Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss 1:

 

Der JHA beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft der neu zu errichtenden Kita am Schweinheimer Kirchweg in Meerbusch-Osterath dem OBV Meerbusch e. V. zu übertragen. Der OBV wird als Elterninitiative tätig mit einem gesetzlichen Trägeranteil von 4% an den Kindpauschalen und der anerkennungsfähigen Miete.

 

 

Beschluss 2:

 

Der JHA beauftragt die Verwaltung, mit dem Träger Kinderzentren Kunterbunt gGmbH als armer Träger die Übertragung der Trägerschaft einer weiteren, neu zu errichtenden Kita im Ortsteil Büderich, vorzubereiten. Der gesetzliche Trägeranteil i. H. v. 9% wird zu 6% vom Träger übernommen, der verbleibende Anteil durch die Stadt Meerbusch im Rahmen eines freiwilligen Zuschusses.

 


Ratsherr Fliege hinterfragt hinsichtlich der Tagesordnung bei Sitzungsbeginn den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage und plädiert für eine getrennte Abstimmung zu den vorgeschlagenen Trägerschaften.

 

Erster Beigeordneter Maatz verweist zunächst auf den allseits bekannten Bedarf an zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen und den auch politischen Beschluss, schnellstmöglich die Schaffung neuer Plätze voranzutreiben. Im Interessenbekundungsverfahren zur Trägerschaft der neu geplanten Einrichtung in Osterath seien alle in Meerbusch vertretenen Träger angeschrieben worden. Drei positive Interessenbekundungen lägen vor, die sonstigen Rückmeldungen ließen den Rückschluss zu, dass ein nochmaliges Verfahren keine weiteren Interessensbekundungen erwarten lasse. Die Verknüpfung der Beschlüsse zu den anstehenden Trägerschaften sei daher aus Verwaltungssicht eine sinnvolle und zusätzlichen Aufwand vermeidende Lösung.

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass diese Vorlage das Resultat des politischen Beschlusses aus 2018 sei, schnellstmöglich neue Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung zu schaffen. Nicht viele Träger seien grundsätzlich an der Übernahme neuer Trägerschaften interessiert; Fachkräftemangel, Finanzierungsprobleme etc. erschwerten die Situation insbesondere für die kleinen Träger. Im Ergebnis sehe er es positiv, dass zumindest zwei der Interessenten ganz bzw. teilweise den Trägeranteil selber übernehmen würden. Ob diese Haltung bei einem erneuten Interessenbekundungsverfahren für eine weitere Einrichtung in Büderich noch beibehalten werde, sei ungewiss.

 

Ratsherr Fliege hält die Argumente für nachvollziehbar, sieht aber die Chancengleichheit für alle Träger gefährdet. Künftig solle daher für jede Trägerschaft ein separates Interessenbekundungsverfahren erfolgen. Hinsichtlich der vorliegenden Beschlussvorlage beantragt er zumindest die getrennte Abstimmung über die beiden vorgeschlagenen Trägerschaften. Der Antrag wird von Ratsfrau Glasmacher und sachkundiger Bürgerin Driesel unterstützt.

 

Ratsherr Neuhausen trägt vor, dass die SPD-Fraktion keine Vorbehalte habe, über den Beschlussvorschlag der Verwaltung in vorgelegter Form abzustimmen. Festzustellen sei, dass die Verwaltung schnell auf den politischen Auftrag reagiert habe, der Beschluss könne so gefasst werden. Wenn mehrheitlich gewünscht, gebe es aber keine Einwände gegen eine getrennte Abstimmung. Wichtig sei zur Vermeidung von weiteren Verzögerungen eine Abstimmung in der heutigen Sitzung.

 

Sachkundige Bürgerin Driesel betont, dass sich der Antrag lediglich auf die Verknüpfung der Beschlüsse beziehe. Keinesfalls solle eine Verzögerung der zu treffenden Beschlüsse erfolgen.

 

Einvernehmlich wird formal die getrennte Abstimmung über den zweiteiligen Beschlussvorschlag vereinbart.

 

 

 

Hinsichtlich der inhaltlichen Beratung zu TOP 3 verweist Erster Beigeordneter Maatz einleitend auf die Diskussion zur Beschlussfassung. Der Beschlussvorschlag entspreche der Auswertung des durchgeführten Interessensbekundungsverfahrens, wonach sich der OBV als der am besten geeignete Träger für die neue Kita in Osterath darstelle. Zudem würden die ausgewerteten Daten auch als geeignet angesehen, bereits jetzt über die Trägerschaft der noch zu planenden Einrichtung in Büderich zu entscheiden, die Gründe seien bereits erläutert.

 

Ratsherr Neuhausen hebt das schnelle Handeln der Verwaltung hervor. Mit dem OBV und den Kinderzentren Kunterbunt lägen 2 gute Vorschläge vor, die seitens der SPD-Fraktion umfänglich unterstützt würden. Beide Träger könnten von Synergieeffekten profitieren und auch hinsichtlich der Elternwünsche nach verlängerten Öffnungszeiten sei davon auszugehen, dass die Träger diese Flexibilität künftig zeigten.

 

Ratsherr Jörgens bittet zunächst um Erläuterung der Berechnung zu den fiskalischen Auswirkungen insbesondere hinsichtlich der Träger- bzw. Jugendamtsanteile. Frau Smitmans erläutert kurz die gesetzlichen Regelungen des KiBiz, die für Kommunen, Kirchen, sog. arme Träger und Elterninitiativen unterschiedliche Trägeranteile und damit auch unterschiedliche Jugendamtsanteile vorsehen. Letztlich verbleibe zwischen dem OBV als Elterninitiative und den Kinderzentren Kunterbunt als armer Träger eine Differenz in Höhe von 5.000 €.

 

Ratsherr Fliege betont zunächst, dass alle 3 Träger als gute, erfahrene und in Meerbusch ansässige Träger anerkannt seien. Der fiskalischen Bewertung zum Trotz sollte es jedoch selbstverständlich sein, den Elternwünschen zu entsprechen. Hier schnitten die Kinderzentren Kunterbunt am besten ab, die alleine die erforderliche Flexibilität hinsichtlich der Öffnungszeiten zeige – die bereits bestehende Kita „KiKu NePoMuk“ biete Öffnungszeiten von 7.00 bis 17.00 Uhr an – und gänzlich auf Schließungszeiten in den Sommerferien verzichte. Seine Fraktion spreche sich daher für den Alternativvorschlag der Verwaltung aus.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Jörgens zu den Kriterien für die Trägerauswahl, insbesondere die benannten Synergieeffekte, verweist Fachbereichsleiter Annacker im Wesentlichen auf die Möglichkeit, bei Ausfall von Personal schnell aushelfen zu können, um die Betreuung und die pädagogischen Konzepte zu sichern. Meerbusch brauche Trägerstrukturen, die den Einrichtungen diese Flexibilität ermöglichten. Dieses werde auch für den OBV mit der in Strümp ansässigen Einrichtung „Schatzinsel“ gesehen.

 

Ergänzend teilt Fachbereichsleiter Annacker mit, dass die Landesregierung beabsichtige, zur Flexibilisierung der Öffnungszeiten Projektmittel in Höhe von 100 Mio. € bereit zu stellen mit einer Quotelung von 80/20. Dann werde die Kommune Konzepte zu erweiterten Öffnungszeiten vorlegen.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes geht davon aus, dass der Elternwunsch nach erweiterten Öffnungszeiten ohnehin zunehmend in den Fokus aller Träger geraten werde. Daher sollte jetzt mit dem Beschluss, die Trägerschaft an den OBV als anerkanntem Träger zu übertragen, der Startschuss erfolgen. Sie sei sicher, dass der OBV sich als Elterninitiative an den Bedarfen ausrichten werde, zumal die Kita „Schatzinsel“ des OBV bereits Öffnungszeiten von 7.00 – 17.00 Uhr anbiete. Wenngleich sie gerne auch eine detailliertere Erläuterung der Auswahlkriterien in der Beratungsvorlage gesehen hätte, stimme sie dem Beschlussvorschlag aber grundsätzlich zu.

 

Sachkundige Bürgerin Driesel hält entgegen, dass zum jetzigen Zeitpunkt nur die vorliegenden Fakten Berücksichtigung finden könnten und danach biete allein Kinderzentren Kunterbunt die flexiblen Öffnungszeiten an. Jetzt sollte die Chance ergriffen werden, den Elternwünschen zu entsprechen; jeder Träger habe dann die Möglichkeit, sein Angebot zu überprüfen.

 

Bezüglich der Schließungsregelung ergänzt Fachbereichsleiter Annacker, dass der Gesetzgeber eine 3-wöchige Schließung ermögliche und der überwiegende Teil der Kindertageseinrichtungen in den Sommerferien von dieser Regelung Gebrauch mache. Ohne einheitliche Schließung müsse das Personal im Jahresverlauf während des laufenden Betriebes seinen Urlaub antreten, was ebenfalls mit Vor- und Nachteilen verbunden sei. Das Problem sehe er nicht in der Schließung an sich, sondern in den wandernden Ferienzeiten und den Übergängen zur OGATA-Betreuung.

 

Hinsichtlich der Anregung von sachkundiger Bürgerin Brennecke, die fraglichen Träger ausdrücklich nochmals nach Öffnungszeiten und Ferienschließungen zu befragen, plädiert Ratsherr Wartchow für eine schnelle Entscheidung. Die Zeit dränge, es sei intensiv diskutiert worden, die Politik habe Druck gemacht, das Interessenbekundungsverfahren sei durchgeführt. Randzeitenbetreuung sei und werde Thema bleiben und er gehe davon aus, dass gerade Elterninitiativen doch als Erste Elternwünsche aufgreifen würden. Er halte die Vorlage für abstimmungsreif, wie bereits vereinbart in 2 Abstimmungen.

 

Ratsfrau Glasmacher hält die Vielzahl von Doppelbetreuungen durch unzureichende Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen und ergänzende Kindertagespflege für problematisch und fordert die schnellstmögliche Umsetzung flexiblerer Betreuungszeiten.

 

Es folgt nochmals eine Diskussion zur Bewertung der in der Vergleichstabelle Seite 3 der Vorlage enthaltenen Formulierungen.

 

Ratsfrau Kox verweist letztlich auf die bisher mit beiden Trägern gelungene vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit und hält den vorliegenden Beschlussvorschlag für einen gangbaren Weg. Synergieeffekte würden ermöglicht und Trägervielfalt gewahrt. Die Berücksichtigung von Elternbedarfen halte sie für selbstverständlich.

 

Ratsherr Fliege plädiert weiterhin für die Kinderzentren Kunterbunt als den geeigneteren Träger.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung getrennt nach Trägerschaft für die geplante Einrichtung in Osterath und in Büderich.

 


Abstimmungsergebnis zu 1:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

3

 

 

SPD

2

 

 

FDP

 

1

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

1

 

UWG

 

1

 

In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen

 

1

 

Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind

1

 

 

Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind

1

1

1

Gesamt:

7

5

1

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

3

 

 

SPD

2

 

 

FDP

1

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

UWG

1

 

 

In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen

1

 

 

Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind

1

 

 

Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind

2

 

1

Gesamt:

12

 

1

 

Ratsherr Eimer und sachkundige Bürgerin Funke nehmen wegen Befangenheit nicht an Beratung und Abstimmung teil. Ratsherr Eimer wird von Ratsfrau Niederdellmann-Siemes vertreten.