Bürgermeisterin Mielke-Westerlage informiert, der Bundestag habe in der vergangenen Woche das Netzausbaubeschleunigungsgesetz beschlossen. Eine Änderung betreffe den zukünftigen Verzicht auf Bundesfachplanung zur Festlegung von Trassenkorridoren der Leitung sowie ein Widerspruchsrecht zu den Zielen der Raumordnung durch die BNA. Für das laufende Verfahren der Bundesfachplanung zur Festlegung des Trassenkorridors beim Ultranet sei nach Auskunft von Herrn Abteilungsleiter Otte, BNA, eine Formulierung in das Gesetz aufgenommen, nachdem hierfür kein Verzicht auf Bundesfachplanung vorgesehen sei. Genauso wenig sei ein Widerspruchsrecht gegen Festsetzungen des Regionalplanes für bereits laufende Verfahren vorgesehen.

In der Sache sei Amprion aufgefordert worden, zu ihrem Antrag auf Bundesfachplanung ergänzende Unterlagen beizubringen. Je nach Zeitpunkt der Vorlage und erfolgter Prüfung durch die BNA werde die öffentliche Auslegung (6 Wochen) im Juni beginnen oder erst zum Ende der Sommerferien.