Bürger I stellt sich vor und stellt die Frage, ob die Stadt Meerbusch auf Umweltverbände zugehe und sich an Verbandsklagen gegen die Stromtrasse oder den Konverter beteilige. Dr. Saturra beantwortet die Frage dahin gehend, dass man gerne auf die Umweltverbände zugehen könne, aber sich nicht ohne weiteres einer Verbandsklage anschließe. Vielmehr sollte jede Institution zunächst die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels aus der jeweils eigenen Betroffenheit heraus prüfen und die Entscheidung für sich treffen, ob sie ein solches Rechtsmittel einlegt oder nicht. Hintergrund sei, dass die Voraussetzungen für eine Klage eines Umweltverbandes unter Umständen andere sein können als diejenigen für eine Klage der Stadt, weil ggf. unterschiedliche Rechte betroffen sein können.

Auf die weitergehende Frage, ob das Genehmigungsverfahren nach BImschG die Klagemöglichkeiten erweitere oder beschränke, erklärt er, dass man es durchaus so sehen könne, dass das BImSchG-Verfahren eine Klagemöglichkeit mehr eröffne, da es neben dem schon laufenden Bundesfachplanungsverfahren für den Trassenkorridor und dem sich in Bezug auf die (Anbindungs-)Leitung anschließenden Planfeststellungsverfahren nun noch eine zusätzliche und damit separat angreifbare BImSchG-Entscheidung speziell für den Konverter geben werde, der dann gerade nicht Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens ist.

Die Nachfrage, ob die eingestellten Haushaltsmittel ausreichen würden bejaht er und führt weiter aus, dass Mittelanpassungen jederzeit möglich seinen.

 

Bürgerin II fragt im Zusammenhang mit der Planung der Kreisstraße 9n, wie die konkreten Maßnahmen aussehen würden, um den LKW-Verkehr aus dem Krefelder Hafen über diese Straße zu hindern. Zudem sei die Straße den Neubürgern im Strümper Busch als Entlastungsstraße versprochen worden. Das neue Gutachten prognostiziere aber eine Zunahme von 1.200 Verkehrsbewegungen. Sie frage sich, wie dies zusammen passen würde. Die Planung stamme aus den 80er Jahren, der tatsächliche Individualverkehr des Jahres 2019 sehe ganz anders aus. Es gelte Alternativen zu finden.

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt zu Frage 1, dass dies durch eine entsprechende Beschilderung vermieden werde, zudem führe der 3-spurige Ausbau der Autobahn dazu, dass Entlastungen im Straßennetz erfolgten. Zu Frage 2 sei festzuhalten, dass die K 9n nicht durch das Wohngebiet verlaufe und insofern dort keine Zusatzbelastung erfolge.

 

Bürger III fragt im Zusammenhang mit der Konverterplanung, ob die Auswirkungen auf die Gesundheit geprüft worden seien. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erklärt, dass zu dieser Fragestellung im Vortrag der Amprion-Vertreter zu TOP 2 Stellung genommen würde.

 

Bürger IV weist daraufhin, dass jeder Bürger unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die Möglichkeit erhalt Einsicht in das Antragsverfahren der Firma Amprion zu erhalten. Er bittet darum, die Bürgerinnen und Bürger über diese Möglichkeit zu informieren. Der Antrag könne per Email an die Adresse bernd.schemion@rhein-kreis-neuss.de gestellt werden.