Integrationsratswahlen

Herr Focken fragt nach, inwieweit man, als Vorbereitung auf die Integrationsratswahlen, Informationen an Interessierte weitergeben könne. Frau Maas berichtet, dass sie im Rahmen ihrer Sprechstunden bereits verschiedene Leute angesprochen habe und über die Arbeit des Integrationsrates ebenfalls regelmäßig informiere. Sie schlägt vor, auch im Hinblick auf die Änderungen des Paragraphen 27 der Gemeindeordnung, das Thema in der nächsten Sitzung ausführlich zu beraten.

 

Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW

Frau Maas berichtet über einen Erlass des Ministeriums zum Paragraph 25 B des Aufenthaltsgesetzes, der eine Erleichterung der Aufenthaltsgewährung für gut integrierte Ausländer vorsähe.

 

Herr Annacker berichtet, zu diesem Thema sei eine Informationsvorlage für den nächsten Sozialausschuss in Vorbereitung. Der neue Erlass eröffne, in Abhängigkeit vom Integrationsgrad der Betroffenen, neue Möglichkeiten für geduldete Ausländer, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Ein Beispiel für einen höheren Integrationsgrad wäre der Nachweis der Unabhängigkeit von Transferleistungen.

 

Frau Maas merkt an, dass nach ihrer Meinung die Gewährung dieser Erleichterungen sehr vom Ermessen der Ausländerbehörde abhängig sei. Frau Dreyer erklärt hierzu, sie gehe davon aus, dass in Kürze eine entsprechende Ausführung erlassen werde, die das Ermessen für die entsprechenden Mitarbeiter der Behörden definieren würde.