Sachkundiger Bürger Keiser trägt vor.

 

Frau Frey antwortet, dass die Problematik der Geruchsbelästigung und des Legionellenbefalls der Kühltürme im Krefelder Hafen der Verwaltung bekannt sei. Geruchsbelästigungen, die mit den angeleiteten Sanierungsmaßnahmen in den Kühltürmen zusammenhängen,  seien in Meerbusch nicht wahrnehmbar gewesen.

 

Die Legionellen-Überwachung der Industrieanlagen regelt die 42.BImSchV (am 20.August 2017 in Kraft getreten). Überwachungsbehörden sind in dem Fall die Bezirksregierungen, die gemeinsam mit den zuständigen Gesundheitsämtern Sanierungsmaßnahmen, Informationen der Bevölkerung (bei Bedarf) vorbereiten und durchführen.

 

Bei der chemischen Behandlung des Wassers in Kühltürmen mit Bioziden (Chlorverbindungen) könne es tatsächlich zur Geruchsbelästigungen kommen. Ob jedoch die gemeldeten Fälle auf die chemische Behandlung mit Bioziden zurückgeführt werden können, könne nicht eindeutig festgestellt werden.

 

Nach Aussage der Gesundheitsämter Krefeld und Rhein-Kreis-Neuss sind in den letzten Jahren keine Legionellen-Erkrankungen gemeldet worden, die in Verbindung mit der Industrieanlagen (Legionellen in Kühltürmen) zu bringen seien.