Frau Maas und Herr Focken berichten über die gesetzlichen Grundlagen der Integrationsratswahlen im nächsten Jahr. So können sich Kommunen mit einem Anteil unter 5.000 ausländischen Einwohnern künftig entscheiden, ob sie einen Integrationsrat oder einen Integrationsausschuss wählen wollen. Wahlberechtigt seien alle Personen ab 16 Jahren mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit (auch Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit), die seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und ihren Wohnsitz seit dem 16. Tag vor der Wahl in Meerbusch haben. Wählbar wiederum seien alle wahlberechtigten Personen mit aktivem Wahlrecht ab 18 Jahren, die sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben. Wählbar seien somit auch deutsche Staatsbürger.

 

Frau Maas betont, dass es sinnvoll sei, Bewerberlisten zu erstellen, damit auch nach Ausscheiden eines Integrationsratsmitglieds das Nachrücken einer anderen Person gewährleistet sei.

 

In der anschließenden Diskussion wird über die Möglichkeiten gesprochen, wie der amtierende Integrationsrat interessierte Bewerber ansprechen und Informationen über die Arbeit des Integrationsrates verbreitet werden könne.

 

Über die Formulierung im §27 Gemeindeordnung, dass ein Wählerverzeichnis öffentlich ausgelegt werden solle, herrscht unter den Diskutierenden Uneinigkeit, ob dies nicht gegen den Datenschutz verstoße. Herr Annacker verspricht, sich nach dem geplanten Prozedere beim Wahlamt zu erkundigen.

 

Nachrichtlich: Auf Anfrage gab ein Mitarbeiter des Wahlamtes der Stadt Meerbusch an, dass alle Wahlberechtigten der Integrationsratswahl angeschrieben werden würden. Personen, die keine Wahlbenachrichtigung erhielten, könnten sich beim Wahlamt der Stadt melden. Der/Die zuständige Mitarbeiter/in würde dann in einer elektronischen Wahlliste nachsehen. Die Wählerliste würde jedoch zu keinem Zeitpunkt öffentlich ausgelegt werden.

 

Frau Maas regt an, das Thema Gewinnung von Bewerbern für die nächste Integrationsratswahl zur Beratung mit in die Fraktionssitzungen zu nehmen und schlägt vor, eine parteiübergreifende Informationsveranstaltung zu arrangieren. Sie bittet um Rückmeldung zur nächsten Sitzung des Integrationsrates, ob die Parteien eine gemeinsame Veranstaltung wünschen.

Herr Focken empfiehlt eine Informationsveranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Landesintegrationsrat zu arrangieren. Hierzu könnten dann auch die von der Landesorganisation zu erwartenden Informationsmaterialien genutzt werden.

 

Man einigt sich darauf, sich bei Vorliegen der angesprochenen Materialien des Landesintegrationsrates per Mail zu informieren.