Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende einrichtungsscharfe Planung für die Versorgung im Kita-Jahr 2019/2020 und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Kindpauschalen zum 15.03.2019 zu beantragen.

2.       In Abweichung zu den hier vorgelegten Planungen, kann es, bis zum verbindlichen Stichtag für die Meldung der Platzbelegungen an das Land Nordrhein-Westfalen am 15.03.2019, zu leichten Veränderungen kommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung und den Trägern, über diese Veränderungen sowie die Kita Zuordnung der zusätzlichen Gruppen in Büderich und Osterath zu entscheiden.

3.       Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Realisierung individueller Rechtsansprüche ggf. erforderliche weitere Plätze im Kita-Jahr 2019/2020 durch Übergangslösungen zu schaffen und diese im Rahmen der Endabrechnung nach dem Kinderbildungsgesetz im Nachhinein mit dem Land abzurechnen.

4.       Die Anerkennung der plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen wird um ein Kita-Jahr verlängert.

 


Erster Beigeordneter Maatz führt in die Beratung ein und verweist auf die jährlich wiederkehrende Kindergartenbedarfsplanung als Grundlage für die zum 15.03. jeden Jahres einrichtungsscharf beim Land zu beantragenden Kindpauschalen. Bereits zur Haushaltssitzung im November 2018 sei mit einem Zwischenbericht deutlich gemacht worden, dass auch im Kindergartenjahr 2019/220 Überbelegungen (126 Plätze) und Provisorien (140 Plätze) erforderlich seien, um die Bedarfe zu decken. Für den Monat April 2019 kündigt er daher noch vor der Ratssitzung am 11.04.2019 eine Sondersitzung an, die sich mit einer neu zu planenden Regeleinrichtung zu befassen haben werde.

 

Ratsherr Fliege bemängelt an der äußerst umfangreichen Vorlage der Verwaltung, dass keine klaren Ergebnisse formuliert seien und bittet um Angabe, wie viele Plätze letztendlich fehlten.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert den Bedarf aus der Vorlage heraus wie folgt:

                128 Ü3-Betreuungsplätze (Kinder mit Rechtsanspruch lt. Kita-Navigator

                                                                         abzüglich freier Plätze)

                275 U3-Betreuungsplätze (Kinder mit Bedarf lt. Kita-Navigator abzüglich

          freier Plätze)

 

Ratsherr Fliege verweist auf den ergänzenden Antrag von Bündnis90/DIE GRÜNEN auf Planung und Neubau von Kindertageseinrichtungen und appelliert an den Ausschuss, sich – auch gegenüber weiteren an einer Umsetzung beteiligten Fachausschüssen - entsprechend zu positionieren. Auch seien Alternativen wie z.B. ein Waldkindergarten zu prüfen.

 

Vorsitzende Schoppe erläutert zunächst, dass die Verwaltung bereits im Rahmen der Haushaltsberatung beauftragt worden sei, die Umsetzung der Beschlüsse zum Ausbau der Betreuungsplätze im laufenden Prozess zu realisieren. Die intensiven Bemühungen der Verwaltung nähmen naturgemäß Zeit in Anspruch.

 

Bezüglich der Überlegung zur Einrichtung eines Waldkindergartens erklärt Fachbereichsleiter Annacker, dass bereits im letzten Jahr im HFWA dazu berichtet worden sei. Für Meerbusch stelle dies keine vernünftige Lösung dar. So bedürfe es für die Betreuung von insgesamt 15 Kindern mindestens einer zusätzlichen Fachkraft, auch stehe räumlich keine Kindertageseinrichtung als Station zur Verfügung. Für Bauwagen und sanitäre Einrichtungen würden zudem erhebliche Investitionen erforderlich. Im Ergebnis könne ein Waldkindergarten in Meerbusch keine Alternative zu Provisorien und Überbelegungen sein.

 

Ratsherr Eimer erinnert daran, dass die Betreuungssituation in Meerbusch seit längerem bekannt und diese Entwicklung bereits zu Zeiten der schwarz-grünen Kooperation unzureichend beachtet worden sei. Zudem seien diverse Grundstücke aus verschiedenen Gründen verworfen worden. Die Verwaltung bemühe sich seit Jahren, zusätzliche Kinderbetreuungsplätze zu schaffen. Der Antrag von Bündnis90/DIE GRÜNEN sei daher nicht grundlegend neu, zumal der Grundsatzbeschluss zum Bau neuer Kindertageseinrichtungen bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen gefasst sei. Die Punkte 1 bis 3 des Antrages wären damit bereits erledigt. Nun sei erforderlich, auch außerhalb von Osterath weitere geeignete Grundstücke zu finden, wobei es die „Kita vor der Haustür“ wohl künftig nicht mehr grundsätzlich geben könne. Dem Antrag von Bündnis90/DIE GRÜNEN folgend könnte der JHA nochmals einen entsprechenden Appell beschließen; ein inhaltlich neuer Beschluss werde damit aber nicht gefasst. Gegen die Einrichtung eines Waldkindergartens habe die SPD-Fraktion im Übrigen große Bedenken.

 

Ratsherr Wartchow unterstützt diese Ausführungen und erklärt, dass die Vorlage der Verwaltung umfänglich mitgetragen werde. Dass die Umsetzung veränderter Bedarfe der aktuellen Situation nur nachfolgen könne, sei systemimmanent, ein Bau von Kitas auf Vorrat nicht möglich. In den vergangenen 3 Jahren sei ein nicht linearer Zuwachs zu verzeichnen, der Planungshorizont jedoch beschränkt. Den Antrag von Bündnis90/DIE GRÜNEN halte er für überflüssig, da über alle Punkte bereits mehrfach gesprochen worden sei und alle Fragen durch die Beratungsvorlage beantwortet würden.

 

Auch Ratsherr Neuhausen sieht die Punkte 1 bis 3 des Antrages von Bündnis90/DIE GRÜNEN als erledigt an. Eine Beschlussfassung über die Punkte 4 und 5 halte er jedoch für sinnvoll, um den Druck auf alle Beteiligten zu erhöhen. Daraus sollten sich Prüfaufträge an die Verwaltung ergeben, um dezidierte Antworten zu erhalten.

 

Ratsherr Fliege zieht sodann unter der Maßgabe, dass die Prüfauftrage wie unter Punkt 4 und 5 ausgeführt, beschlossen würden, die Punkte 1 bis 3 des Antrages zurück.

 

Erster Beigeordneter Maatz verweist abschließend nochmals auf die zur Haushaltsberatung 2018 eingegangenen Anträge von CDU und Bündnis90/DIE GRÜNEN und die einstimmige Beschlussfassung im HFWA, womit die Verwaltung nochmals ausdrücklich mit der Planung und Realisierung weiterer Betreuungsplätze beauftragt worden sei. Die eigentliche Herausforderung liege hierbei in den planungsrechtlichen Belangen, da keine große Auswahl an geeigneten Grundstücken gegeben sei. Um Ableitungen zu Standortentscheidungen und ggf. sich daraus ergebende Aktualisierungen im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses vornehmen zu können, erfolgten nunmehr jährlich zum Stand 31.12. Auswertungen aus dem ISEK-Datenmonitoring– so z.B. auch der Zuzug von Kindern in das Ostara-Neubaugebiet. Ziel sei immer eine zeitnahe Realisierung von Projekten.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung zunächst zum Antrag von Bündnis90/DIE GRÜNEN, Ziffer 4 und 5. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Protokollierung erfolgt unter TOP 6.1.

 

Abschließend erfolgt die Abstimmung zur Verwaltungsvorlage.

 

 


Abstimmungsergebnis:               einstimmig