Beschluss: zur Kenntnis genommen

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert anhand einer Liste Maßnahmen aus den einzelnen Bereichen und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Ausschussvorsitzender Jürgens weist ausdrücklich auf die Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse, § 8 Abs. 4 hin, wonach der Bau- und Umweltausschussbei der Planung und Durchführung von Neu- und Umbauten dergestalt zu beteiligen sei, dass ihm die Bauvorhaben nach Zustimmung zum Vorentwurf mit Kostenschätzung und Baubeschreibung durch den jeweiligen Fachausschuss zur Beratung vor abschließender Entscheidung des Fachausschusses vorzulegen seien. Ratsherr Jürgens bemerkt, dass dieses häufig nicht beachtet werde.

 

Hinweis der Schriftführerin: Die Liste über den Fortschritt der Maßnahmen > 50.000 € ist Anlage zur Niederschrift.