Sitzung: 06.06.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB6/0947/2019
1. Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Baugrundstück, Gemarkung Latum, Flur 6, Flurstück 179, wird geteilt und die noch zu vermessenden Baugrundstücke, groß ca. 388 m² und ca. 417 m², werden an Selbstnutzer zum Verkaufspreis in Höhe von 480 € / m², inkl. Anliegerbeiträge und Ablösebeiträge für die entfallenden Bäume, zum Verkauf angeboten.
Die Veräußerung erfolgt nach den derzeit gültigen „Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Meerbusch beim Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken“ sowie der Anwendung der „Grundsätze beim Verkauf städtischer Baugrundstücke und Auswahlkriterien der Stadt Meerbusch bei Bewerbungen zu Baugrundstücken für Selbstnutzer“.
2. Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften beauftragt die Verwaltung ein
Konzept zu erarbeiten, in dem aufgeführt ist, wie zukünftig der Verkauf von städtischen Grundstücken an Selbstnutzer auf Basis der von Erbbaurechtsverträgen erfolgen könnte.
Ratsherr Schoenauer schlägt dem
Ausschuss vor, bei zukünftigen städtischen Grundstücksverkäufen auf eine
Erbpacht-Regelung zurückzugreifen, die bereits in früheren Jahren diskutiert
wurde. Demnach erwirbt der Erwerber nicht das Grundstück, sondern pachtet es.
Ratsherr Peters merkt an, dass
es sinnvoller ist, die zum Verkauf stehende Fläche nicht zu veräußern, sondern
anderweitig zu gestalten.
Ratsherr Rettig befürwortet die
Erbpacht-Regelung und merkt an, dass die Verwaltung einen Mustervertrag
erstellen möge, der für alle Erbbaurechtsverträge anzuwenden ist.
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes
befürwortet die Erbpacht-Regelung und betont, dass dadurch eine Möglichkeit
entsteht das Bauen preiswerter zu gestalten.
Herr Gatzlik weist darauf hin,
dass das Erbbaurecht nicht von Vorteil für den Erbbaurechtsnehmer ist.
Insbesondere bei der Berücksichtigung einer Indexierung entstehen für den
Erbbaurechtsnehmer höhere Kosten.
Ratsherr Damblon weist darauf
hin, dass wenn der Verkauf der Grundstücke nicht beschlossen wird, die
geplanten Einnahmen nicht mehr im Haushalt 2019 verbucht werden können. Er
schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Ausschuss beschließt den Verkauf der beiden Grundstücke und beauftragt die
Verwaltung ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten, in dem aufgeführt ist, wie
zukünftig der Verkauf von städtischen Grundstücken an Selbstnutzer auf Basis
von Erbbaurechtsverträgen erfolgen könnte und stellt dieses dem Ausschuss in
einer der nächsten Sitzungen vor.
Abstimmungsergebnis: Verkauf
der Grundstücke und Beauftragung der Verwaltung ein Konzept zu erstellen
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
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|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
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|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
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UWG |
1 |
|
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DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
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Gesamt: |
11 |
5 |
1 |