Beschluss:

 

1.        Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),

 

für das Gebiet, das die Grundstücke umfasst, die sich angrenzend an den ehemaligen Bauhof an der Moerser Straße befinden und das

 

-       im Westen durch den Schackumer Bach,

-       im Norden durch die Südgrenze der Baugrundstücke “Am Breil“ 28 und 28 d sowie das Flurstück 524,

-       im Osten durch die Ostgrenze der Baugrundstücke “Am Breil“ 18, 21, 25, 27, 29, 31

-       im Süden durch die Nordgrenze der Baugrundstücke “Am Pützhof“ 4, 6, 8, 20, 22, 24 begrenzt ist,

 

maßgebend ist der dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

den Bebauungsplan Nr. 311 Meerbusch-Büderich “Am Pützhof / Am Breil“ aufzustellen,

 

der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

-       Sicherung und Weiterentwicklung des Gebiets als aufgelockerter zentrumsnaher Wohnstandort

-       Ausweisung von Wohnbauflächen

 

Der Rat beschließt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.

 


Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

21

 

SPD                                     

8

 

FDP                                     

6

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

6

 

UWG                                   

4

 

 

Die Linke/Piraten                

2

 

 

Bürgermeisterin                  

1

 

Gesamt                              

42

6