Sitzung: 04.06.2019 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Ratsfrau
Neukirchen trägt die Anfrage vor.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher geht auf die einzelnen Punkte ein und führt aus, dass
sich die Störung von Tieren auch in anderen Lebensbereichen, wie Hausgärten, an
Sport- oder Spielplätzen nicht vermeiden ließe. Auftragsvergaben der Stadt
Meerbusch erfolgen mit der Auflage, die vorgeschriebenen Schutzzeiten
einzuhalten. Die maßgebliche Vorschrift sei das Bundesnaturschutzgesetz,
insbesondere der § 39. Ausnahmen gäbe es nur aus besonderen Gründen, wie
beispielsweise der Verkehrssicherungspflicht.
Frau
Frey fügt ergänzend hinzu, dass für den Artenschutz nicht die Stadt, sondern
die Untere Landschaftsbehörde zuständig sei. Bei Maßnahmen im Außenbereich gäbe
diese eine diesbezügliche Stellungnahme ab. Die Untere Landschaftsbehörde werde
allerdings lediglich bei persönlichen Anzeigen eines Verstoßes tätig.
Sachkundiger
Bürger Keiser bittet die Verwaltung darum, bei städtischen Maßnahmen auf den
Artenschutz zu achten.
Herr
Betsch führt aus, dass bei der Grünflächen- und Baumpflege immer darauf
geachtet werde. Aus diesem Grund werde dem Ausschuss jedes Jahr im Herbst eine
Liste über Baumfällungen vorlegt. Diese Fällungen finden außerhalb der
Brutzeiten statt. Aus Verkehrssicherungsgründen können manchmal Fällungen
innerhalb des Schutzzeitraumes nicht vermieden werden. In diesen Fällen wird
immer überprüft, ob sich Nester in der Baumkrone befinden oder ob die Stämme
Höhlungen haben, in denen Tiere lieben. Das das der Fall ist, bleibe der Stamm
möglichst erhalten.