Sitzung: 03.09.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/0975/2019
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt eine
vorlagegemäße Beschlussfassung.
1. Beschluss über
Stellungnahmen
Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Anregungen nach § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung sowie der Behandlung der Stellungnahmen gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.
Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zu dem Bebauungsplan-Entwurf 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und Stellungnahmen und entscheidet hierüber gemäß § 3 (2) BauGB entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.
2. Satzungsbeschluss
gem. § 10 (1) BauGB
Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 in Meerbusch-Strümp, „Am Strümper Busch / Im Plötschen im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp“, gemäß § 10 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.November 2017 (BGBl.I, S.3634) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2019 (GV.NRW, S.193) als Satzung mit der Begründung vom Juli 2019 für ein Gebiet, das
- im Westen durch die Straße „Am Strümper
Busch“
- im Norden durch die Osterather Straße (L 154)
- im Osten durch die vorhandene
Lärmschutzanlage und
- im Süden durch die südliche Begrenzungslinie
der Gerhart-Hauptmann-Straße und die nördliche Begrenzungslinie des
weiterführenden Fuß- und Radwegs begrenzt wird,
maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs gemäß § 9
(7) BauGB in der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276.
Mit Rechtskraft der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 tritt die 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 außer Kraft.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 soll auch dann Bestand haben,
wenn das Oberverwaltungsgericht die zurzeit in der Normenkontrolle angegriffene
vorgehende Änderung dieses Teilbereichs für unwirksam erklärt oder sonstige
Mängel an dem Ursprungsbebauungsplan Nr. 276 feststellt.
Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 wurden
zusammen beraten.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Beschlussfassung
unter der Maßgabe erfolgt, dass die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 auch
dann Bestand haben soll, wenn das Oberverwaltungsgericht die zurzeit in der
Normenkontrolle befindliche 1. Änderung dieses Teilbereichs für unwirksam
erklärt oder sonstige Mängel an dem Ursprungsbebauungsplan Nr. 276 feststellt.
Ratsherr Peters bittet um Prüfung, ob es im Rahmen
der Energieversorgung für die Baugrundstücke u.a. die Option eines
Blockheizkraftwerkes geben könne.
Technischer Beigeordneter Assenmacher sagt zu, dass
man versuchen werde, hinsichtlich des zu realisierenden Geschosswohnungsbaus
ein klärendes Gespräch mit den Stadtwerken Meerbusch und dem Erwerber zu
führen.
Ratsherr
Rettig weist auf eine Diskrepanz hinsichtlich der Festsetzung zur
Dachbegrünung auf 15° in den textlichen Festsetzungen zur Bebauungsplanänderung
und 20° in der dazugehörigen Gestaltungssatzung Nr. 25 hin.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die
Gestaltungssatzung mit einer vorgeschriebenen Flachdachneigung von ≤
15 ° zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
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|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG/Freie Wähler |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
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Gesamt: |
17 |
0 |
0 |