Sitzung: 27.11.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, dem Rat den Entwurf des Haushaltes 2020 für den Produktbereich 060 / Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Seite 425– 495) einschließlich dem Produkt 050 341 010 / Unterhaltsvorschuss (Seite 413 – 418) und der Veränderungsliste sowie – soweit betroffen – 010 111 080 / Serviceleistungen Baubetriebshof und 010 111 140 / Technisches Gebäudemanagement zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Beratung des Haushaltsentwurfs 2020 erfolgt in der Reihenfolge des Produkthaushaltes. Die Abstimmung über die Änderungsanträge der Fraktionen erfolgt beim jeweiligen Produkt.
Produkt
050 341 010 - Unterhaltsvorschuss Seite
413 bis 418
Es
besteht kein Beratungsbedarf.
Produkt 060 361 010 - Förderung
von Kindern in Kindertagespflege Seite 429 bis 436
a)
Antrag
der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN und der Fraktion UWG/Freie Wähler zu 060 361
010 / 5318 0000 – Zuweisungen
und Zuschüsse für lfd. Zwecke / Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den
TMV e.V. für das Jahr 2020 in Höhe von 5.000 €
Beide
Anträge sind mit Beschlussfassung zu TOP 2 erledigt.
b)
Antrag
der Fraktion UWG/Freie Wähler zu 060 361 010 / 5318 0000 – Zuweisungen und
Zuschüsse für lfd. Zwecke / Erhöhung des
Ansatzes für Mietkostenpauschale auf 79,80 € / Kind / Monat
Der
Antrag wird im Rahmen der Beratung zu TOP 3 abgelehnt.
c)
Antrag
der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 361 010 / 5331 0000 – Soz. Leistungen an
nat. Personen – Geldleistungen an Tagespflegepersonen / Einführung einer 3. Vergütungsstufe für Tagespflegepersonen mit
umfassender Qualifizierung – Erhöhung des Ansatzes um 25.000 €
Ratsherr
Fliege begründet den Antrag auf Schaffung einer 3. Vergütungsstufe. Mangels
konkreter Zahlen sei der bezifferte Aufwand nur geschätzt, hier sei die
Unterstützung der Verwaltung erforderlich.
Erster
Beigeordneter Maatz verweist zunächst auf die vorhandenen Vergütungsstufen der
Grund- und Aufbauqualifizierung mit den entsprechenden Stundensätzen. Die
Schaffung zusätzlicher Anreize durch eine weitere Vergütungsstufe für
Tagespflegepersonen mit umfassender Qualifizierung – die es genau zu definieren
gelte – schaffe in der aktuellen Situation des Fachkräftemangels eine weitere
Konkurrenzsituation für die Träger von Kindertageseinrichtungen. Die
Bedingungen für eine Tätigkeit als Tagespflegeperson seien hinreichend bekannt,
um die Entscheidung für oder gegen diese Tätigkeit zu treffen, ohne dass
weitere Anreize erforderlich seien.
Fachbereichsleiter
Annacker erläutert ergänzend, dass das Jugendamt eine Vielzahl an Transferleistungen
an sehr unterschiedliche Professionen vergebe. Bei der Vergabe von Aufträgen an
Dritte sei es eine Aufgabe des Jugendamtes, die erforderliche Fachlichkeit
vorzugeben. Es sei daher nicht einsehbar, dass Personen – auch bei
unterschiedlicher Qualifikation - für die gleiche Leistung am Kind verschiedene
Vergütungen erhielten. Es solle in Meerbusch keine Zwei-Klassen-Gesellschaft
aufgebaut werden, in der die Eltern sich für ihr Kind die Tageseltern mit
höherer Qualifikation auswählten. Zudem müsse z.B. auch eine Erzieherin für die
Erlaubnis zur Tagespflege zunächst eine Qualifikation mit 80 Stunden
absolvieren.
Ratsherr
Eimer verweist darauf, dass dieses Thema bereits mehrfach angesprochen worden
sei, auch wenn die SPD-Fraktion dazu keinen Antrag eingereicht habe. Fakt sei,
dass eine ausgebildete Erzieherin eine höhere Qualifikation aufweise als eine
Tagespflegeperson mit Aufbauqualifizierung. Paradox sei dennoch, dass eine
Tagespflegeperson zwar in einer Großtagespflege arbeiten dürfe, nicht jedoch in
gleicher Funktion in einer Kindertageseinrichtung. Um dieses Thema umfassend zu
bearbeiten, schlage er vor, dass Bündnis90/Die Grünen den vorliegenden Antrag
zurückziehen und ein Prüfauftrag an die Verwaltung formuliert werde bezüglich
der offenen Punkte, so z.B. Definition umfassender Qualifizierung, Feststellung
der betroffenen Tagespflegepersonen, Ermittlung ggf. angemessener Vergütung,
benötigte Haushaltsmittel, Regelung in Vergleichskommunen etc. Dem vorliegenden
Antrag könne für 2020 in dieser Form nicht zugestimmt werden.
Ratsherr
Wartchow sieht starke Argumente der Verwaltung für eine Ablehnung des Antrages,
kann aber auch dem Vortrag von Ratsherrn Eimer folgen. Analog der bisherigen
kreisweiten Orientierung hinsichtlich der Höhe der Vergütung empfehle sich auch
ein entsprechender Abgleich bezüglich der Vergütungsstufen.
Ratsherr
Fliege plädiert dafür, ggf. unabhängig vom Vorgehen anderer Kommunen mutig und
innovativ auch neue Wege zu gehen. Die insbesondere im Gute-Kita-Gesetz
enthaltenen Möglichkeiten finanzieller Förderung müssten abgerufen werden.
Ratsherr
Wartchow verweist darauf, dass die Frage der Vergütung im Rahmen der ehemaligen
Kooperation von CDU und Bündnis90/Die Grünen so wie derzeit umgesetzt
vereinbart worden sei. Es gebe daher keinen Grund, das Vergütungssystem heute
schlecht zu reden.
Ratsherr
Neuhausen greift nochmals den Vorschlag von Ratsherrn Eimer auf und regt die
Umwandlung des Antrages in einen Prüfauftrag an die Verwaltung an, um das Thema
im kommenden Jahr umfassend zu bearbeiten.
Ratsfrau
Glasmacher sieht den Antrag von Bündnis90/Die Grünen grundsätzlich positiv und
bittet um Auskunft, wie viele Tagespflegepersonen von einer weiteren
Vergütungsstufe betroffen seien.
Erster
Beigeordneter Maatz erläutert, dass aktuell keine entsprechenden Daten
verfügbar seien. Im Übrigen seien die beruflichen Merkmale zunächst hinreichend
zu bestimmen. Er biete daher an, dass die Verwaltung im Zusammenhang mit dem
sich abzeichnenden Prüfauftrag einen entsprechenden Vorschlag erarbeite und
ggf. den Entwurf einer Änderungssatzung vorlegen werde.
Fachbereichsleiter
Annacker ergänzt, dass je nach Definition der weitaus größte Teil der
Tagespflegepersonen betroffen sein würde. Er halte es jedoch grundsätzlich
nicht für zielführend, dass überqualifizierte Kräfte als Betreuungspersonen in
der Kindertagespflege tätig seien.
Auch
sachkundige Bürgerin Funke setzt sich für eine angemessene Bezahlung der
Tagespflegepersonen ein, plädiert aber für eine genaue Prüfung aller Belange.
Ratsherr
Fliege begrüßt die durch den Antrag hervorgerufene Dynamik in der Diskussion
und sieht darin die grundsätzliche Befürwortung einer höheren Bezahlung. Er
zieht den Antrag vom 18.11.2019 zurück und befürwortet den von Ratsherrn Eimer
bereits formulierten Prüfauftrag an die Verwaltung.
Dem
Prüfauftrag wird einvernehmlich zugestimmt.
Erster
Beigeordneter Maatz sagt eine entsprechende Vorlage spätestens zur letzten
Sitzung vor der Sommerpause zu.
Produkt
060 362 010 Kinder- und
Jugendarbeit Seite 439 - 443
a)
Antrag
der FDP-Fraktion zu 060 362 010 / 5318 0000 – Zuweisungen und
Zuschüsse für lfd. Zwecke / Erhöhung des
Ansatzes um 50.000 € zur Förderung größerer Projekte auch bei
nicht-organisiertem bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen der Kinder- und
Jugendarbeit
Ratsherr Jörgens erläutert den Antrag und verweist
auch auf das bereits im letzten Jahr vorgetragene Anliegen. Ziel sei die
Etablierung eines Budgets, das bürgerschaftliches Engagement unterjährig und
kurzfristig unterstützen solle. Damit einher gehe der Aufruf an die
Bürgerschaft, sich entsprechend einzubringen. Die Überlegung, dieses Budget mit
einer hauptamtlichen Kraft für den Stadtjugendring zu verknüpfen, habe leider
bereits im vergangenen Jahr keine Mehrheit gefunden.
Die Anregung findet grundsätzliche Unterstützung,
allerdings wird allseits die Erarbeitung eines verlässlichen Regelwerkes
gefordert.
Erster Beigeordneter Maatz verweist diesbezüglich auf
den für die Wahlperiode 2016 – 2020 beschlossenen Kinder- und Jugendförderplan.
Es bestehe kein Hindernis, für den nach der Kommunalwahl im September 2020 neu
zu bildenden JHA bereits eine inhaltliche Empfehlung zu entwickeln. Mit einem
entsprechenden Prüfauftrag an die Verwaltung könne der Vorschlag in den Entwurf
des neuen Kinder- und Jugendförderplan eingearbeitet werden.
Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass für die
mobile Jugendsozialarbeit bereits ein Etat von 10.000 € gerade für solche
kurzfristigen Projekte zur Verfügung stehe. Die Jugendarbeit sei damit weiterhin
handlungsfähig; der neue Kinder- und Jugendförderplan sei im kommenden Jahr
gemeinsam mit dem Stadtjugendring und den Verbänden zu diskutieren.
Am Ende der weiteren Beratung dankt Ratsherr Jörgens
für die fruchtbare Diskussion und zieht den Antrag im Hinblick auf die
Neuaufstellung des Kinder- und Jugendförderplanes zurück.
b)
Antrag
der SPD-Fraktion zu 060 362 010 / 5318 0000 – Zuweisungen und
Zuschüsse für lfd. Zwecke / Erhöhung des
Ansatzes um 5.000 € zur Neukonzeption der Kinder- und Jugendarbeit
Ratsherr
Eimer schließt an die vorherige Diskussion zum FDP-Antrag an und unterstreicht
auch im Hinblick auf die Schließung des Jugendzentrums OASE die Notwendigkeit
einer Neukonzeption der Kinder- und Jugendarbeit, ggf. mit externer
Unterstützung. Zu diesem Zweck solle ein Betrag in Höhe von 5.000 € in den
Haushalt eingestellt werden.
Erster
Beigeordneter Maatz verweist zunächst auf die Qualifikation im eigenen
Jugendamt; die Hinzuziehung externer Experten stehe nicht automatisch für
Erfolg. Die Neukonzeption werde ohnehin Bestandteil des neuen Kinder- und
Jugendförderplanes sein, dessen Entwurf dem Ausschuss bis zum Ende der
Legislaturperiode 2020 zur Diskussion vorgelegt werde.
Nach
kurzer Diskussion über die Notwendigkeit der beantragten Haushaltsmittel zieht
Ratsherr Neuhausen den Antrag im Hinblick auf die zu erwartende inhaltliche
Diskussion über den Entwurf des neuen Förderplanes zurück.
c)
Antrag
der Fraktion UWG/Freie Wähler zu 060 362 010 / 5318 0000 – Zuweisungen und
Zuschüsse für lfd. Zwecke / Erhöhung des
Ansatzes um 4.000 € zur Unterstützung des Vereins „Verein engagiert“
Ratsfrau
Glasmacher begründet den Antrag. In dem Verein engagiere sich eine große Zahl
von Jugendlichen, insbesondere im Rahmen der Seniorenbetreuung bislang in
Kooperationen mit dem Malterser-Stift in Lank und der Meridias
Pflegeeinrichtung in Strümp. Derzeit sei der Verein mit der Bewältigung der
Organisationstätigkeiten überfordert, so dass zur Unterstützung dieses Projektes
ein Betrag in Höhe von 4.000 € zur Verfügung gestellt werden sollte, z.B. zur
Beschäftigung einer FSJ-Kraft.
Ratsherr
Eimer begrüßt das Projekt in der Sache, hält aber eine Zuschussgewährung
entsprechend dem Antrag keinesfalls für umsetzbar. Der Einsatz eines jungen
Menschen im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres könne nur entsprechend der
Regelungen des FSJ-Gesetzes erfolgen. Zu klären bleibe, ob eine Förderung im
Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes möglich oder möglicherweise die Zuständigkeit
des Sozialausschusses gegeben sei.
Das
Engagement des Vereins und insbesondere der Jugendlichen wird in der
nachfolgenden Diskussion allseits begrüßt und hervorgehoben. Angesichts der
Vielzahl von Vereinen und Verbänden in Meerbusch, die ihre Ziele ohne
öffentliche Zuwendungen umsetzten, könne jedoch einem einzelnen Verein keine
Bevorzugung zuteil werden. Zudem sei bislang seitens des Vereins keine
Kontaktaufnahme zur Verwaltung erfolgt.
