Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt die Änderungen der Satzung über die Förderung von Kindern in der
Kindertagespflege und empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die als Anhang
beigefügte V. Änderungssatzung der Satzung über die Förderung von Kindern in
der Kindertagespflege (Anlage 1) zu beschließen.
Die laufenden Geldleistungen werden – dem Beschluss des HWFA vom 06.12.2018 folgend – mit Wirkung vom 01.01.2019 rückwirkend wie folgt festgesetzt und in der Folgezeit jährlich unter Bezugnahme auf den Durchschnitt der Geldleistungsbeträge in den umliegenden Vergleichskommunen um 1,5% erhöht:
· für Tagespflegepersonen, die Kinder in ihrem Haushalt oder in angemieteten Räumen betreuen auf 3,81 € (Stufe 1 – Grundqualifikation) und 4,99 € (Stufe 2 – Aufbauqualifikation)
· für Tagespflegepersonen, die Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten betreuen sowie für eine Betreuung im Rahmen der Verwandtenpflege auf 2,39 € (Stufe 1) und 3,43 € (Stufe 2)
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig nach Vorlage.
Abstimmungsergebnis: einstimmig