Beschluss:
Der Kulturausschuss beschließt, die Schenkung des
Meerbuscher Kulturkreises e. V. zusammen mit dem Heimatverein Lank e. V. und
weiteren Sponsoren gem. § 9 (1) Zuständigkeitsordnung anzunehmen. Das Kunstwerk
wurde bereits auf dem Areal der Teloy-Mühle, Kemperallee 10, Meerbusch-Lank aufgestellt. Sofern der heutige Ausstellungsort nicht mehr
geeignet ist, sollte der Stein an einem anderen Ort aufgestellt werden können.
Ausschussmitglied Schmoll formuliert Bedenken. Über die Jahre sammeln
sich mehr und mehr Kunstwerke in einer Stadt an. Zukünftig könnte vielleicht
die Notwendigkeit bestehen, den Stein anderenorts aufstellen zu müssen. Dieses
Nutzungsrecht sollte beim Erwerb eigens erwirkt werden.
Sowohl der Erste Beigeordnete Maatz als auch Herr Dr. Beseler betonen, dass der Eigentümer eines Kunstwerkes das Recht habe, dieses zu verlegen. Es wird vorgeschlagen, den Wortlaut des Beschlusses abzuändern.
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
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1 |
SPD |
3 |
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FDP |
2 |
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Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
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UWG |
1 |
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Die Linke und Piratenpartei |
1 |
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GESAMT |
16 |
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1 |
Der Beschluss wird mit einer Stimme Enthaltung einstimmig angenommen.