Sitzung: 28.03.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Frau Steffens
stellt das Bauvorhaben Alter Kirchweg in Meerbusch-Büderich vor. Geplant ist
einen straßenbegleitende Randbebauung als
auch Einfamilienhäuser im rückwärtigen Bereich. Dies ist
planungsrechtlich nach § 34 BauGB zulässig.
Ratsherr Jung fragt
nach, wie das Wege- und Leitungsrecht gesichert wird.
Frau Steffens erklärt,
dass dies rechtlich gesichert werden muss.
Ratsherr Jürgens
merkt an, dass eine optimale Ausnutzung der Flächen im Innenbereich des
Straßengevierts somit nicht erreicht werden kann.
Ratsherr Rettig
merkt an, dass zukünftig eine Grundsatzdiskussion darüber geführt werden
sollte, wie mit solchen Fällen umzugehen sei.
Ratsherr Damblon
verweist darauf, dass jede Fraktion für sich entscheiden müsse, wie sie damit
umgeht und ob sie sich solche Gebiete anschaut.
Ratsfrau Kox berichtet, dass seit Jahren in dieser Gegend
Häuser in zweiter Reihe gebaut werden. Eine Innenverdichtung ist in dieser
Gegend ist deutlich besser als am äußeren Rand die Landschaft zu zerstören.