Nach entsprechendem Aufruf der auf dem Briefbogen der UWG-Fraktion von Ratsherrn Müller eingereichten Anfrage erklärt der Vorsitzende, Ratsherr Becker, dass die Beantwortung der Anfrage nur in schriftlicher Form gewünscht und eine mündliche Ausführung im Ausschuss entbehrlich ist.

 

Die Stellungnahme der Verwaltung ist dem Protokoll beigefügt, wobei der Hinweis gegeben wird, dass hinsichtlich der erbetenen Vorlage des Schriftverkehrs zwischen Herrn Maatz und dem Rechnungsprüfungsamt ein Akteneinsichtsrecht der Fraktion und auch eines einzelnen Ratsmitglieds nach § 55 GO NRW besteht. Dies könne gegenüber der Bürgermeisterin geltend gemacht werden.