Die Beantwortung der Anfrage erfolgt summarisch.

 

In einem 3-seitigen Schreiben vom 03.09.2018 hat die Bürgermeisterin dem Landesverkehrsminister die besondere Betroffenheit der Meerbuscher Bürger durch Lärm- und Schadstoffe und die Auswirkungen des seit Sommer 2014 von einigen Fluggesellschaften eingeführten Flachstartverfahrens geschildert und den Minister im Auftrag des Rates nach Meerbusch eingeladen. Der Minister hat zum Schreiben unter dem 28.10.2018 Stellung genommen, wobei er auf die Einladung nach Meerbusch nicht eingegangen ist. Beide Schreiben wurden der UWG-Fraktion mit Mail vom 03.05.2019 übersandt.

 

Wenn die DFS, wie in der FLK am 01.04.2019 erfolgt, erklärt, dass sich die Umsetzung der Eintragung des Startverfahrens NADP 1 in das Luftfahrthandbuch verzögere, weil zunächst durch Untersuchungen am Flughafen Frankfurt Sicherheitsbedenken ausgeschlossen werden müssten, ist nicht zu erwarten, dass sich der Minister über die Bedenken hinwegsetzt. In der FLK sind das Ministerium, genauso wie der Lärmschutzbeauftragte der Bezirksregierung, vertreten. Interveniert gegen die Aussage der DFS wurde nur durch die Meerbuscher Bürgermeisterin.

 

Eine angeforderte verschriftlichte nähere Begründung hat die DFS bisher trotz Aufforderung angeblich aus zeitlichen Gründen nicht vorgelegt. Angesichts der Tatsache, dass die Problematik mehrjährig diskutiert und dann im Herbst des vergangenen Jahres endlich beschlossen wurde, ist die Haltung der DFS unverständlich. Soweit Belege in einer angemessenen Frist nicht vorgelegt werden, wird die Bürgermeisterin einen entsprechenden Antrag auf Begründung in die nächste Sitzung der FLK einbringen.

 

Sowohl die Lufthansa, als auch Eurowings sind in der FLK beratend vertreten. Aus Sicht der Fluggesellschaften bestehen auch in Meerbusch durch den Wechsel des Abflugverfahrens keine signifikanten Lärmunterschiede. Diese Auffassung sehen sie durch die von Prof. Isermann vom Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt als auch durch die Ergebnisse einer Untersuchung der Lärmergebnisse gleichen Fluggerätes mit unterschiedlichen Startverfahren von Mai bis Oktober 2017 bestätigt.

 

Diese hat für Büderich bei Anwendung des Verfahrens NADP 1 zu einem geringeren mittleren Maximalpegel von 2,3 bis max. 4,4 dBA (je nach Messstelle), für Lank aufgrund des notwendigen Kurvenflugs zur Erreichung der Nordroute zu einer leichten Verschlechterung bei einem Wechsel auf das alte Verfahren geführt. Einigkeit besteht nur insofern, dass das Lärmempfinden durch ein tiefer fliegendes Flugzeug stärker beeinflusst wird, als durch höher fliegendes Fluggerät.

 

Mit den Vertretern von Lufthansa und Eurowings sind seinerzeit Gespräche geführt worden, auf freiwilliger Basis das von der Stadt Meerbusch favorisierte Abflugverfahren einzusetzen, dies wurde abgelehnt. Die Bürgermeisterin beabsichtigt, aufgrund von Gesprächen in der jüngeren Vergangenheit die Vertreter erneut nach Meerbusch einzuladen.

 

Von den übrigen, in der FLK vertretenen, Kommunen ist das Abflugverfahren in den letzten 5 Jahren weder thematisiert worden, noch wurde das Anliegen der Stadt Meerbusch argumentativ unterstützt. Nur aus Solidaritätsgründen hat sich in der Sitzung der FLK am 20. November 2018 eine Mehrheit für den Antrag der Stadt Meerbusch gefunden.