Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Erste Beigeordnete, Herr Maatz, stellt die Vorlage vor und weist darauf hin, dass die aktuellen Monatszahlen für August 2019 dem Protokoll als Anlage beigefügt werden.

 

Im Anschluss bittet Herr Focken um Erläuterung der erfolgten Zuweisungen.

Erster Beigeordneter Maatz beantwortet die Frage dahingehend, dass bis jetzt 48 Personen mit Wohnsitzauflage aufgenommen worden seien sowie 24 Personen nach FlüAG. Neu hinzu kämen in den nächsten Wochen weitere 50 Zuweisungen mit einer Wohnsitzauflage.

 

Ratsfrau Pricken bittet für die nächste Vorlage um Erfassung, wie lange die Flüchtlinge in den Unterkünften verbleiben, da sie einen Langzeitaufenthalt in einer solchen Einrichtung für problematisch halte.

Erster Beigeordneter Maatz stellt klar, dass eine Ermittlung der Aufenthaltsdauer verwaltungsseitig nicht möglich sei. Außerdem verweist er darauf, dass für die Entscheidung über den Status eines Flüchtlings – und damit auch die Verweildauer in einem Übergangswohnheim – Bundesgesetze und die Entscheidungen des BAMF und der Ausländerbehörde zugrunde lägen, auf die die Verwaltung keinerlei Einfluss habe.

 

Ratsherr Mocka thematisiert die umfangreichen politischen Veränderungen in Europa und der Welt und den damit verbundenen voraussichtlich neu einsetzenden Flüchtlingsströmen. Er bittet um Auskunft, ob die Verwaltung für diesen Fall genügend Plätze in Übergangswohnheimen vorhalte, damit es nicht zu Situationen wie im Jahre 2015 käme.

Erster Beigeordneter Maatz sieht aktuell keine Veränderung in den Zuweisungszahlen. Er gehe davon aus, dass gegebenenfalls eine rechtzeitige Information über steigende Zuweisungszahlen durch die Bezirksregierung erfolge. Sodann würden entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten seitens der Verwaltung geschaffen.

 

Ratsfrau Niegeloh äußert ihre Bedenken, dass im Jahre 2020 zu wenige Unterbringungsplätze vorhanden seien, wenn - wie vorgesehen - das Übergangswohnheim auf der Fröbelstraße aufgelöst würde. Sie sähe jetzt schon dringenden Handlungsbedarf, auch im Rahmen der Haushaltsplanung, zur sinnvollen Schaffung einer Unterbringungsalternative.

Der Erste Beigeordnete, Herr Maatz, bewertet die Situation anders und unterstellt ein gleichbleibendes Zuweisungsniveau. Unter diesen angenommenen Voraussetzungen sei der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten ausreichend gedeckt. Ein Handlungsbedarf seitens der Verwaltung ergäbe sich erst bei steigenden Zuweisungszahlen.

Der Fachbereichsleiter, Herr Annacker, ergänzt hierzu, dass aktuell mehrheitlich Zuweisungen mit Wohnsitzauflage erfolgten, die eigentlich nicht dauerhaft in Übergangswohnheimen untergebracht werden sollten. In Verbindung mit der Arbeit von Frau Mertens sowie der Wohnungsnothilfe der Caritas und auch Meerbusch hilft e.V. werde alles daran gesetzt, die Betroffenen zügig in eigenen Wohnraum zu überführen. Damit würden auch immer wieder Räumlichkeiten in den Wohnheimen frei.

 

Ratsherr Bertholdt weist nochmals auf die Situation im Jahr 2015 hin und betont, dass es dringend geboten sei, eine Wiederholung zu verhindern. Dafür hält er es für angezeigt, seitens der Verwaltung zum einen ein „Worst-Case-Szenario“ zu erarbeiten und gleichzeitig das Gespräch mit dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften zu suchen, um entsprechende Freiflächen für den Bau eines weiteren Übergangswohnheimes vorzuhalten.

Ratsherr Fliege unterstützt diese Aussage und setzt sich für ein klares Signal an den Ausschuss für Planung und Liegenschaften seitens des Sozialausschusses diesbezüglich ein.