Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass es keiner weiteren Beschlussfassung hinsichtlich des Glyphosatverbotes auf gemeindeeigenen Grundstücken und gemeindeeigenen verpachteten Ackerflächen bedarf. Der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 07. November 2018 soll entsprechend umgesetzt werden.