Teil des LKW-Verkehrs zum Krefelder Hafen verbotswidrig über Lank und Nierst abgewickelt. In Kürze finde ein gemeinsamer Termin mit allen beteiligten Behörden – Kreispolizei, Verkehrsdienst, Autobahnamt und dem RK Neuss – statt, um weitere Maßnahmen zu besprechen. Aus Sicht der Stadt würde nur eine dauerhafte Kontrolle verbotswidriger Durchfahrten Erfolg bringen. Die verwaltungsinternen Überlegungen gingen dahin, auf Kosten der Stadt feststehende Blitzeranlagen zu erwerben, die Ahndung müsse allerdings durch den RK Neuss als Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Die Bereitschaft des RK Neuss solle ebenfalls im bereits vereinbarten Gesprächstermin abgeklärt werden.