Sitzung: 01.10.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: vertagt
Vorlage: FB4/0943/2019
Beschluss:
Die
Beschlussfassung wird in die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und
Liegenschaften am 28. November 2019 vertagt.
Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass die Aufstellung einer Gründachsatzung nun
auch vom Rechtsamt geprüft worden sei. Das Rechtsamt hat festgestellt, dass speziell zu der neuen einschlägigen Regelung des § 89 Abs. 1
Nr. 7 BauO noch keine Rechtsprechung und auch keine Kommentierung zu finden ist und hat deshalb auf allgemeine
Grundsätze zur Prüfung von Bauvorschriften bzw. (Gestaltungs-)Satzungen nach
dem bisherigen § 86 BauO NRW zurückgegriffen. Danach scheint das "größte
Problem" die Bestimmtheit des Geltungsbereichs der Satzung zu sein, denn
der Geltungsbereich muss bekanntlich klar definiert und abgegrenzt sein, sich
in der Regel also auf ein bestimmtes, festgelegtes Gebiet beziehen. Nach der
dazu gefundenen (bisherigen) Rechtsprechung des OVG Münster ist eine
Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs einer Satzung mit der Formulierung
"innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils" zulässig.
Vor diesem Hintergrund wird auch die in der hiesigen Satzung
gewählte Formulierung für den Geltungsbereich für zulässig gehalten und auch
die Rechtsgrundlage des neuen § 89 Abs. 1 Nr. 7 BauO NRW für einschlägig, so
dass die vorliegende Satzung zur Dachbegrünung darauf gestützt werden könne.
Der
Entwurf einer Satzung zur Dachbegrünung dürfte insgesamt rechtmäßig sein. Es
wird lediglich empfohlen, in § 1 der Satzung klarzustellen, ob die Satzung im
gesamten Stadtgebiet oder lediglich in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteilen
i.S.v. § 34 BauGB ihren Geltungs- und Anwendungsbereich hat. Es wird empfohlen den Absatz wie folgt zu formulieren:
Die Satzung gilt im gesamten Stadtgebiet für Flachdächer und flach geneigte
Dächer bis 15°, sofern es sich um Vorhaben handelt, die innerhalb eines im
Zusammenhang bebauten Ortsteils gem. § 34 BauGB liegen.
Das Rechtsamt weist jedoch darauf hin, dass ein Gericht bei
einer erstmaligen Befassung mit den "Begrünungsvorschriften"
(entweder hier oder in einer anderen Stadt, die ggf. eine ähnliche Satzung
erlassen hat) möglicherweise einen anderen Standpunkt vertreten und eine solche
Begrünungssatzung aufheben würde.
Ratsherr Schoenauer merkt
an, dass seitens der CDU-Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe. Er beantragt den
Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes fragt, ob die Gründachsatzung sowohl für bereits
bestehende als auch neue in Planung stehende Flachdächer und flach geneigte
Dächer bis 15 ° gelte.
Ratsherr Damblon weist
darauf hin, dass die Gründachsatzung für neue in Planung stehende Flachdächer
und flach geneigte Dächer bis 15 ° gelte.
Ratsherr Damblon stellt den Vertagungsantrag der CDU zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG/Freie Wähler |
1 |
1 |
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
1 |
|
Gesamt: |
15 |
2 |
0 |