Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften bildet eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Ausschuss-Vorsitzenden und jeweils einem Vertreter jeder Fraktion. Dieser Arbeitsgruppe werden alle Anfragen nach §34 BauGB, die bei der Verwaltung eingegangen sind, vorgelegt. Die Arbeitsgruppe tagt monatlich. Für den Fall, dass die Arbeitsgruppe eine 34er-Anfrage dem Ausschuss zur Abstimmung vorlegen will, wird dies jeweils veranlasst, alle anderen Anfragen werden als Geschäft der laufenden Verwaltung behandelt.

 

Anfragen nach §34 BauGB, die als „unerheblich“ zu kennzeichnen sind, werden nicht in der Arbeitsgruppe beraten, sondern weiterhin als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung von der Verwaltung selber entschieden.

 

Dazu gehören:

- Dachausbauten

- Nebengebäude

- Garagen

 


Ratsherr Schoenauer stellt den Antrag der CDU-Fraktion vor und betont, dass die Arbeitsgruppe kein Beschlussgremium, sondern ein Sichtungsgremium darstellt.

 

Niederdellmann-Siemes betont, dass die Arbeitsgruppe einen hohen Arbeitsaufwand für die Verwaltung zur Folge hat. Es entsteht der Eindruck, dass der Verwaltung unterstellt wird, dass sie nicht in der Lage ist, Baugenehmigungen nach § 34 BauGB zu überprüfen und zu genehmigen.

 

Ratsherr Rettig betont, dass durch Arbeitsgruppe die Möglichkeit entsteht, die Vorstellungen der Politik einzubringen.

 

Ratsfrau Kox betont, dass die Arbeitsgruppe keine Bevormundung der Verwaltung ist, sondern dazu diene, der Verwaltung letztendlich hinterher die Arbeit zu erleichtern.

 

Frau Steffens  erklärt, dass der Antrag bei den Mitarbeitern zu einer Irritation bezüglich ihrer Fachkompetenz geführt hat. Alle Mitarbeiter sind qualifizierte Fachleute mit einer langjährigen fachlichen Ausbildung und Berufserfahrung, die in der Lage sind, Bauanträge fachgerecht und rechtssicher zu bearbeiten. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit

versuchen die Mitarbeiter alle Bauherrn stets dienstleistungsorientiert zu beraten und die unterschiedlichen Interessenslagen einzubringen. So ist es im Fachbereich schon lange selbstverständlich, auch lose Anfragen mit groben Vorstellungen zu prüfen und dem Bauherrn Hinweise für die weitere Bearbeitung zu geben.

 

Frau Steffens weist darauf hin, dass neben dieser persönlichen Betroffenheit auch die Auswirkungen auf die Baugenehmigungsverfahren und Personalkapazitäten nicht außer Acht gelassen werden muss.

 

Frau Steffens betont, dass insbesondere in der Anfangsphase die Arbeitsgruppe der Verwaltung in den relevanten Fällen nach § 34 BauGB die Beratungskompetenz und –möglichkeit entzogen wird.  Die Anzahl der Bauvoranfragen wird zunehmen, da die Mitarbeiter/innen ihre Beratungsfunktion nicht mehr wie gewohnt eigenverantwortlich wahrnehmen können, sondern die Beratung der Arbeitsgruppe abwarten müssen.

 

Außerdem ist es für eine ergebnisorientierte Arbeitsgruppensitzung sinnvoll die Bauvorhaben in einer Präsentation vorzubereiten, damit alle Teilnehmer der Gruppe sich ein ausreichendes Bild machen können, um über den Antrag zu beraten. Hierfür sollte zumindest  ein Luftbild, ggf. Bilder der Umgebung, der Lageplan, Ansicht/en und Fassadenabwicklung/en präsentiert werden. Auch sollte das Vorhaben insoweit vorgeprüft sein, dass die Verwaltung ihre Beratungsfunktion erfüllen kann.

 

Frau Steffens erläutert weiterhin, dass nach § 64 Bauordnung NRW (BauO NRW) über Bauanträge binnen sechs Wochen zu entscheiden ist. Üblicherweise wird eine Woche für die Eingangsbestätigung, Vollständigkeitsprüfung und den Versand von Beteiligungen benötigt, vier Wochen für deren Rücklauf und die Antragsbearbeitung, bei vorliegen aller notwendigen Unterlagen eine Woche für die Entscheidung und Bescheidung.

Zur Wahrung der Fristen und im Sinne der Bürgerfreundlichkeit führt die Verwaltung deshalb wöchentliche Baugesuchbesprechungen durch, in deren Rahmen alle beantragten aber auch „lose“ angefragten Vorhaben erörtert und entschieden werden.

 

Ratsfrau Kox merkt an, dass die Arbeitsgruppensitzung nicht mit großem Arbeitsaufwand vorbereitet werden sollte, sondern lediglich die eingereichten Unterlagen vorgestellt werden sollten.

 

Ratsherr Peters betont, dass die Verwaltung diesen Antrag als auch vertrauensbildende Maßnahme begreifen kann, um die Zusammenarbeit zu fördern.

 

Frau Steffens schlägt vor, im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, dass die Arbeitsgruppe dann nur für einen gewissen Zeitraum, zum Beispiel sechs Monate, tagt. Hier können dann in einem intensiven Austausch  und in einer fachlich, konstruktiven Atmosphäre die unterschiedlichen Sichtweisen vertieft und einvernehmlich eine praktikable Verfahrensweise entwickelt werden, die sowohl den Ansprüchen einer ordnungsgemäßen behördlichen Aufgabenerfüllung als auch der Umsetzung politischer Zielvorgaben zur städtebaulichen Gestaltung genügt.

Hierfür wird vorgeschlagen, dass zunächst jeder Antrag und jede Voranfrage, der/die nach § 34 BauGB zu beurteilen ist, in der Arbeitsgruppe vorgestellt wird, da auch ein Dachausbau oder die Errichtung einer Garage städtebaulich im Sinne dieses Antrages relevant sein kann. Durch die fallbezogene Erörterung mit ausreichendem Zeitrahmen kann das gegenseitige Verständnis wachsen und ein vertrauensvolles Miteinander entstehen.

 

Ratsherr Schoenauer betont, dass er mit der Streichung der Unterpunkte im Antrag kein Problem habe.

 

Ratsherr Marc Becker betont, dass die Arbeitsgruppe insbesondere für kleinere Fraktionen mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist. Es ist nach außen hin ein falsches Signal gegenüber dem Bürger in einem geschlossenen Arbeitskreis Entscheidungen zu treffen.

 

Ratsfrau Köser betont, dass der Politik durch die Arbeitsgruppe ermöglicht wird, frühzeitig mitbestimmen zu können. Sollte man feststellen, dass die Arbeitsgruppe nicht zielführend ist, soll dies selbstverständlich wieder eingestellt werden können.

 

Ratsherr Jüngerkes betont, dass die Mitarbeiter in der Verwaltung die Rechtsprechung besser kennen als der Ausschuss und dieser der Verwaltung mehr vertrauen solle.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU      

8

 

 

SPD         

3

 

FDP        

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen    

2

 

 

UWG 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

1

 

Gesamt: 

13

4

0

 

Der Antrag der CDU-Fraktion ist mehrheitlich beschlossen worden.