1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),

 

die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 239, Meerbusch-Büderich, „Moerser Straße / Blumenstraße / Kanzlei“ aufzustellen, die vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:

 

·                Entwicklung von Wohnbauflächen im Sinne der Nachverdichtung

 

Das Plangebiet wird im Norden durch die Flurstücke 52, 33, 346 und Teile des Flurstücks 291, im Osten durch die Straße „Kanzlei“ und das Flurstück 377, im Süden durch die Flurstücke 46, 134, 319, 321 und 285 begrenzt sowie im Westen durch den Schackumer Bach.

 

Maßgebend ist der in der 1. Änderung des Plans Nr. 239 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 239, Meerbusch-Büderich, „Moerser Straße / Kanzlei / Blumenstraßeeinschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.

 


Ausschussvorsitzender Ratsherr Damblon berichtet von den Beratungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig