Beschluss:
Der
Rat der Stadt Meerbusch, beschließt die als Anhang beigefügte V.
Änderungssatzung der Satzung über die Förderung von Kindern in der
Kindertagespflege (Anlage 1).
Die
laufenden Geldleistungen werden – dem Beschluss des HWFA vom 06.12.2018 folgend
– mit Wirkung vom 01.01.2019 rückwirkend wie folgt festgesetzt und in der
Folgezeit jährlich unter Bezugnahme auf den Durchschnitt der
Geldleistungsbeträge in den umliegenden Vergleichskommunen um 1,5% erhöht:
·
für
Tagespflegepersonen, die Kinder in ihrem Haushalt oder in angemieteten Räumen
betreuen auf 3,81 € (Stufe 1 – Grundqualifikation) und 4,99 € (Stufe 2 – Aufbauqualifikation)
·
für
Tagespflegepersonen, die Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten
betreuen sowie für eine Betreuung im Rahmen der Verwandtenpflege auf 2,39 €
(Stufe 1) und 3,43 € (Stufe 2)
Stellvertretender
Ausschussvorsitzender Berthold berichtet von den Vorberatungen im Ausschuss für
Schule und Sport.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig