Sitzung: 06.06.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB4/0937/2019
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) für ein Gebiet, dass
- im Norden durch die Flurstücke 413, 387, 386, 214, 215, 220, 221, 216, 217, 218, 219 und 206,
- im Osten durch das Flurstück 98 („Schulstraße“),
- im Süden durch das Flurstück 928 („Claudiusstraße“) sowie
- im Westen durch das Flurstück 75 („Uerdinger Straße“) begrenzt ist,
maßgebend ist der dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
den Bebauungsplan Nr. 313, Meerbusch-Lank-Latum, "Uerdinger Straße / Claudiusstraße / Schulstraße" aufzustellen,
die vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben sollen:
- Aufnahme, Sicherung und Weiterentwicklung der kleinteiligen Bestandsstrukturen
Der Rat beschließt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.
Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt das Ziel des
Bebauungsplans Nr.313.
Ratsherr Schoenauer fragt nach, warum der vorherige Geltungsbereich
nicht bestehen bleibt.
Frau Steffens erklärt, dass das gesamte Umfeld mit den dazugehörigen
Bebauungsplänen untersucht worden ist. Es wurde festgestellt, dass ein
Planungsbedürfnis nur für den hier zu beschließenden Geltungsbereich gesehen
worden ist. Die großzügigen Festsetzungen dieser Pläne erlauben eine massive
Bebauung der Grundstücke, welche, bezogen auf die Bestandsbebauung der näheren
Umgebung, strukturunverträglich und städtebaulich nicht gewünscht sind.
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes fragt nach, ob im hinteren Bereich eine
moderate Verdichtung möglich ist.
Technischer Beigeordneter Assenmacher bejaht dies.
Ratsherr Damblon fasst zusammen, dass der Ausschuss dem Aufstellungsbeschluss mit dem festgelegten Grenzen zustimmt, aber
die Verwaltung gleichzeitig bei der Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes die
Möglichkeit einer Verdichtung im rückwärtigen Bereich berücksichtigt.
Technischer Beigeordneter Assenmacher
betont, dass dem Ausschuss in einer der nächsten Ausschusssitzung ein
Entwurf vorgelegt wird, der auch die Möglichkeit einer Bebauung im rückwärtigen
Bereich ermöglicht, berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
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Gesamt: |
16 |
0 |
1 |