Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.

 

1. Beschluss über Stellungnahmen

 

Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Anregungen nach § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung sowie der Behandlung der Stellungnahmen gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zu dem Bebauungsplan-Entwurf 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und Stellungnahmen und entscheidet hierüber gemäß § 3 (2) BauGB entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.

 

2. Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 in Meerbusch-Strümp, „Am Strümper Busch / Im Plötschen im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp“, gemäß § 10 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.November 2017 (BGBl.I, S.3634) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2019 (GV.NRW, S.193) als Satzung mit der Begründung vom Juli 2019 für ein Gebiet, das

 

-      im Westen durch die Straße „Am Strümper Busch“

-      im Norden durch die Osterather Straße (L 154)

-      im Osten durch die vorhandene Lärmschutzanlage und

-      im Süden durch die südliche Begrenzungslinie der Gerhart-Hauptmann-Straße und die nördliche Begrenzungslinie des weiterführenden Fuß- und Radwegs begrenzt wird,

 

maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs gemäß § 9 (7) BauGB in der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276.

 

Mit Rechtskraft der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 außer Kraft. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 soll auch dann Bestand haben, wenn das Oberverwaltungsgericht die zurzeit in der Normenkontrolle angegriffene vorgehende Änderung dieses Teilbereichs für unwirksam erklärt oder sonstige Mängel an dem Ursprungsbebauungsplan Nr. 276 feststellt.

 


Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 wurden zusammen beraten.

 

Die Verwaltung  weist darauf hin, dass die Beschlussfassung unter der Maßgabe erfolgt, dass die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 auch dann Bestand haben soll, wenn das Oberverwaltungsgericht die zurzeit in der Normenkontrolle befindliche 1. Änderung dieses Teilbereichs für unwirksam erklärt oder sonstige Mängel an dem Ursprungsbebauungsplan Nr. 276 feststellt.

 

Ratsherr Peters bittet um Prüfung, ob es im Rahmen der Energieversorgung für die Baugrundstücke u.a. die Option eines Blockheizkraftwerkes geben könne.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher sagt zu, dass man versuchen werde, hinsichtlich des zu realisierenden Geschosswohnungsbaus ein klärendes Gespräch mit den Stadtwerken Meerbusch und dem Erwerber zu führen.

 

Ratsherr  Rettig weist auf eine Diskrepanz hinsichtlich der Festsetzung zur Dachbegrünung auf 15° in den textlichen Festsetzungen zur Bebauungsplanänderung und 20° in der dazugehörigen Gestaltungssatzung Nr. 25 hin.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Gestaltungssatzung mit einer vorgeschriebenen Flachdachneigung von 15 ° zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

Gesamt:

17

0

0