Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. §
2 (1)BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 13a
Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634 ), für das Gebiet, das die Grundstücke des
ehemaligen Bauhofs umfasst und das
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im Westen durch die Moerser Straße
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im Norden durch die Südgrenze der Baugrundstücke Moerser
Straße 125, 127, 127 a, 127 b
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im Osten durch den einbezogenen Schackumer Bach und
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im Süden durch die Nordgrenze des Fuß- und Radwegs,
welcher die Moerser Straße mit der Straße „Am Pützhof“ verbindet, begrenzt ist,
maßgebend
ist der dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil
dieses Beschlusses ist,
den Bebauungsplan
Nr. 310 „Ehemaliger Bauhof / Moerser Straße“ aufzustellen,
der
vorrangig folgende Planungsziele zur
Grundlage haben soll:
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Sicherung des Gebiets als zentrumsnaher Wohnstandort
Der
Rat der Stadt Meerbusch beschließt, den Bebauungsplan im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.
Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig