Am 26. November 2018 habe die Fluglärmkommission (FLK), so berichtet Bürgermeisterin Mielke-Westerlage, einstimmig beschlossen, aus Lärmschutzgründen eine Eintragung ins Luftfahrthandbuch vorzunehmen, nach der für Abflüge das Startverfahren NADP 1 mit Steigung bis zur Höhe von 3.000 ft und Rücknahme des Startschubs in Höhe von 1.500 ft anzuwenden ist. In der letzten Sitzung der FLK sei die DFS erst auf ausdrückliche Nachfrage bereit gewesen, eine Auskunft zur Umsetzung zu geben. Diese sei dann mehr als überraschend gewesen. In Hamburg habe man die auch von der Düsseldorfer FLK beschlossene Änderung im Lufthandbuch vorgenommen und im Versuch der praktischen Umsetzung festgestellt, dass es dadurch zu reduzierten Abständen von startenden Maschinen komme, da das beantragte Verfahren ja auf schnellen Höhengewinn und nicht auf Geschwindigkeit setze. Die DFS sehe insofern ein Sicherheitsrisiko und prüfe derzeit, ob der Beschluss überhaupt umgesetzt werden könne. Angesichts der Tatsache, dass die Diskussion zur Abschaffung des Flachstartverfahrens seit mehr als 2 Jahren in Anwesenheit der DFS diskutiert worden sei, fühle man sich wenig ernstgenommen.

Ratsherr Quass erklärt, dass die Ausführungen unlogisch seien.

Ratsfrau Glasmacher zeigt sich erstaunt. Das Abflugverfahren sei seit 2014 gängige Praxis. Zudem sei es unverständlich, dass Laudamotion nunmehr der Status eines Homebase-Carriers für den Flughafen Düsseldorf zuerkannt worden sei, was dazu führe, dass von dieser Gesellschaft 30% aller Landungen nach 23 Uhr erfolge. Sie schlage vor ,Herrn Minister Wüst nochmals zu kontaktieren.

Ratsherr Welsch bestätigt die Ausführungen der Deutschen Flugsicherung, da anhand mathematischer Formeln berechnet werden könne, dass eine geringere Abfluggeschwindigkeit beim Steilstartverfahren bei gleichbleibendem Startintervall zu geringeren Abständen zwischen den startenden Maschinen führe. Die Ausführungen hinsichtlich der Sicherheitsbedenken seien mathematisch daher sehr wohl nachvollziehbar.