Sitzung: 27.03.2019 Integrationsrat
Integrationsratswahlen
Herr Focken fragt nach, inwieweit
man, als Vorbereitung auf die Integrationsratswahlen, Informationen an
Interessierte weitergeben könne. Frau Maas berichtet, dass sie im Rahmen ihrer
Sprechstunden bereits verschiedene Leute angesprochen habe und über die Arbeit
des Integrationsrates ebenfalls regelmäßig informiere. Sie schlägt vor, auch im
Hinblick auf die Änderungen des Paragraphen 27 der Gemeindeordnung, das Thema
in der nächsten Sitzung ausführlich zu beraten.
Erlass des Ministeriums für Kinder,
Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW
Frau Maas berichtet über einen
Erlass des Ministeriums zum Paragraph 25 B des Aufenthaltsgesetzes, der eine
Erleichterung der Aufenthaltsgewährung für gut integrierte Ausländer vorsähe.
Herr Annacker berichtet, zu diesem
Thema sei eine Informationsvorlage für den nächsten Sozialausschuss in
Vorbereitung. Der neue Erlass eröffne, in Abhängigkeit vom Integrationsgrad der
Betroffenen, neue Möglichkeiten für geduldete Ausländer, eine
Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Ein Beispiel für einen höheren
Integrationsgrad wäre der Nachweis der Unabhängigkeit von Transferleistungen.
Frau Maas merkt an, dass nach ihrer
Meinung die Gewährung dieser Erleichterungen sehr vom Ermessen der
Ausländerbehörde abhängig sei. Frau Dreyer erklärt hierzu, sie gehe davon aus,
dass in Kürze eine entsprechende Ausführung erlassen werde, die das Ermessen
für die entsprechenden Mitarbeiter der Behörden definieren würde.