Im
Ergebnis zieht Ratsfrau Glasmacher den Antrag zunächst zurück.
d)
Antrag
der Verwaltung zu 060 362 010 / 7818 0000 – Investitionskostenzuschuss übrige
Bereiche / Bereitstellung investiver
Mittel in Höhe von 4.500 € zur Zahlung eines Zuschusses an die Ev.
Kirchengemeinde Osterath für das Ev. Jugendzentrum KATAKOMBE
Die
einstimmige Beschlussfassung erfolgt unter TOP 5.1 nach Vorlage.
Produkt
060 363 010 Ergänzende und
ersetzende Hilfen Seite 447 – 453
Antrag
der SPD-Fraktion zu 060 363 010 / 5331 0000 – Ambulante Hilfen / Erhöhung des Ansatzes um 100.000 € aufgrund
erwarteter Fallzunahme für Integrationshilfen im Offenen Ganztag
Ratsherr
Eimer begründet den Antrag mit Hinweis auf die Reformstufe 3 des
Bundesteilhabegesetzes, wonach das Gesetz künftig Integrationsassistenz auch im
Offenen Ganztag ausdrücklich benenne. Zur Deckung der zu erwartenden Mehrkosten
solle der Ansatz um 100.000 € aufgestockt werden.
Fachbereichsleiter
Annacker erläutert, dass erkennbare und planbare Auswirkungen der Gesetzesänderung
bereits in der Ansatzplanung berücksichtigt seien. Das BTHG sehe die
Integrationsassistenz im Offenen Ganztag nunmehr als „auch möglich“ vor;
weiterhin sei aber jeweils der Einzelanspruch anhand der individuellen
Teilhabebeeinträchtigung zu prüfen. Dies sei bislang auch schon Praxis gewesen.
Sachkundige
Bürgerin Funke äußert ihr Erstaunen, da ihrer Kenntnis nach entsprechende
Anträge bislang unter Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage abgelehnt worden
seien, was im Einzelfall zu erheblichen Problemen für das im Offenen Ganztag
betreute Kind geführt habe. Aufgrund der neuen Reformstufe gehe sie ab
01.01.2020 in jedem Fall von einer erheblichen Zahl an Anträgen auf
Finanzierung einer Integrationsassistenz auch für die OGATA aus.
Fachbereichsleiter
Annacker macht deutlich, dass bislang andere Voraussetzungen zu prüfen gewesen
seien, so z.B., ob die Teilhabe an Bildung nur durch den Besuch der OGATA
sichergestellt werden könne oder betreuerische Aspekte relevant seien. Klar sei
jedoch, dass für das Jugendamt bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen eine
Leistungsverpflichtung bestehe. Derzeit gehe er davon aus, dass die
eingeplanten Mittel auskömmlich seien.
Ratsherr
Eimer zieht den Antrag auf Mittelerhöhung zurück.
Produkt
060 362 020 Kinder- und
Jugendsozialarbeit. Familienförderung
Seite 455
- 459
Es
besteht kein Beratungsbedarf.
Produkt
060 363 030 Gesetzliche
Vertretung Seite 461 - 464
Es
besteht kein Beratungsbedarf.
Produkt
060 365 010 Kindertagesbetreuung
in Einrichtungen Seite 467 - 480
a)
Antrag
der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 365 010 / 5012 0000 – Dienstbezüge für
tariflich Beschäftigte / Erhöhung des
Ansatzes um 60.000 € zur Verbesserung der Betreuung in Randzeiten
Ratsherr
Fliege begründet den Antrag; Meerbusch müsse besser aufgestellt sein und die
erforderlichen Personalkosten zur Erweiterung der Randzeitenbetreuung
bereitstellen.
Erster
Beigeordneter Maatz berichtet, dass der LVR mit Rundschreiben vom 19.11.2019
hinsichtlich der Umsetzung der KiBiz-Reform zur Erweiterung der
Randzeitenbetreuung einen Zuschuss für das Kita-Jahr 2020/21 in Höhe von
128.000 € angekündigt habe. Voraussetzung sei die Bereitstellung eines
zusätzlichen Eigenanteils in Höhe von 25%, somit 32.000 € für das Kita-Jahr
2020/21. Ziel der Verwaltung sei der Abruf und die zweckentsprechende
Verwendung dieser Zuschussmittel.
Ratsherr
Eimer ergänzt, dass der beabsichtigte Zuschuss ggf. für alle Träger zu
verwenden sei und warnt daher vor einer Wettbewerbsverzerrung; die
Kindpauschalen sollten grundsätzlich auskömmlich sein.
