Beschluss: einstimmig beschlossen

Aufgrund der eingegangen Änderungsanträge werden der TOP 4.1 bis 4.3 sowie TOP 4.5 bis 4.7 unter TOP 5 im Detail behandelt.

 

Beschluss:

 

zu 4.4.

 

Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes ist eine Gewerbeflächenbedarfs-untersuchung zu erstellen.

Die Untersuchung sollte folgende Kernpunkte beinhalten:

          Darstellung des Gewerbe- und Industrieflächenbestandes

          Darstellung des künftigen Gewerbeflächenbedarfs ortsansässiger Unternehmen

          Darstellung aller nicht genutzten Gewerbe- und Industrieflächen

         Darstellung von Flächen mit Nutzungspotentialen für gewerblich Anlagen in anderen Bestandsgebieten

          Prognose des Flächenbedarfs und Kosten/Nutzen-Betrachtung durch Neuansiedlung

          Darstellung des Bedarfes einer Beteiligung an interkommunalen Gewerbegebieten

          Möglichkeiten zur Flächenkompensation / Herausnahme bereits im FNP / GEP

ausgewiesener Siedlungsflächen im Gegenzug zu Flächenneuausweisungen an anderer Stelle

          Flächenvorratshaltung etc.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

Ratsherr Peters fragt nach dem Aufwand und Sinnhaftigkeit einer solchen Untersuchung.

Ratsherr Damblon befürwortet das Gutachten, um belastungsfähige Zahlen zu erhalten.

Herr Hüchtebrock führt aus, dass die Untersuchung an Externe zu vergeben sei und deshalb Mittel für den Haushalt 2013 von der Wirtschaftsförderung einzustellen seien. Die Begleitung des Gutachtens durch die planende Verwaltung werde in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung erfolgen. Das Gutachtenergebnis werde elementarer Bestandteil der Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzepts (StEK) sein.

Ratsherr Rettig spricht sich für das Gutachten aus, u. a. um auch gezielt die Ansiedlung gewerbesteuerintensiver Betriebe steuern zu können.

 

 

zu 4.8.

 

Es sind keine Flächenreserven des Regionalplanes ergänzend und unmittelbar über die schon aktuell gemeldeten Reserveflächen (siehe nachfolgende Auflistung) hinaus für eine zeitnahe Darstellung im Flächennutzungsplan vorzusehen.

 

Gemeldete Reserveflächen

Bebauungsplan Nr. 276, Meerbusch-Strümp, Strümper Busch - Im Plötschen (rechtkräftig)

Bebauungsplan Nr. 279, Meerbusch-Strümp, Strümper Busch - Schneiderspfad (in Aufstellung)

Bebauungsplan Nr. 110, Meerbusch-Strümp, Xantener Straße (rechtkräftig)

Bebauungsplan Nr. 97, Meerbusch-Strümp, Auf der Gath (rechtkräftig)

Bebauungsplan Nr. 271, Meerbusch-Büderich, Wohnpark Böhlerstraße (rechtkräftig)

Bebauungsplan Nr. 271, Meerbusch-Büderich, Wohnpark Böhlerstraße (rechtkräftig/nur städtische Flächen)

Bebauungsplan Nr. 239, Meerbusch-Büderich, Moerser Straße/Kanzlei/Blumenstraße (rechtkräftig)

Bebauungsplan Nr. 82, Meerbusch-Büderich, Brühl (in Aufstellung)

Bebauungsplan Nr. 227 B, Meerbusch-Büderich, Am Schackumer Bach (rechtkräftig)

Bebauungsplan Nr. 292, Meerbusch-Büderich, Laacher Weg/Lotterfelder Straße (in Aufstellung)

Bebauungsplan Nr. 50 A, Meerbusch-Büderich, Moerser Straße/Kanzlei (rechtkräftig)

Bebauungsplan Nr. 265, Meerbusch-Osterath, Görgesheideweg (rechtkräftig)

Bebauungsplan Nr. 281, Meerbusch-Osterath, Auf dem Kamp (in Aufstellung)

Bebauungsplan Nr. 266, Meerbusch-Osterath, Ostara (in Aufstellung)

Bebauungsplan Nr. 212, Meerbusch-Osterath, Gruttorfer End (rechtkräftig)

Bebauungsplan Nr. 170 B, Meerbusch-Osterath, Ingerweg (in Aufstellung)

Bebauungsplan Nr. 293, Meerbusch-Osterath, Giesenend (in Aufstellung)

Bebauungsplan Nr. 96 C, Meerbusch-Lank-Latum, Gelleper Straße (in Aufstellung)

Bebauungsplan Nr. 215, Meerbusch-Nierst, Am Oberen Feld (in Aufstellung)

 

Eine Angabe von konkreten Realisierungszeiten für die einzelnen Entwicklungsflächen hat sich dabei nicht als praktikabel herausgestellt und wird nicht weiter verfolgt.

 

Abstimmungsergebnis:                einstimmig