Anm. des Schriftführers:

Beantwortung der Anfrage der UWG-Fraktion:

 

Vorbemerkung:

Die Stadt Meerbusch wendet jährlich ca. 3,1 Mio EUR für die Schülerbetreuung auf. Lediglich ca. 1,1 Mio EUR sind hiervon Zuschüsse des Landes. Das Projekt offener Ganztag läuft bereits seit dem SJ 2004/05. Seitdem hat die Stadt Meerbusch jährlich Verwendungsnachweise vorgelegt. Bis zum SJ 2015/16 ist es hierbei zu keiner Beanstandung gekommen.

Für das Schuljahr 2015/16 erfolgte eine außerordentliche Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Bezirksregierung Düsseldorf als Bewilligungsbehörde. In den darauf folgenden Jahren wurde der Verwendungsnachweis hinsichtlich der Prüfung angepasst durchgeführt. Eine erneute Beanstandung der Bezirksregierung erfolgte nicht.

 

Der nächste Verwendungsnachweis nach Vorlage des gpaNRW-Berichts kann erst mit Ablauf des laufenden Schuljahres erstellt werden. Sowohl die Prüfung durch die Bezirksregierung Düsseldorf, als auch die durch die gpaNRW führten nicht dazu, dass Landeszuweisungen zurück gezahlt werden mussten.

 

1.         War Ihnen bzw. Herrn Maatz nicht bekannt, dass die Erziehungsberechtigten der Schüler nicht Mitglied des Trägervereins sein müssen?

         Eine verpflichtende Mitgliedschaft der Erziehungsberechtigten im Trägerverein war der Verwaltung nicht bekannt.

 

2.         Warum wurden die Teilnehmerzahlen 2016/2017 erst Ende Oktober mitgeteilt?

         Die Zahlen wurden lediglich 10 Tage später (25.10.2016 – Stichtag 15.10.2016) der Bezirksregierung mitgeteilt. Grund hierfür war unter anderem eine Stellenvakanz durch Elternzeit.

 

3.         Warum haben Sie sich die Stichtagszahlen für das Schuljahr 2015/2016 nicht per Mail geben lassen, damit die festgestellten Mängel hätten vermieden werden können?

         Die Zahlen wurden telefonisch abgefragt.

 

4.         Warum haben Sie sich die Namen der Kinder aus Flüchtlingsfamilien für das Schuljahr 2014/2015 nicht geben lassen, um Fehler zu vermeiden? Auf Grund dieser Fehler sind der Stadt finanzielle Nachteile entstanden, hier in welcher Höhe?

         Die Anzahl der Kinder werden bei den Schulen abgefragt, welche vom FB3 nicht überprüft werden können. Eine Namensnennung wird im Verwendungsnachweis (Erlass) bis heute nicht gefordert. Über einen Zeitraum von drei Jahren ist eine Zahlendifferenz von 15 Flüchtlingskindern entstanden. Bei einer jährlichen Landeszuwendung von ca. 1,1 Mio EUR ergibt sich damit ein Fehlbedarf von ca. 7.000 EUR jährlich.

 

5.         Warum haben Sie die maßgebenden Bestimmungen der Zuwendungsbescheide nicht dem Träger ausgehändigt, damit dieser die gesetzlichen Bestimmungen einhalten konnte?

         Diesem Versäumnis wird zukünftig abgeholfen.

 

6.         Warum haben Sie nicht von Anfang an ANBest-P zum Bestandteil der Verpflichtung erklärt?

         Diesem Versäumnis wird zukünftig abgeholfen.

 

7.         Wie sind Sie jetzt nach Erhalt des Berichtes der Empfehlung nachgekommen, dem Träger zu Beginn des jeweiligen Schuljahres den Leistungsbescheid auszuhändigen?

         Der Bescheid wird in Zukunft dem Träger ausgehändigt. Zum heutigen Zeitpunkt liegt noch kein Bescheid für das kommende SJ vor.

 

8.         Ihnen ist bei der Mindest-Eigenanteilberechnung ein Fehler unterlaufen, so dass der Stadt Meerbusch ein Schaden in Höhe von 1.740,-- € entstanden ist. Wie erklären Sie sich das? Warum haben Sie von dem Maßnahmenträger im Referenzzeitraum keine Sachberichte angefordert?

         Der Stadt ist hierdurch kein Schaden entstanden, vielmehr wurde bei der Addition diverser Zahlen ein höherer Eigenanteil rein mathematisch dargestellt.

 

9.         Sind diese Fehler bzw. Feststellungen betreffend des Sachberichtes inzwischen abgestellt worden?

         Der Träger muss zukünftig entsprechende Sachberichte vorlegen.

 

10.     Warum haben Sie den gesonderten Personalausgabennachweis „Verlässliche Grundschule“ für das Jahr 2015/2016 nicht noch nachträglich vom Träger angefordert?

         Bei außerordentlicher Prüfung der Bezirksregierung des SJ 2015/16 wurde der Verwendungsnachweis ausreichend nachgeprüft.

 

11.     Sind Sie inzwischen der Empfehlung der GPA nachgekommen, indem Sie die Struktur des zahlenmäßigen Nachweises über getrennte Einnahmen und Ausgaben erhalten, und wenn ja, ab wann (Schuljahr)?

         Der nächste Verwendungsnachweis kann erst mit Abschluss des laufenden SJ erfolgen. Ab dem Schuljahr 2019/20 wird entsprechende der Empfehlung verfahren.

 

12.     Welcher Funktionsträger aus dem Trägerverein hat die empfohlenen Bestätigungen unterschrieben?

         Vorsitzender des Vereins

 

13.     Warum haben Sie nicht gem. Nr. 7.6 ANBest-G der Bewilligungsbehörde die gemeindlichen Verwendungsnachweise und die Nachweise des Betreuungsträger vorgelegt?

         Diese werden von der Bezirksregierung Düsseldorf als Bewilligungsbehörde nicht gefordert.

 

14.     Warum haben Sie die Verwendungsnachweise für das Jahr 2015/2016 der Bewilligungsbehörde so verspätet eingereicht, und zwar sechs Monate später?

         Der ursprüngliche Verwendungsnachweis ging fristgerecht am 27.10.2016 bei der Bewilligungsbehörde ein. Bei der darauf folgenden außerordentlichen Prüfung wurde bemängelt, dass die vom Maßnahmenträger eingereichten Unterlagen nicht aussagekräftig seien. Daher musste der Träger die entsprechenden umfangreichen Unterlagen zunächst zusammentragen und ein neuer Verwendungsnachweis musste erstellt werden.

 

15.     Warum haben Sie die zweckgebundene Verwendung der Landesmittel für das Jahr 2015 nicht geprüft?

         Nach der Beanstandung im Jahr 2015 werden die zweckgebundenen Landesmittel jährlich geprüft.

 

16.     Warum haben Sie nicht nachträglich den gesonderten Verwendungsnachweis für das Schuljahr 2015/2016 „Verlässliche Grundschule“ angefordert, nachdem Sie von der GPA darauf hingewiesen wurden?

         Das Schuljahr 2015/16 wurde bereits außerordentlich durch die Bezirksregierung geprüft. Der Hinweis der gpaNRW stellt lediglich eine Empfehlung dar.

 

17.     Ist inzwischen gewährleistet, dass der Träger auch für die Kinder aus Flüchtlingsfamilien die Betreuungsleistungen in einem Sachbericht beschreibt?

         Für die Zukunft, ja!

 

18.     Warum hat der Träger die Verwendung der OGS-Landesmittel und die Betreuungspauschalen im Schuljahr 2015/2016 nicht differenziert dargestellt?

 

19.     Warum haben Sie dies nicht hinterfragt und nicht noch angefordert?

         Zu 18+19) Im Rahmen der außerordentlichen Prüfung von der Bezirksregierung wurde dies nicht gefordert. Die Auffassung der gpaNRW weicht von der der Bezirksregierung ab.

 

20.     Wieso haben Sie Beiträge von den Eltern für das Betreuungsangebot „Verlässliche Grundschule“ erhoben, obwohl keine Satzung vorlag und das Kommunalabgabengesetz dies vorsieht?

         Bis dato war es gängige Praxis im gesamten Rhein-Kreis-Neuss sowie in den umliegenden Städten, dass der jeweilige Träger ein Betreuungsgeld für die VGS selbst eingenommen hat. Die Höhe der Betreuungspauschale lag im SJ 2015/16 bei 5.500 EUR pro Grundschule. Anm. des Schriftführers: Vergleiche TOP 6.3

 

21.     Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, den Eltern diese Beiträge zurück zu erstatten, da Ihr Vorgehen unzulässig war?

         Den Eltern ist kein Schaden entstanden.

 

22.     Wann haben Sie die Satzung für den OGS - Elternbeitrag beschlossen?

         Mit Ratsbeschluss vom 16.02.2017 erfolgte die letzte Beitragssatzerhöhung zum 01.08.2017.

 

23.     Haben Sie diese Feststellung zumindest den betroffenen Eltern mitgeteilt, und wenn ja, wann?

         Die genannte Erhöhung der Beitragssätze wurde den Eltern bereits mit dem Antragsformular (November 2016 als Entwurfsvorlage) mitgeteilt.