Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die erfolgte Ortsbesichtigung wird nochmals kurz reflektiert. Die Verwaltung und die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass den gestalterischen Festsetzungen gerade bei der Entwicklung von Wohnbaugebieten eine besondere Bedeutung zukommt. Sie sollten entweder unmittelbar in dem Bebauungsplan aufgenommen oder in einer Gestaltungssatzung geregelt werden. Allgemeine und besondere Ziele der städtebaulichen Entwicklung sollten, soweit wie möglich, verbindlich geregelt werden.