Sitzung: 01.10.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Ein Bürger fragt, ob eine Baugenehmigung für einen
Anbau im Bereich „Am Grünen Weg“
erteilt und, ob für dieses Gebiet
ein Bebauungsplan aufgestellt wurde. Ferner fragt er, ob dieses Bauvorhaben
auch im Rahmen der Arbeitsgruppe für Genehmigungen nach § 34 BauGB behandelt
wird.
Frau Köppen weist darauf hin, dass ein Bauantrag
zwar eingereicht wurde, dieser aber abgelehnt wurde. Ein Bebauungsplan für das
geschilderte Gebiet wurde nicht aufgestellt und ist auch nicht beabsichtigt.
Eine Bürgerin begrüßt es, dass die Verwaltung
beabsichtigt eine Gründachsatzung zu erlassen und regt an, den Fokus auch
verstärkt auf die Begrünung von Vorgärten zu setzen.
Frau Dr. Blaum bittet um Beantwortung der vorher
eingereichten Fragen.
Technischer Beigeordneter Assenmacher beantwortet
die Fragen wie folgt:
Für das Bauvorhaben „Am Eisenbrand 36“
wurde am 25.09.2018 die Abrissgenehmigung erteilt ohne Auflage, dies nur bis
Ende März eines Jahres durchzuführen. Die Stellungnahme des Rhein-Kreis Neuss,
die im Rahmen des Abrissantrages eingeholt worden war, gibt Hinweise zum Umgang
mit Artenschutz und verweist u.a. auf den § 44 BNatschG. Die Stellungnahme ist
Bestandteil der Abbruchgenehmigung. Es liegt gemäß Gesetz im
Verantwortungsbereich des Bauherrn alleine, alle artenschutzrechtlichen
Bestimmungen einzuhalten. Die Abstimmung und Umsetzung notwendiger
Kompensation/ Ausgleichsmaßnahmen erfolgt unmittelbar mit der zuständigen
Fachbehörde, hier dem Rhein-Kreis Neuss
als Untere Naturschutzbehörde, und ist nicht Bestandteil der
Abrissgenehmigung.
Die Baukörper 3 und 5 wurden nicht nach den Plänen des Investors auf die von
der oberen Bauaufsichtsbehörde als zulässig erachtende Linie zurückgestutzt.
Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert weiterhin, dass ein wasserrechtliches Gutachten des
Rhein-Kreis Neuss bzgl. der geplanten Tiefgarage vorliegt. Der Rhein-Kreis
Neuss als untere Wasserbehörde hat keine Bedenken.
Zu Genehmigungen im Bauleitplanverfahren von Glaspalästen weist er darauf hin,
dass es rechtlich nicht möglich ist, im Bauleitplanverfahren für immens große
Fenster, Vogelschutzmaßnahmen zu fordern.
Technischer Beigeordneter Assenmacher
erläutert, dass bezüglich der Streuobstwiesen in Nierst in der Vergangenheit bereits Überprüfungen der
baulichen Anlagen in den Streuobstwiesen zusammen mit dem Rhein-Kreis Neuss als
Untere Landschaftsbehörde stattgefunden haben. Alle baulichen Anlagen sind im
Hinblick auf ihren genehmigten Bestand sowie auf eine mögliche
Genehmigungsfreiheit geprüft worden.
Für die baulichen Anlagen, die nicht genehmigungsfrei sind und/ oder nicht
genehmigt und auch nicht genehmigungsfähig waren, ist der Abriss gefordert und
durchgeführt worden.
Anhand der beigefügten Fotos ist nicht zu erkennen, um welche baulichen Anlagen
es sich handelt bzw. wo genau diese stehen. Für konkretere Aussagen wären
genauere Angaben (Lage, Grundstück) erforderlich.