Beschluss:
Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der
Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13a
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634) für ein Gebiet, dass
-
im Norden durch die Flurstücke 413, 387, 386, 214, 215, 220, 221, 216, 217,
218, 219 und 206,
-
im Osten durch das Flurstück 98 („Schulstraße“),
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im Süden durch das Flurstück 928 („Claudiusstraße“) sowie
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im Westen durch das Flurstück 75 („Uerdinger Straße“) begrenzt ist,
maßgebend
ist der dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil
dieses Beschlusses ist,
den
Bebauungsplan Nr. 313, Meerbusch-Lank-Latum, "Uerdinger Straße / Claudiusstraße
/ Schulstraße" aufzustellen,
die
vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben sollen:
-
Aufnahme,
Sicherung und Weiterentwicklung der kleinteiligen Bestandsstrukturen
Der
Rat beschließt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
ohne Umweltprüfung aufzustellen.
Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig