1.
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
Der
Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13a
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634),
die
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 239, Meerbusch-Büderich, „Moerser Straße /
Blumenstraße / Kanzlei“ aufzustellen, die vorrangig folgendes Planungsziel zur
Grundlage haben soll:
·
Entwicklung
von Wohnbauflächen im Sinne der Nachverdichtung
Das
Plangebiet wird im Norden durch die Flurstücke 52, 33, 346 und Teile des
Flurstücks 291, im Osten durch die Straße „Kanzlei“ und das Flurstück 377, im
Süden durch die Flurstücke 46, 134, 319, 321 und 285 begrenzt sowie im Westen durch
den Schackumer Bach.
Maßgebend
ist der in der 1. Änderung des Plans Nr. 239 dargestellte Geltungsbereich gemäß
§ 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 239, Meerbusch-Büderich, „Moerser Straße / Kanzlei /
Blumenstraße“ einschließlich
der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.
Ausschussvorsitzender
Ratsherr Damblon berichtet von den Beratungen des Ausschusses für Planung und
Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig