Der Rat nimmt die Liste
der nimmt die Liste der investiven Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO
NRW von Haushaltsjahr 2018 nach Haushaltsjahr 2019 zur Kenntnis.
Der Rat nimmt die Liste
der nimmt die Liste der investiven Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO
NRW von Haushaltsjahr 2018 nach Haushaltsjahr 2019 zur Kenntnis.