Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, dem Rat den Entwurf des Haushaltes 2020 für den Produktbereich 060 / Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Seite 425– 495) einschließlich dem Produkt 050 341 010 / Unterhaltsvorschuss (Seite 413 – 418) und der Veränderungsliste sowie – soweit betroffen – 010 111 080 / Serviceleistungen Baubetriebshof und 010 111 140 / Technisches Gebäudemanagement zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 


Die Beratung des Haushaltsentwurfs 2020 erfolgt in der Reihenfolge des Produkthaushaltes. Die Abstimmung über die Änderungsanträge der Fraktionen erfolgt beim jeweiligen Produkt.

 

 

Produkt 050 341 010       -        Unterhaltsvorschuss                  Seite 413 bis 418

 

Es besteht kein Beratungsbedarf.

 

 

 

Produkt 060 361 010 -     Förderung von Kindern in Kindertagespflege           Seite 429 bis 436

 

a)      

Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN und der Fraktion UWG/Freie Wähler zu 060 361 010 / 5318 0000 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke / Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den TMV e.V. für das Jahr 2020 in Höhe von 5.000 €

 

Beide Anträge sind mit Beschlussfassung zu TOP 2 erledigt.

 

 

b)      

Antrag der Fraktion UWG/Freie Wähler zu 060 361 010 / 5318 0000 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke / Erhöhung des Ansatzes für Mietkostenpauschale auf 79,80 € / Kind / Monat

 

Der Antrag wird im Rahmen der Beratung zu TOP 3 abgelehnt.

 

 

c)      

Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 361 010 / 5331 0000 – Soz. Leistungen an nat. Personen – Geldleistungen an Tagespflegepersonen / Einführung einer 3. Vergütungsstufe für Tagespflegepersonen mit umfassender Qualifizierung – Erhöhung des Ansatzes um 25.000 €

 

Ratsherr Fliege begründet den Antrag auf Schaffung einer 3. Vergütungsstufe. Mangels konkreter Zahlen sei der bezifferte Aufwand nur geschätzt, hier sei die Unterstützung der Verwaltung erforderlich.

 

Erster Beigeordneter Maatz verweist zunächst auf die vorhandenen Vergütungsstufen der Grund- und Aufbauqualifizierung mit den entsprechenden Stundensätzen. Die Schaffung zusätzlicher Anreize durch eine weitere Vergütungsstufe für Tagespflegepersonen mit umfassender Qualifizierung – die es genau zu definieren gelte – schaffe in der aktuellen Situation des Fachkräftemangels eine weitere Konkurrenzsituation für die Träger von Kindertageseinrichtungen. Die Bedingungen für eine Tätigkeit als Tagespflegeperson seien hinreichend bekannt, um die Entscheidung für oder gegen diese Tätigkeit zu treffen, ohne dass weitere Anreize erforderlich seien.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert ergänzend, dass das Jugendamt eine Vielzahl an Transferleistungen an sehr unterschiedliche Professionen vergebe. Bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte sei es eine Aufgabe des Jugendamtes, die erforderliche Fachlichkeit vorzugeben. Es sei daher nicht einsehbar, dass Personen – auch bei unterschiedlicher Qualifikation - für die gleiche Leistung am Kind verschiedene Vergütungen erhielten. Es solle in Meerbusch keine Zwei-Klassen-Gesellschaft aufgebaut werden, in der die Eltern sich für ihr Kind die Tageseltern mit höherer Qualifikation auswählten. Zudem müsse z.B. auch eine Erzieherin für die Erlaubnis zur Tagespflege zunächst eine Qualifikation mit 80 Stunden absolvieren.

 

Ratsherr Eimer verweist darauf, dass dieses Thema bereits mehrfach angesprochen worden sei, auch wenn die SPD-Fraktion dazu keinen Antrag eingereicht habe. Fakt sei, dass eine ausgebildete Erzieherin eine höhere Qualifikation aufweise als eine Tagespflegeperson mit Aufbauqualifizierung. Paradox sei dennoch, dass eine Tagespflegeperson zwar in einer Großtagespflege arbeiten dürfe, nicht jedoch in gleicher Funktion in einer Kindertageseinrichtung. Um dieses Thema umfassend zu bearbeiten, schlage er vor, dass Bündnis90/Die Grünen den vorliegenden Antrag zurückziehen und ein Prüfauftrag an die Verwaltung formuliert werde bezüglich der offenen Punkte, so z.B. Definition umfassender Qualifizierung, Feststellung der betroffenen Tagespflegepersonen, Ermittlung ggf. angemessener Vergütung, benötigte Haushaltsmittel, Regelung in Vergleichskommunen etc. Dem vorliegenden Antrag könne für 2020 in dieser Form nicht zugestimmt werden.

