Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch, beschließt die als Anhang beigefügte V. Änderungssatzung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege (Anlage 1).

 

Die laufenden Geldleistungen werden – dem Beschluss des HWFA vom 06.12.2018 folgend – mit Wirkung vom 01.01.2019 rückwirkend wie folgt festgesetzt und in der Folgezeit jährlich unter Bezugnahme auf den Durchschnitt der Geldleistungsbeträge in den umliegenden Vergleichskommunen um 1,5% erhöht:

 

·         für Tagespflegepersonen, die Kinder in ihrem Haushalt oder in angemieteten Räumen betreuen auf 3,81 € (Stufe 1 – Grundqualifikation) und 4,99 € (Stufe 2 – Aufbauqualifikation)

 

·         für Tagespflegepersonen, die Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten betreuen sowie für eine Betreuung im Rahmen der Verwandtenpflege auf 2,39 € (Stufe 1) und 3,43 € (Stufe 2)

 


 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Berthold berichtet von den Vorberatungen im Ausschuss für Schule und Sport.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig