Sitzung: 03.09.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/0983/2019
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13a
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634) für ein Gebiet, dass
-
im
Norden durch die Flurstücke 191, 277, 188, 187, 186, 172, 171 und 169,
-
im
Süden durch das Flurstück 548 („Webergasse“),
-
im
Westen durch die Flurstücke 15, 479, 480, 478, 475 und 18 sowie
-
im
Osten durch die Flurstücke 244 („Albertstraße“), 142, 141, 140, 139, 146, 147,
154, 155 und 165 begrenzt ist,
maßgebend
ist der dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil
dieses Be-schlusses ist,
den
Bebauungsplan Nr. 317, Meerbusch-Lank-Latum, "Sebastianstraße /
Webergasse" aufzustellen,
der
vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben sollen:
-
Nachverdichtung
zu Wohnzwecken
-
Neuordnung
der Erschließung
Der
Rat beschließt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
ohne Umweltprüfung aufzustellen.
Die
Verwaltung stellt die Vorlage vor. Mit dem Bebauungsplan soll das Ziel verfolgt werden, die
Grundstücke und die Erschließung zu ordnen.
Im vorgeschlagenen Geltungsbereich liegen Grundstücke, die derzeit nicht erschlossen sind.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
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|
SPD |
3 |
|
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FDP |
2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
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UWG/Freie Wähler |
1 |
|
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DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
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Gesamt: |
17 |
0 |
0 |