1. Beschluss:

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplans zu und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.

 

 

 

2. Beschluss:

 

Antrag der UWG-Fraktion vom 5. Juni 2019 zum Bebauungsplan Nr. 309

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt: 

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 309 wird im westlichen Teil um die Reithallen reduziert (s. Anlage).

 

 


Die Tagesordnungspunkte 4 (Bebauungsplan Nr. 309, Meerbusch-Langst-Kierst, „Schützenstraße/Langster Straße“) und 4.1 (Antrag der UWG-Fraktion vom 05. Juni 2019 zum Bebauungsplan 309) werden zusammen beraten.     

                                                               

Ratsherr Weyen stellte den Antrag der UWG-Fraktion vor und betont, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 309 um die beiden Reiterhallen reduziert werden muss.

 

Ratsfrau Niederdellmann Siemes schlägt vor, über den Bebauungsplanvorentwurf und über die Öffentlichkeitsbeteiligung separat zu beschließen. 

 

Ratsherr Damblon nimmt dies zur Kenntnis.

 

Ratsherr Peters fragt nach, was unter einem Verfahren nach § 13 a BauGB zu verstehen ist.

Frau Steffens erklärt, dass das Baugesetzbuch nach § 13 a BauGB ein beschleunigtes Verfahren vorsieht. Der Bebauungsplan darf im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn er entweder eine zulässige bebaubare Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 Quadratmetern ermöglicht oder er 20 000 Quadratmetern bis weniger als 70 000 Quadratmetern zulässt und auf Grund einer überschlägigen Prüfung gemäß Baugesetzbuch die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat. Sollten erhebliche Umweltauswirkungen erkannt werden, ist der Bebauungsplan im Normalverfahren auszustellen. Für den Bebauungsplan Nr. 309 bedeutet dies, dass u.a. ein Umweltbericht zusätzlich zur Begründung erforderlich ist.


Abstimmungsergebnisse zum 1. Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis:  Zustimmung des Vorentwurfes des Bebauungsplans

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

 

Gesamt:

13

4

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

 

Gesamt:

17

0

0

 

 

Abstimmungsergebnis zum  2. Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis: Antrag der UWG-Fraktion zum Bebauungsplan Nr. 309

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

SPD

3

 

FDP

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

UWG

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

Gesamt:

1

16

0

 

Der Antrag der UWG-Fraktion ist mehrheitlich abgelehnt worden.