Frau Steffens stellt das Bauvorhaben Alter Kirchweg in Meerbusch-Büderich vor. Geplant ist einen straßenbegleitende Randbebauung als  auch Einfamilienhäuser im rückwärtigen Bereich. Dies ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zulässig.

 

Ratsherr Jung fragt nach, wie das Wege- und Leitungsrecht gesichert wird.

 

Frau Steffens erklärt, dass dies rechtlich gesichert werden muss.

 

Ratsherr Jürgens merkt an, dass eine optimale Ausnutzung der Flächen im Innenbereich des Straßengevierts somit nicht erreicht werden kann.

 

Ratsherr Rettig merkt an, dass zukünftig eine Grundsatzdiskussion darüber geführt werden sollte, wie mit solchen Fällen umzugehen sei.

 

Ratsherr Damblon verweist darauf, dass jede Fraktion für sich entscheiden müsse, wie sie damit umgeht und ob sie sich solche Gebiete anschaut.

 

Ratsfrau Kox  berichtet, dass seit Jahren in dieser Gegend Häuser in zweiter Reihe gebaut werden. Eine Innenverdichtung ist in dieser Gegend ist deutlich besser als am äußeren Rand die Landschaft zu zerstören.