Sitzung: 28.03.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB6/0308/2019
Die erfolgte
Ortsbesichtigung wird nochmals kurz reflektiert. Die Verwaltung und die
Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass den gestalterischen
Festsetzungen gerade bei der Entwicklung von Wohnbaugebieten eine besondere
Bedeutung zukommt. Sie sollten entweder unmittelbar in dem Bebauungsplan
aufgenommen oder in einer Gestaltungssatzung geregelt werden. Allgemeine und
besondere Ziele der städtebaulichen Entwicklung sollten, soweit wie möglich,
verbindlich geregelt werden.