Sitzung: 06.06.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB4/0260/2019
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt:
Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften bildet eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem
Ausschuss-Vorsitzenden und jeweils einem Vertreter jeder Fraktion. Dieser
Arbeitsgruppe werden alle Anfragen nach §34 BauGB, die bei der Verwaltung
eingegangen sind, vorgelegt. Die Arbeitsgruppe tagt monatlich. Für den Fall,
dass die Arbeitsgruppe eine 34er-Anfrage dem Ausschuss zur Abstimmung vorlegen
will, wird dies jeweils veranlasst, alle anderen Anfragen werden als Geschäft
der laufenden Verwaltung behandelt.
Anfragen nach §34 BauGB, die
als „unerheblich“ zu kennzeichnen sind, werden nicht in der Arbeitsgruppe
beraten, sondern weiterhin als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung von
der Verwaltung selber entschieden.
Dazu gehören:
-
Dachausbauten
-
Nebengebäude
- Garagen
Ratsherr Schoenauer stellt den Antrag der CDU-Fraktion vor und betont,
dass die Arbeitsgruppe kein Beschlussgremium, sondern ein Sichtungsgremium
darstellt.
Niederdellmann-Siemes betont, dass die Arbeitsgruppe einen hohen
Arbeitsaufwand für die Verwaltung zur Folge hat. Es entsteht der Eindruck, dass
der Verwaltung unterstellt wird, dass sie nicht in der Lage ist,
Baugenehmigungen nach § 34 BauGB zu überprüfen und zu genehmigen.
Ratsherr Rettig betont, dass durch Arbeitsgruppe die Möglichkeit
entsteht, die Vorstellungen der Politik einzubringen.
Ratsfrau Kox betont, dass die Arbeitsgruppe keine Bevormundung der
Verwaltung ist, sondern dazu diene, der Verwaltung letztendlich hinterher die
Arbeit zu erleichtern.
Frau Steffens erklärt, dass der
Antrag bei den Mitarbeitern zu einer Irritation bezüglich ihrer Fachkompetenz
geführt hat. Alle Mitarbeiter sind qualifizierte Fachleute mit einer
langjährigen fachlichen Ausbildung und Berufserfahrung, die in der Lage sind,
Bauanträge fachgerecht und rechtssicher zu bearbeiten. Im Sinne der
Bürgerfreundlichkeit
versuchen die Mitarbeiter alle Bauherrn stets dienstleistungsorientiert
zu beraten und die unterschiedlichen Interessenslagen einzubringen. So ist es
im Fachbereich schon lange selbstverständlich, auch lose Anfragen mit groben
Vorstellungen zu prüfen und dem Bauherrn Hinweise für die weitere Bearbeitung
zu geben.
Frau Steffens weist darauf hin, dass neben dieser persönlichen
Betroffenheit auch die Auswirkungen auf die Baugenehmigungsverfahren und
Personalkapazitäten nicht außer Acht gelassen werden muss.
Frau Steffens betont, dass insbesondere in der Anfangsphase die
Arbeitsgruppe der Verwaltung in den relevanten Fällen nach § 34 BauGB die
Beratungskompetenz und –möglichkeit entzogen wird. Die Anzahl der Bauvoranfragen wird zunehmen,
da die Mitarbeiter/innen ihre Beratungsfunktion nicht mehr wie gewohnt
eigenverantwortlich wahrnehmen können, sondern die Beratung der Arbeitsgruppe
abwarten müssen.
Außerdem ist es für eine ergebnisorientierte Arbeitsgruppensitzung
sinnvoll die Bauvorhaben in einer Präsentation vorzubereiten, damit alle
Teilnehmer der Gruppe sich ein ausreichendes Bild machen können, um über den
Antrag zu beraten. Hierfür sollte zumindest
ein Luftbild, ggf. Bilder der Umgebung, der Lageplan, Ansicht/en und
Fassadenabwicklung/en präsentiert werden. Auch sollte das Vorhaben insoweit
vorgeprüft sein, dass die Verwaltung ihre Beratungsfunktion erfüllen kann.
Frau Steffens
erläutert weiterhin, dass nach § 64 Bauordnung NRW (BauO
NRW) über Bauanträge binnen sechs Wochen zu entscheiden ist. Üblicherweise wird
eine Woche für die Eingangsbestätigung, Vollständigkeitsprüfung und den Versand
von Beteiligungen benötigt, vier Wochen für deren Rücklauf und die
Antragsbearbeitung, bei vorliegen aller notwendigen Unterlagen eine Woche für
die Entscheidung und Bescheidung.
Zur Wahrung der Fristen und im Sinne der
Bürgerfreundlichkeit führt die Verwaltung deshalb wöchentliche
Baugesuchbesprechungen durch, in deren Rahmen alle beantragten aber auch „lose“
angefragten Vorhaben erörtert und entschieden werden.
Ratsfrau Kox merkt an, dass die
Arbeitsgruppensitzung nicht mit großem Arbeitsaufwand vorbereitet werden
sollte, sondern lediglich die eingereichten Unterlagen vorgestellt werden
sollten.
Ratsherr Peters betont, dass die Verwaltung diesen
Antrag als auch vertrauensbildende Maßnahme begreifen kann, um die
Zusammenarbeit zu fördern.
Frau Steffens
schlägt vor, im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, dass die
Arbeitsgruppe dann nur für einen gewissen Zeitraum, zum
Beispiel sechs Monate, tagt. Hier können dann in einem intensiven
Austausch und in einer fachlich,
konstruktiven Atmosphäre die unterschiedlichen Sichtweisen vertieft und
einvernehmlich eine praktikable Verfahrensweise entwickelt werden, die sowohl
den Ansprüchen einer ordnungsgemäßen behördlichen Aufgabenerfüllung als auch
der Umsetzung politischer Zielvorgaben zur städtebaulichen Gestaltung genügt.
Hierfür
wird vorgeschlagen, dass zunächst jeder Antrag und jede Voranfrage, der/die
nach § 34 BauGB zu beurteilen ist, in der Arbeitsgruppe vorgestellt wird, da
auch ein Dachausbau oder die Errichtung einer Garage städtebaulich im Sinne
dieses Antrages relevant sein kann. Durch die fallbezogene Erörterung mit
ausreichendem Zeitrahmen kann das gegenseitige Verständnis wachsen und ein
vertrauensvolles Miteinander entstehen.
Ratsherr Schoenauer betont, dass er mit der Streichung der Unterpunkte im
Antrag kein Problem habe.
Ratsherr Marc Becker betont, dass die Arbeitsgruppe insbesondere für
kleinere Fraktionen mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist. Es ist
nach außen hin ein falsches Signal gegenüber dem Bürger in einem geschlossenen
Arbeitskreis Entscheidungen zu treffen.
Ratsfrau Köser betont, dass der Politik durch die Arbeitsgruppe
ermöglicht wird, frühzeitig mitbestimmen zu können. Sollte man feststellen,
dass die Arbeitsgruppe nicht zielführend ist, soll dies selbstverständlich
wieder eingestellt werden können.
Ratsherr Jüngerkes betont, dass die Mitarbeiter in der Verwaltung die
Rechtsprechung besser kennen als der Ausschuss und dieser der Verwaltung mehr
vertrauen solle.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
|
Gesamt: |
13 |
4 |
0 |
Der Antrag der CDU-Fraktion ist mehrheitlich beschlossen worden.