Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die künftige Jugendhilfeplanung für das Regelangebot in der Kindertagesbetreuung an der Versorgungsquote für Kinder Ü3 von 98% und für Kinder U3 von 52% als Zielplanung zu orientieren. Im Rahmen der jährlichen Kindertagesstättenbedarfsplanung wird die Quote überprüft.

 


Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs erfolgt die Beratung auf Vorschlag von Vorsitzender Schoppe im Anschluss an TOP 2.

 

Erster Beigeordneter Maatz führt in die Beratung ein und erläutert die Kernaussagen der für die künftige Kindertagesstättenbedarfsplanung vorgesehen Zielquoten. Den sich aus einer dynamischen Stadtentwicklung ergebenden Auswirkungen für die Infrastruktureinrichtungen und hier insbesondere auf die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kinderbetreuungsplatz müsse Rechnung getragen werden. Er betont unter Hinweis auf die Ausführungen Ziffer 3 der Vorlage, dass insbesondere in den Stadtteilen Büderich und Osterath über die bereits geplanten Maßnahmen hinaus weitere Neubauten zur Deckung des prognostizierten Betreuungsbedarfs erforderlich seien. Auch in Lank-Latum und den Rheingemeinden seien in überschaubarem Umfang weitere Plätze in der U3- und Ü3-Betreuung zu schaffen. Alle derzeit realisierbaren Ausbaumaßnahmen seien in der Vorlage dargelegt, im Übrigen arbeite die Verwaltung weiterhin an Lösungen.

 

Die Realisierung der Zielgrößen von 98 % in der Ü3-Betreuung und 52% in der U3-Betreuung sei mittelfristig innerhalb von 5 Jahren angestrebt, wobei jährlich im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung eine Überprüfung der Quoten erfolge. Dabei solle die derzeit günstige Fördersituation und das noch bis 2022 laufende Investitionsprogramm des Landes für den Ausbau weitestgehend genutzt werden. Damit einher gehe das Vorhaben, die derzeit noch notwendigen Überbelegungen, Provisorien und Übergangsgruppen in Regelangebote zu überführen.

 

Auch hinsichtlich des Betreuungsangebotes Kindertagespflege gebe es Überlegungen zur Schaffung von zusätzlichen Anreizen, die voraussichtlich im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 im Ausschuss vorgestellt würden.

 

Erster Beigeordneter Maatz weist aber auch auf das flächendeckende Problem des weiterhin bestehenden Fachkräftemangels hin. Wie auch andere Kommunen würden erhebliche Anstrengungen unternommen, ausreichendes und qualifiziertes Personal zu finden und zu erhalten.

 

Ratsherr Neuhausen dankt zunächst für die ausführliche Vorlage, vermisst jedoch konkrete Zeitangaben zur Zielerreichung. Erster Beigeordneter Maatz erläutert, dass die praktische Umsetzung grundsätzlich notwendiger Maßnahmen von vielfältigen Faktoren abhängig sei, so dass zum jetzigen Zeitpunkt über die 5-jährige Zeitschiene hinaus keine konkreten Angaben für Einzelmaßnahmen möglich seien.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Jörgens hinsichtlich der Möglichkeiten des Ausschusses, von den Ableitungen der Verwaltung abweichende Zielvorgaben zu beschließen, erläutert Erster Beigeordneter Maatz zunächst, dass mit den hier gewählten Bedarfsdeckungsquoten die Realisierung der gesetzten Ziele – Deckung des Rechtsanspruches bei Abbau von Provisorien, Überbelegung und Übergangsgruppen – gelingen könne. Es werde Planungssicherheit erreicht und ausreichende Flexibilität auch hinsichtlich möglicher Schwankungen in der Bevölkerungszahl, der Erschließung von Bauland etc. Der politische Beschluss abweichender Zielgrößen sei selbstverständlich immer möglich, wobei nur bei einer höheren Quote die Sicherstellung des Rechtsanspruches gewährleistet sei.

 

Ratsherr Eimer weist nochmals auf das Problem des Fachkräftemangels hin und bittet um Auskunft, ob der mit den Zielquoten verbundene zusätzliche Personalbedarf bereits berechnet sei. Erster Beigeordneter Maatz trägt vor, dass eine Hochrechnung nicht erfolgt sei aber natürlich Klarheit bestehe, welches Personal grundsätzlich benötigt werde. Die Umsetzung werde zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung der Angebote des Arbeitsmarktes und der Qualifizierungsvorgaben des Landes mit Nachdruck erfolgen.

 

Ratsherr Fliege befürwortet die Zielvorgaben – wenn auch eher orientiert am Machbaren als am Bedarf – und auch deren jährliche Überprüfung. Ergänzend bittet er um Auskunft, ob auch die sich aus zu erwartenden Generationenwechseln – so. z.B. von der ISEK für den Ortsteil Strümp vorausgesagt – ergebenden Bedarfe berücksichtigt seien.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert, dass neben dem grundsätzlichen Ziel „kurze Beine, kurze Wege“ immer zu prüfen sei, wo es Sinn mache, eine Kita zu bauen. Die vorgestellten Zielquoten von 52% bzw. 98% gingen prognostisch noch über die ISEK-Zahlen hinaus und berücksichtigten damit auch zukünftige Bedarfe. Hier sei es gelungen, die bislang qualifiziertesten Zahlen vorzulegen und zur Planungsgrundlage zu machen.

 

Sodann erfolgt die einstimmige Beschlussfassung.

 


Abstimmungsergebnis:                               einstimmig