Sitzung: 28.03.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Vorlage: FB4/0743/2018
1. Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 15. Januar 2018 zur Einführung einer Gründachstrategie für Meerbusch an den zuständigen Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, der Bürgeranregung dahingehend zu folgen, die Verwaltung damit zu beauftragen, dass in zukünftigen Bebauungsplänen – wie bereits in der Vergangenheit erfolgt – grundsätzlich textliche Festsetzungen zur Begrünung von Flachdächern getroffen werden.
Die Petentin nimmt
kurz Stellung hinsichtlich ihrer Anregung.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher betont, dass die Verwaltung grundsätzlich nicht gegen
eine Regelung der Begrünung von Flachdächern ist. Bei neuen Bebauungsplänen in
denen Flachdächer zulässig sind, werden bereits Begrünungsfestsetzungen
getroffen. Bestehende Bebauungspläne dahingehend zu ändern, ist
planungsrechtlich aufgrund der vorhandenen Rechte kaum realisierbar, da hiermit
ein erheblicher Eingriff in das Eigentum verbunden sein kann.
Er stellt darüber
hinaus fest, dass die Dachlandschaft im
gesamten Stadtgebiet sowieso überwiegend mit Satteldächer geprägt ist, bei denen
keine Begrünungsfestsetzungen möglich wären. Meerbusch als eine Stadt im
Grünen, ist nicht mit den Großstädten Aachen oder Mannheim zu vergleichen, die
eine hohe Verdichtung aufweisen.
Ratsherr Rettig
fragt, ob sich vor diesem Hintergrund an der Gründachsatzung der Stadt München
orientiert werden kann. Diese gilt nur für Gebäude, die nach Rechtskraft der
Satzung errichtet werden sollen.
Ratsherr Schoenauer
erklärt, dass eine Dachbegrünung nicht um jeden Preis festgesetzt werden
sollte. Auch andere energetische Effekte,
die zur Verbesserung des Stadtklimas führen, sollen berücksichtigt
werden.
Ratsherr Focken
fordert grundsätzlich bei
Flachdachneubauten eine Begrünung der Dächer.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes bezieht sich auf das Klimaschutzkonzept und weist darauf
hin, dass eine Gründachsatzung ein Bestandteil eines noch zu entwickelnden
Gesamtkonzeptes ist. Sie befürwortet eine Gestaltungssatzung, in der die
Begrünung von Flachdächern für das gesamte Stadtgebiet verbindlich geregelt
wird.
Ratsherr Jürgens
merkt an, dass Gründächer nicht überall installiert werden können.
Ratsherr Marc
Becker erklärt, dass sich die Verwaltung
an der Gründachsatzung der Stadt München orientieren und wie dort aufgeführt
auch Wahlmöglichkeiten berücksichtigen soll.
Ratsherr Damblon
schlägt vor, dass neben dem Beschlussvorschlag der Verwaltung auch über den
Alternativbeschluss zur Erarbeitung einer Gestaltungssatzung, in der die
Begrünung von Flachdächern für das gesamte Meerbuscher Stadtgebiet verbindlich
geregelt wird, abgestimmt werden solle.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
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UWG |
1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
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Gesamt: |
17 |
0 |
0 |
2. Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, eine Gestaltungssatzung gemäß § 86 BauO NRW aufzustellen, in der die Begrünung von Flachdächern für das gesamte Meerbuscher Stadtgebiet verbindlich geregelt wird.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
0 |
8 |
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
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Gesamt: |
9 |
8 |
0 |