Sitzung: 11.04.2019 Rat
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage informiert, der Bundestag habe in der vergangenen Woche das
Netzausbaubeschleunigungsgesetz beschlossen. Eine Änderung betreffe den
zukünftigen Verzicht auf Bundesfachplanung zur Festlegung von Trassenkorridoren
der Leitung sowie ein Widerspruchsrecht zu den Zielen der Raumordnung durch die
BNA. Für das laufende Verfahren der Bundesfachplanung zur Festlegung des
Trassenkorridors beim Ultranet sei nach Auskunft von Herrn Abteilungsleiter
Otte, BNA, eine Formulierung in das Gesetz aufgenommen, nachdem hierfür kein
Verzicht auf Bundesfachplanung vorgesehen sei. Genauso wenig sei ein
Widerspruchsrecht gegen Festsetzungen des Regionalplanes für bereits laufende
Verfahren vorgesehen.
In
der Sache sei Amprion aufgefordert worden, zu ihrem Antrag auf
Bundesfachplanung ergänzende Unterlagen beizubringen. Je nach Zeitpunkt der
Vorlage und erfolgter Prüfung durch die BNA werde die öffentliche Auslegung (6
Wochen) im Juni beginnen oder erst zum Ende der Sommerferien.