Beschluss: mehrheitlich beschlossen

1. Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Baugrundstück, Gemarkung Latum, Flur 6, Flurstück 179, wird geteilt und die noch zu vermessenden Baugrundstücke, groß ca. 388 m² und ca. 417 m², werden an Selbstnutzer zum Verkaufspreis in Höhe von 480 € / m², inkl. Anliegerbeiträge und Ablösebeiträge für die entfallenden Bäume, zum Verkauf angeboten.

 

Die Veräußerung erfolgt nach den derzeit gültigen „Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Meerbusch beim Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken“ sowie der Anwendung der „Grundsätze beim Verkauf städtischer Baugrundstücke und Auswahlkriterien der Stadt Meerbusch bei Bewerbungen zu Baugrundstücken für Selbstnutzer“.

 

 

2. Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung ein

Konzept zu erarbeiten, in dem aufgeführt ist, wie zukünftig der Verkauf von städtischen Grundstücken an Selbstnutzer auf Basis der von Erbbaurechtsverträgen erfolgen könnte.

 


Ratsherr Schoenauer schlägt dem Ausschuss vor, bei zukünftigen städtischen Grundstücksverkäufen auf eine Erbpacht-Regelung zurückzugreifen, die bereits in früheren Jahren diskutiert wurde. Demnach erwirbt der Erwerber nicht das Grundstück, sondern pachtet es.

 

Ratsherr Peters merkt an, dass es sinnvoller ist, die zum Verkauf stehende Fläche nicht zu veräußern, sondern anderweitig zu gestalten.

 

Ratsherr Rettig befürwortet die Erbpacht-Regelung und merkt an, dass die Verwaltung einen Mustervertrag erstellen möge, der für alle Erbbaurechtsverträge anzuwenden ist.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes befürwortet die Erbpacht-Regelung und betont, dass dadurch eine Möglichkeit entsteht das Bauen preiswerter zu gestalten.

 

Herr Gatzlik weist darauf hin, dass das Erbbaurecht nicht von Vorteil für den Erbbaurechtsnehmer ist. Insbesondere bei der Berücksichtigung einer Indexierung entstehen für den Erbbaurechtsnehmer höhere Kosten.

 

Ratsherr Damblon weist darauf hin, dass wenn der Verkauf der Grundstücke nicht beschlossen wird, die geplanten Einnahmen nicht mehr im Haushalt 2019 verbucht werden können. Er schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Ausschuss beschließt den Verkauf der beiden Grundstücke und beauftragt die Verwaltung ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten, in dem aufgeführt ist, wie zukünftig der Verkauf von städtischen Grundstücken an Selbstnutzer auf Basis von Erbbaurechtsverträgen erfolgen könnte und stellt dieses dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen vor.

 


Abstimmungsergebnis: Verkauf der Grundstücke und Beauftragung der Verwaltung ein Konzept zu erstellen

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU      

8

 

SPD         

3

 

 

FDP        

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen    

2

 

UWG 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

1

Gesamt: 

11

5

1