 

Ratsherr Wartchow sieht starke Argumente der Verwaltung für eine Ablehnung des Antrages, kann aber auch dem Vortrag von Ratsherrn Eimer folgen. Analog der bisherigen kreisweiten Orientierung hinsichtlich der Höhe der Vergütung empfehle sich auch ein entsprechender Abgleich bezüglich der Vergütungsstufen.

 

Ratsherr Fliege plädiert dafür, ggf. unabhängig vom Vorgehen anderer Kommunen mutig und innovativ auch neue Wege zu gehen. Die insbesondere im Gute-Kita-Gesetz enthaltenen Möglichkeiten finanzieller Förderung müssten abgerufen werden.

 

Ratsherr Wartchow verweist darauf, dass die Frage der Vergütung im Rahmen der ehemaligen Kooperation von CDU und Bündnis90/Die Grünen so wie derzeit umgesetzt vereinbart worden sei. Es gebe daher keinen Grund, das Vergütungssystem heute schlecht zu reden.

 

Ratsherr Neuhausen greift nochmals den Vorschlag von Ratsherrn Eimer auf und regt die Umwandlung des Antrages in einen Prüfauftrag an die Verwaltung an, um das Thema im kommenden Jahr umfassend zu bearbeiten.

 

Ratsfrau Glasmacher sieht den Antrag von Bündnis90/Die Grünen grundsätzlich positiv und bittet um Auskunft, wie viele Tagespflegepersonen von einer weiteren Vergütungsstufe betroffen seien.

 

Erster Beigeordneter Maatz erläutert, dass aktuell keine entsprechenden Daten verfügbar seien. Im Übrigen seien die beruflichen Merkmale zunächst hinreichend zu bestimmen. Er biete daher an, dass die Verwaltung im Zusammenhang mit dem sich abzeichnenden Prüfauftrag einen entsprechenden Vorschlag erarbeite und ggf. den Entwurf einer Änderungssatzung vorlegen werde.

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass je nach Definition der weitaus größte Teil der Tagespflegepersonen betroffen sein würde. Er halte es jedoch grundsätzlich nicht für zielführend, dass überqualifizierte Kräfte als Betreuungspersonen in der Kindertagespflege tätig seien.

 

Auch sachkundige Bürgerin Funke setzt sich für eine angemessene Bezahlung der Tagespflegepersonen ein, plädiert aber für eine genaue Prüfung aller Belange.

 

Ratsherr Fliege begrüßt die durch den Antrag hervorgerufene Dynamik in der Diskussion und sieht darin die grundsätzliche Befürwortung einer höheren Bezahlung. Er zieht den Antrag vom 18.11.2019 zurück und befürwortet den von Ratsherrn Eimer bereits formulierten Prüfauftrag an die Verwaltung.

 

Dem Prüfauftrag wird einvernehmlich zugestimmt.

 

Erster Beigeordneter Maatz sagt eine entsprechende Vorlage spätestens zur letzten Sitzung vor der Sommerpause zu.

 

 

 

Produkt 060 362 010                Kinder- und Jugendarbeit Seite 439 - 443

 

a)      

Antrag der FDP-Fraktion zu 060 362 010 / 5318 0000 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke / Erhöhung des Ansatzes um 50.000 € zur Förderung größerer Projekte auch bei nicht-organisiertem bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit

 

 

Ratsherr Jörgens erläutert den Antrag und verweist auch auf das bereits im letzten Jahr vorgetragene Anliegen. Ziel sei die Etablierung eines Budgets, das bürgerschaftliches Engagement unterjährig und kurzfristig unterstützen solle. Damit einher gehe der Aufruf an die Bürgerschaft, sich entsprechend einzubringen. Die Überlegung, dieses Budget mit einer hauptamtlichen Kraft für den Stadtjugendring zu verknüpfen, habe leider bereits im vergangenen Jahr keine Mehrheit gefunden.

 

Die Anregung findet grundsätzliche Unterstützung, allerdings wird allseits die Erarbeitung eines verlässlichen Regelwerkes gefordert.

 

Erster Beigeordneter Maatz verweist diesbezüglich auf den für die Wahlperiode 2016 – 2020 beschlossenen Kinder- und Jugendförderplan. Es bestehe kein Hindernis, für den nach der Kommunalwahl im September 2020 neu zu bildenden JHA bereits eine inhaltliche Empfehlung zu entwickeln. Mit einem entsprechenden Prüfauftrag an die Verwaltung könne der Vorschlag in den Entwurf des neuen Kinder- und Jugendförderplan eingearbeitet werden.

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass für die mobile Jugendsozialarbeit bereits ein Etat von 10.000 € gerade für solche kurzfristigen Projekte zur Verfügung stehe. Die Jugendarbeit sei damit weiterhin handlungsfähig; der neue Kinder- und Jugendförderplan sei im kommenden Jahr gemeinsam mit dem Stadtjugendring und den Verbänden zu diskutieren.

 

Am Ende der weiteren Beratung dankt Ratsherr Jörgens für die fruchtbare Diskussion und zieht den Antrag im Hinblick auf die Neuaufstellung des Kinder- und Jugendförderplanes zurück.

 

 

 

b)      

Antrag der SPD-Fraktion zu 060 362 010 / 5318 0000 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke / Erhöhung des Ansatzes um 5.000 € zur Neukonzeption der Kinder- und Jugendarbeit

 

 

Ratsherr Eimer schließt an die vorherige Diskussion zum FDP-Antrag an und unterstreicht auch im Hinblick auf die Schließung des Jugendzentrums OASE die Notwendigkeit einer Neukonzeption der Kinder- und Jugendarbeit, ggf. mit externer Unterstützung. Zu diesem Zweck solle ein Betrag in Höhe von 5.000 € in den Haushalt eingestellt werden.

 

Erster Beigeordneter Maatz verweist zunächst auf die Qualifikation im eigenen Jugendamt; die Hinzuziehung externer Experten stehe nicht automatisch für Erfolg. Die Neukonzeption werde ohnehin Bestandteil des neuen Kinder- und Jugendförderplanes sein, dessen Entwurf dem Ausschuss bis zum Ende der Legislaturperiode 2020 zur Diskussion vorgelegt werde.

 

Nach kurzer Diskussion über die Notwendigkeit der beantragten Haushaltsmittel zieht Ratsherr Neuhausen den Antrag im Hinblick auf die zu erwartende inhaltliche Diskussion über den Entwurf des neuen Förderplanes zurück.

 

 

 

c)      

Antrag der Fraktion UWG/Freie Wähler zu 060 362 010 / 5318 0000 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke / Erhöhung des Ansatzes um 4.000 € zur Unterstützung des Vereins „Verein engagiert“

 

Ratsfrau Glasmacher begründet den Antrag. In dem Verein engagiere sich eine große Zahl von Jugendlichen, insbesondere im Rahmen der Seniorenbetreuung bislang in Kooperationen mit dem Malterser-Stift in Lank und der Meridias Pflegeeinrichtung in Strümp. Derzeit sei der Verein mit der Bewältigung der Organisationstätigkeiten überfordert, so dass zur Unterstützung dieses Projektes ein Betrag in Höhe von 4.000 € zur Verfügung gestellt werden sollte, z.B. zur Beschäftigung einer FSJ-Kraft.

 

Ratsherr Eimer begrüßt das Projekt in der Sache, hält aber eine Zuschussgewährung entsprechend dem Antrag keinesfalls für umsetzbar. Der Einsatz eines jungen Menschen im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres könne nur entsprechend der Regelungen des FSJ-Gesetzes erfolgen. Zu klären bleibe, ob eine Förderung im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes möglich oder möglicherweise die Zuständigkeit des Sozialausschusses gegeben sei.

 

Das Engagement des Vereins und insbesondere der Jugendlichen wird in der nachfolgenden Diskussion allseits begrüßt und hervorgehoben. Angesichts der Vielzahl von Vereinen und Verbänden in Meerbusch, die ihre Ziele ohne öffentliche Zuwendungen umsetzten, könne jedoch einem einzelnen Verein keine Bevorzugung zuteil werden. Zudem sei bislang seitens des Vereins keine Kontaktaufnahme zur Verwaltung erfolgt.

 

Im Ergebnis zieht Ratsfrau Glasmacher den Antrag zunächst zurück.

 

 

d)      

Antrag der Verwaltung zu 060 362 010 / 7818 0000 – Investitionskostenzuschuss übrige Bereiche / Bereitstellung investiver Mittel in Höhe von 4.500 € zur Zahlung eines Zuschusses an die Ev. Kirchengemeinde Osterath für das Ev. Jugendzentrum KATAKOMBE

 

Die einstimmige Beschlussfassung erfolgt unter TOP 5.1 nach Vorlage.

 

 

 

Produkt 060 363 010                Ergänzende und ersetzende Hilfen       Seite 447 – 453

 

 

Antrag der SPD-Fraktion zu 060 363 010 / 5331 0000 – Ambulante Hilfen / Erhöhung des Ansatzes um 100.000 € aufgrund erwarteter Fallzunahme für Integrationshilfen im Offenen Ganztag

 

Ratsherr Eimer begründet den Antrag mit Hinweis auf die Reformstufe 3 des Bundesteilhabegesetzes, wonach das Gesetz künftig Integrationsassistenz auch im Offenen Ganztag ausdrücklich benenne. Zur Deckung der zu erwartenden Mehrkosten solle der Ansatz um 100.000 € aufgestockt werden.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert, dass erkennbare und planbare Auswirkungen der Gesetzesänderung bereits in der Ansatzplanung berücksichtigt seien. Das BTHG sehe die Integrationsassistenz im Offenen Ganztag nunmehr als „auch möglich“ vor; weiterhin sei aber jeweils der Einzelanspruch anhand der individuellen Teilhabebeeinträchtigung zu prüfen. Dies sei bislang auch schon Praxis gewesen.

 

Sachkundige Bürgerin Funke äußert ihr Erstaunen, da ihrer Kenntnis nach entsprechende Anträge bislang unter Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage abgelehnt worden seien, was im Einzelfall zu erheblichen Problemen für das im Offenen Ganztag betreute Kind geführt habe. Aufgrund der neuen Reformstufe gehe sie ab 01.01.2020 in jedem Fall von einer erheblichen Zahl an Anträgen auf Finanzierung einer Integrationsassistenz auch für die OGATA aus.

 

Fachbereichsleiter Annacker macht deutlich, dass bislang andere Voraussetzungen zu prüfen gewesen seien, so z.B., ob die Teilhabe an Bildung nur durch den Besuch der OGATA sichergestellt werden könne oder betreuerische Aspekte relevant seien. Klar sei jedoch, dass für das Jugendamt bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen eine Leistungsverpflichtung bestehe. Derzeit gehe er davon aus, dass die eingeplanten Mittel auskömmlich seien.

 

Ratsherr Eimer zieht den Antrag auf Mittelerhöhung zurück.

 

 

 

Produkt 060 362 020                Kinder- und Jugendsozialarbeit. Familienförderung
                                          Seite 455 - 459

 

Es besteht kein Beratungsbedarf.

 

 

 

Produkt 060 363 030                Gesetzliche Vertretung  Seite 461 - 464

 

Es besteht kein Beratungsbedarf.

 

 

 

Produkt 060 365 010                Kindertagesbetreuung in Einrichtungen  Seite 467 - 480

 

 

a)

Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 365 010 / 5012 0000 – Dienstbezüge für tariflich Beschäftigte / Erhöhung des Ansatzes um 60.000 € zur Verbesserung der Betreuung in Randzeiten

 

Ratsherr Fliege begründet den Antrag; Meerbusch müsse besser aufgestellt sein und die erforderlichen Personalkosten zur Erweiterung der Randzeitenbetreuung bereitstellen.

 

Erster Beigeordneter Maatz berichtet, dass der LVR mit Rundschreiben vom 19.11.2019 hinsichtlich der Umsetzung der KiBiz-Reform zur Erweiterung der Randzeitenbetreuung einen Zuschuss für das Kita-Jahr 2020/21 in Höhe von 128.000 € angekündigt habe. Voraussetzung sei die Bereitstellung eines zusätzlichen Eigenanteils in Höhe von 25%, somit 32.000 € für das Kita-Jahr 2020/21. Ziel der Verwaltung sei der Abruf und die zweckentsprechende Verwendung dieser Zuschussmittel.

 

Ratsherr Eimer ergänzt, dass der beabsichtigte Zuschuss ggf. für alle Träger zu verwenden sei und warnt daher vor einer Wettbewerbsverzerrung; die Kindpauschalen sollten grundsätzlich auskömmlich sein.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert, dass derzeit noch nicht über Umsetzungsmöglichkeiten und entstehende Kosten berichtet werden könne. Ziel sei, den berufstätigen Eltern eine verlässliche Größe in der Kinderbetreuung zu sichern. Dafür müssten Lösungen gefunden werden, die in jedem Fall eine hohe Flexibilität erforderten; bspw. die Betreuung durch Tagesmütter in Kitas im Anschluss an die regulären Öffnungszeiten. Notwendige Erweiterungen des Stellenplanes oder entsprechende Maßnahmen in freier Trägerschaft würden zu gegebener Zeit erfolgen müssen.

 

Abschließend zieht Ratsherr Fliege den Antrag zurück und der Landeszuschuss wird einvernehmlich als Ertrag und Aufwand zuzüglich des 25%-igen kommunalen Eigenanteils in die Veränderungsliste zum Haushaltsentwurf aufgenommen.

 

 

b)

Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 365 010  und 010 111 140 Techn. Gebäudemanagement – Investitionsmittel zur Errichtung neuer Kindertageseinrichtungen /
010 111 140  / 7851 0000 Hochbaumaßnahmen                               7.200.000 €
060 365 010  / 6811 0000 Investitionskostenzuschüsse des Landes     4.860.000 €

 

Ratsherr Fliege begründet den Antrag unter Hinweis auf die Vorlage der Verwaltung zur Sitzung am 11.09.2019. Der dort erläuterte Bedarf an Ausbaumaßnahmen spiegele sich im Haushaltsentwurf nicht wider, weshalb der Antrag auf Einstellung zusätzlicher Mittel für den Bau von vier weiteren Kindertageseinrichtungen gestellt werde. Zudem wird klar gestellt, dass für 2020 investive Mittel für Hochbaumaßnahmen in Höhe von 7.600.000 € (3.800.000 € je Kita) beantragt werden sollten.

 

Ratsherr Neuhausen teilt mit, dass er den Antrag bislang nicht kenne und aufgrund technischer Probleme aktuell nicht einsehen könne. Er beantrage daher die Vertagung des Antrages zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss.

 

Im Anschluss erfolgt eine kurze Diskussion, in der Erster Beigeordneter Maatz zunächst darauf hinweist, dass in der Vorlage ein mittelfristiger Planungszeitraum beschrieben und es Aufgabe und Recht der Bürgermeisterin sei, die Umsetzung solcher Maßnahmen zeitlich festzulegen.

 

Ratsherr Fliege bezeichnet es als fatal, wenn Landeszuschüsse, die grundsätzlich bis zum Jahr 2022 zur Verfügung stünden, wegen eines nur mittelfristigen Planungszeitraumes nicht abgerufen werden könnten.

 

Fachbereichsleiter Annacker berichtet ergänzend, dass im nächsten Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 10.12.2019 über weitere Ausbaumaßnahmen berichtet werde. So gebe es für das Ausbaugebiet Böhler Straße in Büderich Überlegungen für die Errichtung einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung sowie einer Grundschule. Zudem lägen für das Neubaugebiet Kamper Weg in Osterath bereits Planzahlen zum Ausbau vor. Insgesamt halte er daher die Vertagung in den HFWA zur 2. Lesung am 12.12.2019 für sinnvoll, da nach dem Planungsausschuss mit aktuellen Informationen beraten werden könne.

 

Ratsherr Fliege betont, dass er der Vertagung grundsätzlich zustimme, er die Diskussion im JHA als Fachausschuss jedoch für immens wichtig halte

 

Sodann erfolgt der einstimmige Beschluss zur Vertagung in den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.

 

 

 

Produkt 060 366 010                Einrichtungen der Jugendarbeit  Seite 481 - 487

 

Es besteht kein Beratungsbedarf.

 

 

 

 

Produkt 060 367 010                Erziehungsberatungsstelle         Seite 489 – 495

 

Es besteht kein Beratungsbedarf.

 

 

 

 

Produkt 010 111 080       Serviceleistungen Baubetriebshof – soweit betroffen

 

Es besteht kein Beratungsbedarf.

 

 

 

Produkt 010 111 140       Techn. Gebäudemanagement – soweit betroffen

 

Über den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Bau zusätzlicher Kindertageseinrichtungen hinaus gibt es keinen weiteren Beratungsbedarf.

 

 

 

Abschließend erfolgt die einvernehmliche Zustimmung zum Gesamthaushalt FB2/Jugend.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig