Sitzung: 06.06.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/0942/2019
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1)BauGB i.V.m. § 13a
BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in
Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634 ), für das Gebiet, das die Grundstücke des ehemaligen Bauhofs umfasst und
das
-
im Westen
durch die Moerser Straße
-
im Norden
durch die Südgrenze der Baugrundstücke Moerser Straße 125, 127, 127 a, 127 b
-
im Osten
durch den einbezogenen Schackumer Bach und
-
im Süden
durch die Nordgrenze des Fuß- und Radwegs, welcher die Moerser Straße mit der
Straße „Am Pützhof“ verbindet, begrenzt ist,
maßgebend ist der dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
den
Bebauungsplan Nr. 310 „Ehemaliger Bauhof / Moerser Straße“ aufzustellen,
der vorrangig folgende
Planungsziele zur Grundlage haben soll:
-
Sicherung
des Gebiets als zentrumsnaher Wohnstandort
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.
Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss den obigen Beschluss.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
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SPD |
3 |
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FDP |
2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen |
1 |
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UWG |
1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
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Gesamt: |
16 |
0 |
0 |
Ratsherr Quaß nimmt an der Beschlussfassung nicht teil.