Fachbereichsleiter
Annacker erläutert, dass derzeit noch nicht über Umsetzungsmöglichkeiten und
entstehende Kosten berichtet werden könne. Ziel sei, den berufstätigen Eltern
eine verlässliche Größe in der Kinderbetreuung zu sichern. Dafür müssten
Lösungen gefunden werden, die in jedem Fall eine hohe Flexibilität erforderten;
bspw. die Betreuung durch Tagesmütter in Kitas im Anschluss an die regulären
Öffnungszeiten. Notwendige Erweiterungen des Stellenplanes oder entsprechende
Maßnahmen in freier Trägerschaft würden zu gegebener Zeit erfolgen müssen.
Abschließend
zieht Ratsherr Fliege den Antrag zurück und der Landeszuschuss wird
einvernehmlich als Ertrag und Aufwand zuzüglich des 25%-igen kommunalen
Eigenanteils in die Veränderungsliste zum Haushaltsentwurf aufgenommen.
b)
Antrag
der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu 060 365 010 und 010 111 140 Techn. Gebäudemanagement – Investitionsmittel
zur Errichtung neuer Kindertageseinrichtungen /
010 111 140 / 7851 0000 Hochbaumaßnahmen 7.200.000 €
060 365 010 / 6811 0000
Investitionskostenzuschüsse des Landes
4.860.000 €
Ratsherr
Fliege begründet den Antrag unter Hinweis auf die Vorlage der Verwaltung zur
Sitzung am 11.09.2019. Der dort erläuterte Bedarf an Ausbaumaßnahmen spiegele
sich im Haushaltsentwurf nicht wider, weshalb der Antrag auf Einstellung
zusätzlicher Mittel für den Bau von vier weiteren Kindertageseinrichtungen
gestellt werde. Zudem wird klar gestellt, dass für 2020 investive Mittel für
Hochbaumaßnahmen in Höhe von 7.600.000 € (3.800.000 € je Kita) beantragt werden
sollten.
Ratsherr
Neuhausen teilt mit, dass er den Antrag bislang nicht kenne und aufgrund
technischer Probleme aktuell nicht einsehen könne. Er beantrage daher die
Vertagung des Antrages zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss.
Im
Anschluss erfolgt eine kurze Diskussion, in der Erster Beigeordneter Maatz
zunächst darauf hinweist, dass in der Vorlage ein mittelfristiger
Planungszeitraum beschrieben und es Aufgabe und Recht der Bürgermeisterin sei,
die Umsetzung solcher Maßnahmen zeitlich festzulegen.
Ratsherr
Fliege bezeichnet es als fatal, wenn Landeszuschüsse, die grundsätzlich bis zum
Jahr 2022 zur Verfügung stünden, wegen eines nur mittelfristigen
Planungszeitraumes nicht abgerufen werden könnten.
Fachbereichsleiter
Annacker berichtet ergänzend, dass im nächsten Ausschuss für Planung und
Liegenschaften am 10.12.2019 über weitere Ausbaumaßnahmen berichtet werde. So
gebe es für das Ausbaugebiet Böhler Straße in Büderich Überlegungen für die
Errichtung einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung sowie einer Grundschule.
Zudem lägen für das Neubaugebiet Kamper Weg in Osterath bereits Planzahlen zum
Ausbau vor. Insgesamt halte er daher die
Vertagung in den HFWA zur 2. Lesung am 12.12.2019 für sinnvoll, da nach dem
Planungsausschuss mit aktuellen Informationen beraten werden könne.
Ratsherr
Fliege betont, dass er der Vertagung grundsätzlich zustimme, er die Diskussion
im JHA als Fachausschuss jedoch für immens wichtig halte
Sodann
erfolgt der einstimmige Beschluss zur Vertagung in den Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss.
Produkt
060 366 010 Einrichtungen
der Jugendarbeit Seite 481 - 487
Es
besteht kein Beratungsbedarf.
Produkt
060 367 010 Erziehungsberatungsstelle Seite
489 – 495
Es
besteht kein Beratungsbedarf.
Produkt
010 111 080 Serviceleistungen
Baubetriebshof – soweit betroffen
Es
besteht kein Beratungsbedarf.
Produkt
010 111 140 Techn. Gebäudemanagement
– soweit betroffen
Über
den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Bau zusätzlicher
Kindertageseinrichtungen hinaus gibt es keinen weiteren Beratungsbedarf.
Abschließend
erfolgt die einvernehmliche Zustimmung zum Gesamthaushalt FB2/Jugend.
Abstimmungsergebnis: einstimmig