Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt folgende Stellungnahme zum 1. Entwurf des NEP Strom 2030 Version 2019:

 

Die Defizite der bisherigen NEP 2012, NEP 2013, NEP 2014, NEP 2015 und NEP 2017 werden im 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2030 (-2019) weiterhin fortgeführt. Die Stadt Meerbusch hält dafür ihre bisherigen Einwendungen ausdrücklich aufrecht.

 

In den vorherigen Stellungnahmen hat die Stadt Meerbusch insbesondere gefordert, Alternativen zu den entsprechenden Netzverknüpfungspunkten zu prüfen, um mit einem Vorhaben in konfliktärmere Gebiete ausweichen zu können und vor allem dem Schutzgut Mensch, besonders in Hinblick auf die menschliche Gesundheit, Rechnung zu tragen.

 

Dies mag zwar bei der Festlegung der neuen Netzverknüpfungspunkte  der Fall sein, bei der Festlegung des NVP Osterath fand jedoch keine Alternativprüfung statt (siehe Verfassungsbeschwerde der Stadt Meerbusch vom 17.05 2013).

 

Die Feststellung des Übertragungsnetzbetreibers Amprion zur netzplanerischen Begründung des Projektes DC2:HGÜ-Verbindung von NRW nach Baden-Württemberg:

 

Zur Wahrung der Versorgungssicherheit in den Ballungsräumen in Südwestdeutschland wird zusätzliche Transportkapazität aus dem Norden Deutschlands benötigt, die u.a durch dieses Projekt realisiert wird.  Darüber hinaus erfordert der absehbare massive Zubau an Offshore-Windleistung in der Nordsee einen Netzausbau zur Abführung des Leistungsüberschusses aus dem nordwestlichen Niedersachsen, welche durch die Erweiterung in Richtung Nordseeküste realisiert wird (siehe DC1)“,

 

findet zwar die Billigung der Stadt Meerbusch, die Zweiteilung der HGÜ in die Maßnahmen DC1 und DC2 ist jedoch aus Sicht der Stadt Meerbusch nicht ausreichend begründet. Auch ist es nicht nachvollziehbar, warum das Ultranet nicht wie andere HGÜ-Leitungen als Erdkabel geplant wird. Gerade in den laufenden Bundesfachplanungsverfahren zeigt sich, dass gerade die Freileitung und wenig erforschte, als Zubeseilung/Hybridleitung vorgesehene DC 2 HGÜ-Verbindung in der Bürgerschaft auf hohe Ablehnung stößt.

 

Erst recht ist nicht nachvollziehbar, dass die Übertragungsnetzbetreiber dann weiterhin mit großindustriellen Konverteranlagen im dichtbesiedelten Raum planen dürfen, ohne dass hierfür seitens der Netzbetreiber entsprechende eindeutige objektive Forschungen über die Unbedenklichkeit vorgelegt wurden und klare gesetzliche Vorgaben und Abstandsregeln existieren. Bevor der Gesetzgeber zur Lokalisierung der Netzverknüpfungspunkte und Konverteranlagen keine transparenteren und akzeptablen Grenzwerte und Regeln speziell für die Höchstenergieumrichter geschaffen hat, kann keine Bestätigung NEP Strom 2030, Version 2019 durch die Bundesnetzagentur erfolgen und somit nicht vom Bundesgesetzgeber umgesetzt werden.

 

Die Stadt Meerbusch behält sich insoweit wie bisher alle Rechte vor und wird sich zum Schutz ihrer eigenen Rechte und Einrichtungen nicht scheuen, diese auch zum Wohle ihrer Einwohnerinnen und Einwohner und der Umwelt durch alle Instanzen einzuklagen.

 


Ratsherr Peters nimmt an der Beschlussfassung nicht teil.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU     

8

 

SPD        

3

 

FDP          

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

1

 

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

1

 

 

Gesamt:

16

0

0