Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

 

 

Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) für ein Gebiet, dass

 

- im Norden durch die Flurstücke 413, 387, 386, 214, 215, 220, 221, 216, 217, 218, 219 und 206,

- im Osten durch das Flurstück 98 („Schulstraße“),

- im Süden durch das Flurstück 928 („Claudiusstraße“) sowie

- im Westen durch das Flurstück 75 („Uerdinger Straße“) begrenzt ist,

 

maßgebend ist der dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

den Bebauungsplan Nr. 313, Meerbusch-Lank-Latum, "Uerdinger Straße / Claudiusstraße / Schulstraße" aufzustellen,

 

die vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben sollen:

 

-      Aufnahme, Sicherung und Weiterentwicklung der kleinteiligen Bestandsstrukturen

 

 

Der Rat beschließt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.

 


Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt das Ziel des Bebauungsplans Nr.313.

 

Ratsherr Schoenauer fragt nach, warum der vorherige Geltungsbereich nicht bestehen bleibt.

 

Frau Steffens erklärt, dass das gesamte Umfeld mit den dazugehörigen Bebauungsplänen untersucht worden ist. Es wurde festgestellt, dass ein Planungsbedürfnis nur für den hier zu beschließenden Geltungsbereich gesehen worden ist. Die großzügigen Festsetzungen dieser Pläne erlauben eine massive Bebauung der Grundstücke, welche, bezogen auf die Bestandsbebauung der näheren Umgebung, strukturunverträglich und städtebaulich nicht gewünscht sind.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes fragt nach, ob im hinteren Bereich eine moderate Verdichtung möglich ist.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher bejaht dies.

 

Ratsherr Damblon fasst zusammen, dass der Ausschuss dem Aufstellungsbeschluss  mit dem festgelegten Grenzen zustimmt, aber die Verwaltung gleichzeitig bei der Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes die Möglichkeit einer Verdichtung im rückwärtigen Bereich berücksichtigt.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher  betont, dass dem Ausschuss in einer der nächsten Ausschusssitzung ein Entwurf vorgelegt wird, der auch die Möglichkeit einer Bebauung im rückwärtigen Bereich ermöglicht, berücksichtigt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

Gesamt:

16

0

1