Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Rat der Stadt beschließt das Freiflächenentwicklungskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr.11 Baugesetzbuch (BauGB). Es soll als Arbeitsgrundlage für die Entwicklung und Sicherung von Freiräumen in der Stadt dienen und Grundlage für sachgerechte, planerische Entscheidungen sein.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ziele und Maßnahmen des Freiflächenentwicklungskonzeptes in der Siedlungs- und Stadtentwicklung zu verankern und sukzessive umzusetzen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwicklung des Lupenraumes Fähranleger Langst-Kierst nach den vorgeschlagenen konzeptionellen Leitlinien zu planen und entwickeln.

 


Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert die Vorlage der Verwaltung.

 

Ratsherr Herr Rettig regt an, den Punkt 2. des Beschlusses zu streichen, da er eine Priorisierung durch den Rat als durch die Verwaltung sehe.

 

Die Verwaltung erläutert, dass es sich hier lediglich um eine Angebotsplanung handeln werde. Die damit verbundene Konkretisierung und entstehenden Kosten solcher Maßnahmen werden dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

6

 

1

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

Gesamt:

15

0

1

 

 

Ratsherr Wehrspohn nimmt an der Beschlussfassung nicht teil.