Sitzung: 27.06.2019 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Befangen: 3
Vorlage: FB4/0935/2019
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. §
2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 13a
Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634),
für das Gebiet, das umliegend um den Rathauspark Osterath
·
im Westen durch die Hochstraße und die Strümper Straße,
·
im Osten durch den Bahnhofsweg und
·
im Süden durch die Theodor-Heuss-Straße begrenzt ist,
- maßgebend
ist der in Anlage 1 dargestellte Geltungsbereich, -
den Bebauungsplan
Nr. 312, Meerbusch-Osterath, “Quartier Rathauspark“ aufzustellen,
die
vorrangig folgende Planungsziele zur
Grundlage haben soll:
·
Schaffung von Planungsrecht für die geplante Errichtung
einer Pflegeeinrichtung
·
Steuerung der überbaubaren Grundstücksflächen,
Gebäudehöhen,
·
Nutzungsarten und Zufahrten
·
Erhalt des Rathausparks
Der
Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 ( 4) BauGB aufgestellt.
Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.
Ratsherren
Jüngerkes, Schoenauer und L. Jürgens erklären ihre Befangenheit und nehmen
nicht an der Abstimmung teil.
Ratsherr
Rettig merkt an, dass die beigefügte Darstellung einer möglichen Bebauung
verwirrend sei, schließlich werde nicht die Bebauung in dieser Form
beschlossen, sondern nur der Bebauungsplan. Dieser erlaube auch eine andere
Gestaltung der Bebauung. Es werde ein falscher Eindruck erweckt.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage erläutert, dass der Plan die Errichtung eines Pflegeheimes
zum Ziel hätte. Sofern dies anders gewünscht sei, müsse hierüber entsprechend
beraten und abgestimmt werden.
Ratsherr Rettig führt aus, dass ein Pflegeheim durchaus gewünscht sei, die abschließende Gestaltung müsse sich jedoch nicht zwingend an die Darstellung in der Anlage halten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig