Sitzung: 04.06.2019 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Sachkundiger Bürger Keiser trägt vor.
Frau
Frey antwortet, dass die Problematik der Geruchsbelästigung und des
Legionellenbefalls der Kühltürme im Krefelder Hafen der Verwaltung bekannt sei.
Geruchsbelästigungen, die mit den angeleiteten Sanierungsmaßnahmen in den
Kühltürmen zusammenhängen, seien in
Meerbusch nicht wahrnehmbar gewesen.
Die
Legionellen-Überwachung der Industrieanlagen regelt die 42.BImSchV (am
20.August 2017 in Kraft getreten). Überwachungsbehörden sind in dem Fall die
Bezirksregierungen, die gemeinsam mit den zuständigen Gesundheitsämtern
Sanierungsmaßnahmen, Informationen der Bevölkerung (bei Bedarf) vorbereiten und
durchführen.
Bei
der chemischen Behandlung des Wassers in Kühltürmen mit Bioziden
(Chlorverbindungen) könne es tatsächlich zur Geruchsbelästigungen kommen. Ob
jedoch die gemeldeten Fälle auf die chemische Behandlung mit Bioziden
zurückgeführt werden können, könne nicht eindeutig festgestellt werden.
Nach
Aussage der Gesundheitsämter Krefeld und Rhein-Kreis-Neuss sind in den letzten
Jahren keine Legionellen-Erkrankungen gemeldet worden, die in Verbindung mit
der Industrieanlagen (Legionellen in Kühltürmen) zu bringen seien.