Beschluss 1:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Antrag des Vereins Tagesmütter e. V. zuzustimmen und dem Rat der Stadt Meerbusch zur nächsten Sitzung nach der Sommerpause am 26.09.2019 vorzuschlagen, die Eingewöhnungszeit bei Kindertagespflege rückwirkend ab 01.08.2019 mit der vollen Geldleistung zu vergüten und die entsprechende Satzungsänderung zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis zu Beschluss 1:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

3

 

SPD

2

 

 

FDP

1

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

UWG

1

 

 

In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen

1

 

 

Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind

1

 

 

Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind

3

 

 

Gesamt:

10

3

 

 

 

 

Beschluss 2:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Antrag des Vereins Tagesmütter e. V. auf Einrichtung eines „Kindertagespflegenavigator“ abzulehnen.

 

Abstimmungsergebnis zu Beschluss 2:                einstimmig

 

 

 


Erster Beigeordneter Maatz führt in die Beratung des aus 2 Teilen bestehenden Bürgerantrages des Vereins Tagesmütter e.V. (TMV) Meerbusch ein. Bezüglich des Antrages zur Vergütung der Eingewöhnungszeiten erfolgt zunächst eine Aktualisierung der Sachverhaltsdarstellung, wonach die Stadt Kaarst ab 01.08.2019 die volle Geldleistung für die Eingewöhnung übernehmen werde.

 

Im Weiteren führt Erster Beigeordneter Maatz den Vorschlag der Verwaltung aus, beide Anträge des TMV abzulehnen. Hinsichtlich der Vergütung der Eingewöhnungszeiten solle die bisherige Regelung durch Zahlung einer Pauschale und Spitzabrechnung von Mehrstunden beibehalten werden. Auch wenn die Stadt im direkten Vergleich der Vergütung von Eingewöhnungszeiten keine vordere Position einnehme, sei das bisherige Verfahren unter Berücksichtigung der Gesamtleistung für die erfolgte Betreuung angemessen und ausreichend. So biete Meerbusch weitgehend bessere Regelungen bei Urlaub und Krankheit, eine Zusatzvergütung für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen und von Mehrlingen sowie Mietkostenzuschüsse. Zudem seien die laufenden Geldleistungen in der Qualifizierungsstufe 1 seit dem Jahr 2010 um 52%, in der Qualifizierungsstufe 2 um 25% gestiegen. Insgesamt sei damit eine sehr gute Honorierung der wichtigen Arbeit der Tagespflegepersonen gegeben.

 

Zu Beginn der inhaltlichen Beratung schlägt Ratsherr Jörgens die separate Abstimmung über die beiden Anträge des TMV vor, was allseits unterstützt wird.

 

Ratsherr Wartchow stellt fest, dass er die wiederholten Diskussionen über die Vergütung für Kindertagespflege aufgrund mangelnder Orientierung sehr kompliziert empfinde. Jede Kommune entwickle unterschiedliche Vergütungssysteme, was einen unmittelbaren Vergleich der Gesamtleistungen zumindest für thematische Laien schwierig mache. Gestützt auf den Vortrag der Verwaltung plädiere er daher zunächst dafür, den Antrag des TMV abzulehnen. Möglichst zur kommenden Haushaltsberatung schlage er aber die Erstellung einer Matrix vor, in der alle unterschiedlichen Leistungen auch anderer Kommunen zusammengestellt seien, um zu erkennen, wo Meerbusch mit seinem Vergütungssystem tatsächlich im interkommunalen Vergleich stehe. In den vergangenen Jahren sei bereits viel Geld investiert worden, aber eine Evaluierung der gefassten Beschlüsse sei notwendig.

 

Erster Beigeordneter Maatz greift diesen Vorschlag auf und weist darauf hin, dass die Beschlüsse in den vergangenen Jahren auf Basis eines Vergleichs mit Kommunen des Umlandes erfolgt seien, womit der regionale Raum abgedeckt gewesen sei. Ein Vergleich der Gesamtleistungen mit den entsprechenden Kommunen sei leistbar und werde bei mehrheitlichem Auftrag erstellt. Ein darüber hinausgehender landesweiter Vergleich könne die Verwaltung nicht realisieren.

 

Ratsherr Eimer stellt zunächst kritisch fest, dass der Ausschuss häufig mit Beratungen über finanzielle Leistungen für Kindertagespflege beschäftigt sei, aber Gerechtigkeit in der Vergütung sei wichtig. Die SPD-Fraktion werde dem Antrag des TMV daher zur Gleichstellung mit den Kindertageseinrichtungen zustimmen, welche die Kindpauschalen auch während der Schließungszeiten zur Deckung der Fixkosten erhielten. Auch er halte es für unglücklich, dass jede Kommune eigene Vergütungssysteme entwickeln müsse.

 

Ratsherr Eimer führt hinsichtlich eines Navigators für Kindertagespflege aus, dass die analoge Anwendung zum Kita-Navigator nicht machbar sei. Eine permanente Pflege sei den Tagespflegepersonen nicht zumutbar, da zu aufwändig und nicht zielführend. Eine Möglichkeit der Unterstützung sehe er aber in der Verlinkung von Informationen zur Beratung.

 

Ratsfrau Glasmacher betont, dass sie den Austausch mit dem TMV bislang als informativ erlebt habe und wiederholte Beratungen für sie kein Problem darstellten. Hinsichtlich des erbetenen interkommunalen Vergleichs gibt sie zu bedenken, dass ein Benchmarking alle einfließenden Faktoren berücksichtigen müsse, so z.B. auch Grundstücks- bzw. Mietpreise. Die UWG-Fraktion werde dem Antrag des TMV bezüglich der Eingewöhnung zustimmen; Meerbusch solle diesbezüglich attraktiv bleiben.

 

Sachkundige Bürgerin Driesel unterstützt ebenfalls den Antrag des TMV zur Vergütung für die Eingewöhnungszeiten. Bezüglich des Navigators für Kindertagespflege halte sie es – sofern machbar -  für hilfreich, wenn zumindest die Zahl der verfügbaren Betreuungsplätze abrufbar sei. Auch wenn in den letzten Jahren bereits viel gemacht worden sei, müsse die Kindertagespflege weiterhin attraktiv bleiben, da sie für das Betreuungsangebot in Meerbusch dringend gebraucht werde.

 

Erster Beigeordneter Maatz weist darauf hin, dass es sich beim Kita-Navigator um ein städtisches Verfahren handele, dass ausschließlich durch entsprechend geschulte städtische Mitarbeiter/Innen bedient werde. Eine Bedienung durch Außenstehende wie den Tagespflegepersonen sei daher ausgeschlossen.

 

Nach kurzer Diskussion besteht Einvernehmen, dass die Verwaltung für Eltern und Tagespflegepersonen hilfreiche Verlinkungen - insbesondere zur Homepage des TMV - einrichten werde. Eine ausdrückliche Beschlussfassung wird als entbehrlich angesehen.

 

Ratsherr Jörgens erklärt zudem, dass er dem Antrag des TMV angesichts der vertretbaren Mehraufwendungen von ca. 200 €/Jahr je Eingewöhnungszeit zustimmen werde.

 

Sodann erfolgt die getrennte Beschlussfassung zu den Anträgen des TMV.