Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

 

Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) für ein Gebiet, dass

 

-      im Norden durch die Flurstücke 191, 277, 188, 187, 186, 172, 171 und 169,

-      im Süden durch das Flurstück 548 („Webergasse“),

-      im Westen durch die Flurstücke 15, 479, 480, 478, 475 und 18 sowie

-      im Osten durch die Flurstücke 244 („Albertstraße“), 142, 141, 140, 139, 146, 147, 154, 155 und 165 begrenzt ist,

 

maßgebend ist der dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Be-schlusses ist,

 

den Bebauungsplan Nr. 317, Meerbusch-Lank-Latum, "Sebastianstraße / Webergasse" aufzustellen,

 

der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben sollen:

 

-      Nachverdichtung zu Wohnzwecken

-      Neuordnung der Erschließung

 

Der Rat beschließt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.

 


Die Verwaltung stellt die Vorlage vor. Mit dem Bebauungsplan  soll das Ziel verfolgt werden, die Grundstücke und die Erschließung zu ordnen.

Im vorgeschlagenen Geltungsbereich liegen Grundstücke, die derzeit nicht erschlossen sind.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

Gesamt:

17

0

0