Sitzung: 03.09.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: DezIII/0996/2019
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende
Beschlussfassung:
1.
Der Rat der Stadt beschließt das Freiflächenentwicklungskonzept als
städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr.11 Baugesetzbuch
(BauGB). Es soll als Arbeitsgrundlage für die Entwicklung und Sicherung von
Freiräumen in der Stadt dienen und Grundlage für sachgerechte, planerische
Entscheidungen sein.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ziele und Maßnahmen des
Freiflächenentwicklungskonzeptes in der Siedlungs- und Stadtentwicklung zu
verankern und sukzessive umzusetzen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwicklung des Lupenraumes Fähranleger
Langst-Kierst nach den vorgeschlagenen konzeptionellen Leitlinien zu planen und
entwickeln.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher erläutert die Vorlage der Verwaltung.
Ratsherr
Herr Rettig regt an, den Punkt 2. des Beschlusses zu streichen, da er eine
Priorisierung durch den Rat als durch die Verwaltung sehe.
Die Verwaltung erläutert, dass es sich hier lediglich um eine Angebotsplanung handeln werde. Die damit verbundene Konkretisierung und entstehenden Kosten solcher Maßnahmen werden dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
6 |
|
1 |
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
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|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
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UWG/Freie Wähler |
1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
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Gesamt: |
15 |
0 |
1 |
Ratsherr Wehrspohn nimmt an der Beschlussfassung nicht teil.