Sitzung: 26.06.2019 Ausschuss für Schule und Sport
Vorlage: FB3/0268/2019
Erster Beigeordneter Maatz antwortet wie folgt auf die gestellten Fragen der SPD-Fraktion:
1. Wann wurde ein Förderantrag gestellt?
Ein Förderantrag könne erst dann gestellt werden, wenn es ein gesichertes Finanzkonzept für die erforderlichen Eigenanteile gäbe.
Seitens der querkopf-akademie gUG sollen Sponsorengelder in Höhe von 140.000 € in das Projekt eingebracht werden. 80.000 € wolle die Stadt Meerbusch aufbringen, Fördermittel sollen in Höhe von 180.000 € generiert werden.
Bisher fehle jeglicher Nachweis über die Höhe von Sponsorengeldern.
2. Gibt es einen Bewilligungsbescheid?
Ohne Antrag könne es auch keinen Bewilligungsbescheid geben.