Sitzung: 11.04.2019 Rat
Am 26. November 2018 habe die
Fluglärmkommission (FLK), so berichtet Bürgermeisterin Mielke-Westerlage,
einstimmig beschlossen, aus Lärmschutzgründen eine Eintragung ins
Luftfahrthandbuch vorzunehmen, nach der für Abflüge das Startverfahren NADP 1
mit Steigung bis zur Höhe von 3.000 ft und Rücknahme des Startschubs in Höhe
von 1.500 ft anzuwenden ist. In der letzten Sitzung der FLK sei die DFS erst
auf ausdrückliche Nachfrage bereit gewesen, eine Auskunft zur Umsetzung zu
geben. Diese sei dann mehr als überraschend gewesen. In Hamburg habe man die
auch von der Düsseldorfer FLK beschlossene Änderung im Lufthandbuch vorgenommen
und im Versuch der praktischen Umsetzung festgestellt, dass es dadurch zu
reduzierten Abständen von startenden Maschinen komme, da das beantragte
Verfahren ja auf schnellen Höhengewinn und nicht auf Geschwindigkeit setze. Die
DFS sehe insofern ein Sicherheitsrisiko und prüfe derzeit, ob der Beschluss
überhaupt umgesetzt werden könne. Angesichts der Tatsache, dass die Diskussion
zur Abschaffung des Flachstartverfahrens seit mehr als 2 Jahren in Anwesenheit
der DFS diskutiert worden sei, fühle man sich wenig ernstgenommen.
Ratsherr Quass erklärt, dass die
Ausführungen unlogisch seien.
Ratsfrau Glasmacher zeigt sich
erstaunt. Das Abflugverfahren sei seit 2014 gängige Praxis. Zudem sei es
unverständlich, dass Laudamotion nunmehr der Status eines Homebase-Carriers für
den Flughafen Düsseldorf zuerkannt worden sei, was dazu führe, dass von dieser
Gesellschaft 30% aller Landungen nach 23 Uhr erfolge. Sie schlage vor ,Herrn
Minister Wüst nochmals zu kontaktieren.
Ratsherr Welsch bestätigt die
Ausführungen der Deutschen Flugsicherung, da anhand mathematischer Formeln
berechnet werden könne, dass eine geringere Abfluggeschwindigkeit beim
Steilstartverfahren bei gleichbleibendem Startintervall zu geringeren Abständen
zwischen den startenden Maschinen führe. Die Ausführungen hinsichtlich der
Sicherheitsbedenken seien mathematisch daher sehr wohl nachvollziehbar.