Sitzung: 27.06.2019 Rat
Vorlage: BJ/0139/2019
Die
Beantwortung der Anfrage erfolgt summarisch.
In
einem 3-seitigen Schreiben vom 03.09.2018 hat die Bürgermeisterin dem
Landesverkehrsminister die besondere Betroffenheit der Meerbuscher Bürger durch
Lärm- und Schadstoffe und die Auswirkungen des seit Sommer 2014 von einigen
Fluggesellschaften eingeführten Flachstartverfahrens geschildert und den
Minister im Auftrag des Rates nach Meerbusch eingeladen. Der Minister hat zum
Schreiben unter dem 28.10.2018 Stellung genommen, wobei er auf die Einladung
nach Meerbusch nicht eingegangen ist. Beide Schreiben wurden der UWG-Fraktion
mit Mail vom 03.05.2019 übersandt.
Wenn
die DFS, wie in der FLK am 01.04.2019 erfolgt, erklärt, dass sich die Umsetzung
der Eintragung des Startverfahrens NADP 1 in das Luftfahrthandbuch verzögere,
weil zunächst durch Untersuchungen am Flughafen Frankfurt Sicherheitsbedenken
ausgeschlossen werden müssten, ist nicht zu erwarten, dass sich der Minister
über die Bedenken hinwegsetzt. In der FLK sind das Ministerium, genauso wie der
Lärmschutzbeauftragte der Bezirksregierung, vertreten. Interveniert gegen die
Aussage der DFS wurde nur durch die Meerbuscher Bürgermeisterin.
Eine
angeforderte verschriftlichte nähere Begründung hat die DFS bisher trotz
Aufforderung angeblich aus zeitlichen Gründen nicht vorgelegt. Angesichts der
Tatsache, dass die Problematik mehrjährig diskutiert und dann im Herbst des
vergangenen Jahres endlich beschlossen wurde, ist die Haltung der DFS
unverständlich. Soweit Belege in einer angemessenen Frist nicht vorgelegt
werden, wird die Bürgermeisterin einen entsprechenden Antrag auf Begründung in
die nächste Sitzung der FLK einbringen.
Sowohl
die Lufthansa, als auch Eurowings sind in der FLK beratend vertreten. Aus Sicht
der Fluggesellschaften bestehen auch in Meerbusch durch den Wechsel des
Abflugverfahrens keine signifikanten Lärmunterschiede. Diese Auffassung sehen sie
durch die von Prof. Isermann vom Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt als
auch durch die Ergebnisse einer Untersuchung der Lärmergebnisse gleichen
Fluggerätes mit unterschiedlichen Startverfahren von Mai bis Oktober 2017
bestätigt.
Diese
hat für Büderich bei Anwendung des Verfahrens NADP 1 zu einem geringeren
mittleren Maximalpegel von 2,3 bis max. 4,4 dBA (je nach Messstelle), für Lank
aufgrund des notwendigen Kurvenflugs zur Erreichung der Nordroute zu einer
leichten Verschlechterung bei einem Wechsel auf das alte Verfahren geführt.
Einigkeit besteht nur insofern, dass das Lärmempfinden durch ein tiefer
fliegendes Flugzeug stärker beeinflusst wird, als durch höher fliegendes
Fluggerät.
Mit
den Vertretern von Lufthansa und Eurowings sind seinerzeit Gespräche geführt
worden, auf freiwilliger Basis das von der Stadt Meerbusch favorisierte
Abflugverfahren einzusetzen, dies wurde abgelehnt. Die Bürgermeisterin
beabsichtigt, aufgrund von Gesprächen in der jüngeren Vergangenheit die
Vertreter erneut nach Meerbusch einzuladen.
Von
den übrigen, in der FLK vertretenen, Kommunen ist das Abflugverfahren in den
letzten 5 Jahren weder thematisiert worden, noch wurde das Anliegen der Stadt
Meerbusch argumentativ unterstützt. Nur aus Solidaritätsgründen hat sich in der
Sitzung der FLK am 20. November 2018 eine Mehrheit für den Antrag der Stadt
Meerbusch gefunden.