Sitzung: 26.06.2019 Ausschuss für Schule und Sport
Vorlage: FB3/0134/2019
Anm.
des Schriftführers:
Beantwortung der Anfrage der UWG-Fraktion:
Vorbemerkung:
Die Stadt Meerbusch wendet jährlich ca. 3,1 Mio EUR für die
Schülerbetreuung auf. Lediglich ca. 1,1 Mio EUR sind hiervon Zuschüsse des
Landes. Das Projekt offener Ganztag läuft bereits seit dem SJ 2004/05. Seitdem
hat die Stadt Meerbusch jährlich Verwendungsnachweise vorgelegt. Bis zum SJ
2015/16 ist es hierbei zu keiner Beanstandung gekommen.
Für das Schuljahr 2015/16 erfolgte eine außerordentliche Prüfung des
Verwendungsnachweises durch die Bezirksregierung Düsseldorf als
Bewilligungsbehörde. In den darauf folgenden Jahren wurde der
Verwendungsnachweis hinsichtlich der Prüfung angepasst durchgeführt. Eine
erneute Beanstandung der Bezirksregierung erfolgte nicht.
Der nächste Verwendungsnachweis nach Vorlage des gpaNRW-Berichts kann
erst mit Ablauf des laufenden Schuljahres erstellt werden. Sowohl die Prüfung
durch die Bezirksregierung Düsseldorf, als auch die durch die gpaNRW führten
nicht dazu, dass Landeszuweisungen zurück gezahlt werden mussten.
1.
War
Ihnen bzw. Herrn Maatz nicht bekannt, dass die Erziehungsberechtigten der Schüler
nicht Mitglied des Trägervereins sein müssen?
Eine verpflichtende Mitgliedschaft der
Erziehungsberechtigten im Trägerverein war der Verwaltung nicht bekannt.
2.
Warum
wurden die Teilnehmerzahlen 2016/2017 erst Ende Oktober mitgeteilt?
Die Zahlen wurden lediglich 10 Tage später (25.10.2016 –
Stichtag 15.10.2016) der Bezirksregierung mitgeteilt. Grund hierfür war unter
anderem eine Stellenvakanz durch Elternzeit.
3.
Warum
haben Sie sich die Stichtagszahlen für das Schuljahr 2015/2016 nicht per Mail geben
lassen, damit die festgestellten Mängel hätten vermieden werden können?
Die Zahlen wurden telefonisch abgefragt.
4.
Warum
haben Sie sich die Namen der Kinder aus Flüchtlingsfamilien für das Schuljahr
2014/2015 nicht geben lassen, um Fehler zu vermeiden? Auf Grund dieser Fehler
sind der Stadt finanzielle Nachteile entstanden, hier in welcher Höhe?
Die Anzahl der Kinder werden bei den Schulen abgefragt,
welche vom FB3 nicht überprüft werden können. Eine Namensnennung wird im
Verwendungsnachweis (Erlass) bis heute nicht gefordert. Über einen Zeitraum von
drei Jahren ist eine Zahlendifferenz von 15 Flüchtlingskindern entstanden. Bei
einer jährlichen Landeszuwendung von ca. 1,1 Mio EUR ergibt sich damit ein
Fehlbedarf von ca. 7.000 EUR jährlich.
5.
Warum
haben Sie die maßgebenden Bestimmungen der Zuwendungsbescheide nicht dem Träger
ausgehändigt, damit dieser die gesetzlichen Bestimmungen einhalten konnte?
Diesem Versäumnis wird zukünftig abgeholfen.
6.
Warum
haben Sie nicht von Anfang an ANBest-P zum Bestandteil der Verpflichtung
erklärt?
Diesem Versäumnis wird zukünftig abgeholfen.
7.
Wie
sind Sie jetzt nach Erhalt des Berichtes der Empfehlung nachgekommen, dem
Träger zu Beginn des jeweiligen Schuljahres den Leistungsbescheid
auszuhändigen?
Der Bescheid wird in Zukunft dem Träger ausgehändigt. Zum
heutigen Zeitpunkt liegt noch kein Bescheid für das kommende SJ vor.
8.
Ihnen
ist bei der Mindest-Eigenanteilberechnung ein Fehler unterlaufen, so dass der
Stadt Meerbusch ein Schaden in Höhe von 1.740,-- € entstanden ist. Wie erklären
Sie sich das? Warum haben Sie von dem Maßnahmenträger im Referenzzeitraum keine
Sachberichte angefordert?
Der Stadt ist hierdurch kein Schaden entstanden, vielmehr
wurde bei der Addition diverser Zahlen ein höherer Eigenanteil rein
mathematisch dargestellt.
9.
Sind
diese Fehler bzw. Feststellungen betreffend des Sachberichtes inzwischen
abgestellt worden?
Der Träger muss zukünftig entsprechende Sachberichte
vorlegen.
10.
Warum
haben Sie den gesonderten Personalausgabennachweis „Verlässliche Grundschule“
für das Jahr 2015/2016 nicht noch nachträglich vom Träger angefordert?
Bei außerordentlicher Prüfung der Bezirksregierung des SJ
2015/16 wurde der Verwendungsnachweis ausreichend nachgeprüft.
11.
Sind
Sie inzwischen der Empfehlung der GPA nachgekommen, indem Sie die Struktur des
zahlenmäßigen Nachweises über getrennte Einnahmen und Ausgaben erhalten, und
wenn ja, ab wann (Schuljahr)?
Der nächste Verwendungsnachweis kann erst mit Abschluss des
laufenden SJ erfolgen. Ab dem Schuljahr 2019/20 wird entsprechende der
Empfehlung verfahren.
12.
Welcher
Funktionsträger aus dem Trägerverein hat die empfohlenen Bestätigungen
unterschrieben?
Vorsitzender des Vereins
13.
Warum
haben Sie nicht gem. Nr. 7.6 ANBest-G der Bewilligungsbehörde die gemeindlichen
Verwendungsnachweise und die Nachweise des Betreuungsträger vorgelegt?
Diese werden von der Bezirksregierung Düsseldorf als
Bewilligungsbehörde nicht gefordert.
14.
Warum
haben Sie die Verwendungsnachweise für das Jahr 2015/2016 der
Bewilligungsbehörde so verspätet eingereicht, und zwar sechs Monate später?
Der ursprüngliche Verwendungsnachweis ging fristgerecht am
27.10.2016 bei der Bewilligungsbehörde ein. Bei der darauf folgenden
außerordentlichen Prüfung wurde bemängelt, dass die vom Maßnahmenträger
eingereichten Unterlagen nicht aussagekräftig seien. Daher musste der Träger
die entsprechenden umfangreichen Unterlagen zunächst zusammentragen und ein
neuer Verwendungsnachweis musste erstellt werden.
15.
Warum
haben Sie die zweckgebundene Verwendung der Landesmittel für das Jahr 2015
nicht geprüft?
Nach der Beanstandung im Jahr 2015 werden die
zweckgebundenen Landesmittel jährlich geprüft.
16.
Warum
haben Sie nicht nachträglich den gesonderten Verwendungsnachweis für das
Schuljahr 2015/2016 „Verlässliche Grundschule“ angefordert, nachdem Sie von der
GPA darauf hingewiesen wurden?
Das Schuljahr 2015/16 wurde bereits außerordentlich durch
die Bezirksregierung geprüft. Der Hinweis der gpaNRW stellt lediglich eine
Empfehlung dar.
17.
Ist
inzwischen gewährleistet, dass der Träger auch für die Kinder aus
Flüchtlingsfamilien die Betreuungsleistungen in einem Sachbericht beschreibt?
Für die Zukunft, ja!
18.
Warum
hat der Träger die Verwendung der OGS-Landesmittel und die Betreuungspauschalen
im Schuljahr 2015/2016 nicht differenziert dargestellt?
19.
Warum
haben Sie dies nicht hinterfragt und nicht noch angefordert?
Zu 18+19) Im Rahmen der außerordentlichen Prüfung von der
Bezirksregierung wurde dies nicht gefordert. Die Auffassung der gpaNRW weicht
von der der Bezirksregierung ab.
20.
Wieso
haben Sie Beiträge von den Eltern für das Betreuungsangebot „Verlässliche
Grundschule“ erhoben, obwohl keine Satzung vorlag und das Kommunalabgabengesetz
dies vorsieht?
Bis dato war es gängige Praxis im gesamten Rhein-Kreis-Neuss
sowie in den umliegenden Städten, dass der jeweilige Träger ein Betreuungsgeld
für die VGS selbst eingenommen hat. Die Höhe der Betreuungspauschale lag im SJ
2015/16 bei 5.500 EUR pro Grundschule. Anm.
des Schriftführers: Vergleiche TOP 6.3
21.
Haben
Sie schon einmal darüber nachgedacht, den Eltern diese Beiträge zurück zu
erstatten, da Ihr Vorgehen unzulässig war?
Den Eltern ist kein Schaden entstanden.
22.
Wann
haben Sie die Satzung für den OGS - Elternbeitrag beschlossen?
Mit Ratsbeschluss vom 16.02.2017 erfolgte die letzte
Beitragssatzerhöhung zum 01.08.2017.
23.
Haben
Sie diese Feststellung zumindest den betroffenen Eltern mitgeteilt, und wenn
ja, wann?
Die genannte Erhöhung der Beitragssätze wurde den Eltern
bereits mit dem Antragsformular (November 2016 als Entwurfsvorlage) mitgeteilt.