Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

 

Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) für ein Gebiet, dass

 

- im Norden durch die Flurstücke 413, 387, 386, 214, 215, 220, 221, 216, 217, 218, 219 und 206,

- im Osten durch das Flurstück 98 („Schulstraße“),

- im Süden durch das Flurstück 928 („Claudiusstraße“) sowie

- im Westen durch das Flurstück 75 („Uerdinger Straße“) begrenzt ist,

 

maßgebend ist der dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

den Bebauungsplan Nr. 313, Meerbusch-Lank-Latum, "Uerdinger Straße / Claudiusstraße / Schulstraße" aufzustellen,

 

die vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben sollen:

 

-      Aufnahme, Sicherung und Weiterentwicklung der kleinteiligen Bestandsstrukturen

 

 

Der Rat beschließt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.

 


Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig