Beschluss: mehrere Beschlüsse

1. Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 15. Januar 2018 zur Einführung einer Gründachstrategie für Meerbusch an den zuständigen Ausschuss für Planung und Liegenschaften.

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, der Bürgeranregung dahingehend zu folgen, die Verwaltung damit zu beauftragen, dass in zukünftigen Bebauungsplänen – wie bereits in der Vergangenheit erfolgt – grundsätzlich textliche Festsetzungen zur Begrünung von Flachdächern getroffen werden.

 


Die Petentin nimmt kurz Stellung hinsichtlich ihrer Anregung.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher betont, dass die Verwaltung grundsätzlich nicht gegen eine Regelung der Begrünung von Flachdächern ist. Bei neuen Bebauungsplänen in denen Flachdächer zulässig sind, werden bereits Begrünungsfestsetzungen getroffen. Bestehende Bebauungspläne dahingehend zu ändern, ist planungsrechtlich aufgrund der vorhandenen Rechte kaum realisierbar, da hiermit ein erheblicher Eingriff in das Eigentum verbunden sein kann.

Er stellt darüber hinaus fest,  dass die Dachlandschaft im gesamten Stadtgebiet sowieso überwiegend mit Satteldächer geprägt ist, bei denen keine Begrünungsfestsetzungen möglich wären. Meerbusch als eine Stadt im Grünen, ist nicht mit den Großstädten Aachen oder Mannheim zu vergleichen, die eine hohe Verdichtung aufweisen.

 

Ratsherr Rettig fragt, ob sich vor diesem Hintergrund an der Gründachsatzung der Stadt München orientiert werden kann. Diese gilt nur für Gebäude, die nach Rechtskraft der Satzung errichtet werden sollen.

 

Ratsherr Schoenauer erklärt, dass eine Dachbegrünung nicht um jeden Preis festgesetzt werden sollte. Auch andere energetische Effekte,  die zur Verbesserung des Stadtklimas führen, sollen berücksichtigt werden.

 

Ratsherr Focken fordert  grundsätzlich bei Flachdachneubauten eine Begrünung der Dächer.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes bezieht sich auf das Klimaschutzkonzept und weist darauf hin, dass eine Gründachsatzung ein Bestandteil eines noch zu entwickelnden Gesamtkonzeptes ist. Sie befürwortet eine Gestaltungssatzung, in der die Begrünung von Flachdächern für das gesamte Stadtgebiet verbindlich geregelt wird.

 

Ratsherr Jürgens merkt an, dass Gründächer nicht überall installiert werden können.

 

Ratsherr Marc Becker  erklärt, dass sich die Verwaltung an der Gründachsatzung der Stadt München orientieren und wie dort aufgeführt auch Wahlmöglichkeiten berücksichtigen soll.

 

Ratsherr Damblon schlägt vor, dass neben dem Beschlussvorschlag der Verwaltung auch über den Alternativbeschluss zur Erarbeitung einer Gestaltungssatzung, in der die Begrünung von Flachdächern für das gesamte Meerbuscher Stadtgebiet verbindlich geregelt wird, abgestimmt werden solle.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU     

8

 

SPD        

3

 

FDP          

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

2

 

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

1

 

 

Gesamt:

17

0

0

 

 

2. Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, eine Gestaltungssatzung gemäß § 86 BauO NRW aufzustellen, in der die Begrünung von Flachdächern für das gesamte Meerbuscher Stadtgebiet verbindlich geregelt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU     

0

8

 

SPD        

3

 

FDP          

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

2

 

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

1

 

 

Gesamt:

9

8

0