Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss beschließt, dass das Wohnhaus an der Claudiusstr. 27 in Meerbusch Lank-Latum unter der lfd. Nr. 123 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.

 


Der Sachkundige Bürger Schmoll begrüßt die umfangreiche Beschlussvorlage, kritisiert jedoch, dass erst kurz vor dem Abriss des Gebäudes der LVR Denkmalschutz festgestellt habe. Der zur Villa gehörende Park sei bereits zerstört worden. Es müsse in Zukunft zwingend verhindert werden, dass solche Objekte in ihrer Existenz bedroht sind.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass es zu diesem Zeitpunkt keine gültige Baumschutzsatzung gegeben habe und somit ein Abholzen der Bäume auch nicht hätte verhindert werden können. Da es nicht zum Abriss gekommen sei, sehe er kein Versäumnis der Verwaltung.

 

Nach intensiver Diskussion ist sich der Ausschuss darüber einig, dass die Liste möglicher, schützenswerter Objekte intensiv überprüft werden müsse. Hier gebe es möglicherweise eine höhere Priorität gegenüber der Erstellung der Denkmalliste.

 

Der Vorsitzende Ratsherr Neuhausen erklärt, dass man hierfür gegebenenfalls Geld und Personal benötige. Weiterhin betont er die Kritik des Ausschusses an der Wahrnehmung der Aufgabe Denkmalschutz durch die Verwaltung. Der Technische Beigeordnete Assenmacher solle hier eine andere Schwerpunktsetzung vornehmen. Ratsherr Jürgens macht deutlich, dass es notwendig sei, den Denkmalschutz in der Verwaltung ernster zu nehmen.


Der Beschluss erfolgt einstimmig.