Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634),

 

für das Gebiet, das umliegend um den Rathauspark Osterath

·         im Westen durch die Hochstraße und die Strümper Straße,

·         im Osten durch den Bahnhofsweg und

·         im Süden durch die Theodor-Heuss-Straße begrenzt ist,

 

- maßgebend ist der in Anlage 1 dargestellte Geltungsbereich, -

 

den Bebauungsplan Nr. 312, Meerbusch-Osterath, “Quartier Rathauspark“ aufzustellen,

 

die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

·         Schaffung von Planungsrecht für die geplante Errichtung einer Pflegeeinrichtung

·         Steuerung der überbaubaren Grundstücksflächen, Gebäudehöhen,

·         Nutzungsarten und Zufahrten

·         Erhalt des Rathausparks

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 ( 4) BauGB aufgestellt.

 


Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.

 

Ratsherren Jüngerkes, Schoenauer und L. Jürgens erklären ihre Befangenheit und nehmen nicht an der Abstimmung teil.

 

Ratsherr Rettig merkt an, dass die beigefügte Darstellung einer möglichen Bebauung verwirrend sei, schließlich werde nicht die Bebauung in dieser Form beschlossen, sondern nur der Bebauungsplan. Dieser erlaube auch eine andere Gestaltung der Bebauung. Es werde ein falscher Eindruck erweckt.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert, dass der Plan die Errichtung eines Pflegeheimes zum Ziel hätte. Sofern dies anders gewünscht sei, müsse hierüber entsprechend beraten und abgestimmt werden.

 

Ratsherr Rettig führt aus, dass ein Pflegeheim durchaus gewünscht sei, die abschließende Gestaltung müsse sich jedoch nicht zwingend an die Darstellung in der Anlage halten.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig