Beschluss:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des Entwurfes der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Meerbusch ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Dabei soll der Entwurf für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und den betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie den betroffenen Nachbargemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der Beschluss umfasst die durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss sowie den Ausschuss für Planung und Liegenschaften in der Sitzung am 18.06.2019 beschlossenen Änderungen.

 

Der Beschluss über die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes als Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB erfolgt nach Abwägung der Stellungnahmen.

 

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage berichtet aus der gemeinsamen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses und des Ausschusses für Planung und Liegenschaften. Gemäß der dortigen Beschlussfassung würden einzelne Änderungen in den Stadtteilen sowie eine Beteiligung der Einzelhandelsgemeinschaften der Stadtteile berücksichtigt.

 

Ratsherr Weyen beantragt die einzelne Abstimmung über die Inhalte der Stadtteile. In Osterath sei durch die Errichtung des Frischemarktes faktisch ein zentraler Versorgungsbereich geschaffen worden, der nunmehr nicht berücksichtigt würde.

 

Abstimmung über den Antrag des Ratsherrn Weyen auf Einzelabstimmung über die Stadtteile.

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

 

21

 

SPD                                     

 

8

 

FDP                                     

6

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

6

 

UWG                                   

4

 

 

Die Linke/Piraten                

1

 

Bürgermeisterin                  

 

1

 

Gesamt                              

4

43

 

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Ratsherr Müller regt an, das Deutsche Eck in Büderich als zentralen Versorgungsbereich zu berücksichtigen.

 

Ratsherr Rettig weist auf die ggfs. konkurrierenden Festsetzungen im Landesentwicklungsplan hin. Seien dort andere planerische Möglichkeiten festgesetzt, müsse bei der Umsetzung auch das Einzelhandelskonzept als lokale Grundlage berücksichtigt werden. Die Verwaltung müsse hierüber – wie auch insgesamt über vorliegende, ggfs. konkurrierende Festsetzungen – informieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

21

 

SPD                                     

8

 

FDP                                     

6

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

6

 

UWG                                   

4

 

Die Linke/Piraten                

1

 

 

Bürgermeisterin                  

1

 

Gesamt                              

31

16