Sitzung: 19.03.2019 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Bevölkerungsentwicklung;
Prognose des Bedarfs an Infrastruktureinrichtungen durch die Entwicklung neuer
Wohngebiete und Zuzüge in den Altbaubestand
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage führt aus, dass der Verwaltung seit der vergangenen Woche
Prognosezahlen für die Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Ortsteilen bis
zum Jahre 2041 vorliegen würden, die vom Büro Schulten, Stadt- und
Raumentwicklung in Dortmund erstellt worden seien. Grundlage der Berechnungen
seien zunächst die aktuellen Bevölkerungszahlen nach Ortsteilen und
Altersgruppen zum 31.12.2018. Diese Zahlen seien mit dem demografischen Faktor
und der erwarteten Entwicklung durch Aufsiedlungen in noch zu entwickelnde neue
Baugebiete weiterberechnet worden.
Im
Rückblick auf die Entwicklung der letzten 3 Jahre habe sich gezeigt, dass die
seinerzeitigen Berechnungsgrundlagen des Büros Schulten, bei der neue
Wohngebiete im Bereich der EFH mit einem Faktor von 3, WE in MFH mit einem
Faktor von 2,3 sowie einem 60% Anteil von Zuzügen von außen berücksichtigt
wurden zu abweichenden Zahlen der tatsächlichen Entwicklung geführt haben.
Sowohl in Büderich als auch in Osterath seien die tatsächlichen Zahlen
gegenüber der Prognose überschritten worden. In beiden Ortsteilen sei zudem ein
überproportionaler Anstieg für die Altersgruppe der bis 6 Jährigen und die
Altersgruppe der 6 - 10 Jährigen festgestellt worden.
Die
Prognosegrundlage sei insofern geändert worden, als bei Neubaugebieten mit
einem 100%igen Zuzug von außen gerechnet wurde. Die Verwaltung ermittle
aufgrund der vorliegenden Zahlen derzeit den Infrastrukturbedarf, insbesondere
für die Bereiche Kindertagesstätten sowie Grund- und weiterführende Schulen.
Das Zahlenwerk und die Ergebnisse der Berechnungen sollen Grundlage sein, die
Stadtentwicklung zu steuern.
Künftig
sollen die Ist-Zahlen und die baulichen Entwicklungsprojekte unter
Berücksichtigung der Anpassungserfordernisse für die Infrastruktur einmal
jährlich evaluiert werden.