Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1)BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634 ), für das Gebiet, das die Grundstücke des ehemaligen Bauhofs umfasst und das

 

-       im Westen durch die Moerser Straße

-       im Norden durch die Südgrenze der Baugrundstücke Moerser Straße 125, 127, 127 a, 127 b

-       im Osten durch den einbezogenen Schackumer Bach und

-       im Süden durch die Nordgrenze des Fuß- und Radwegs, welcher die Moerser Straße mit der Straße „Am Pützhof“ verbindet, begrenzt ist,

 

maßgebend ist der dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

den Bebauungsplan Nr. 310 „Ehemaliger Bauhof / Moerser Straße“ aufzustellen,

 

der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

-       Sicherung des Gebiets als zentrumsnaher Wohnstandort

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.

 

 


Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig