Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt den nachfolgenden Resolutionstext:

 

Resolution des Rates der Stadt Meerbusch an die Landesregierung NRW zur Änderung des §8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)

 

Der Rat der Stadt Meerbusch fordert die Landesregierung auf, das Kommunalabgabengesetz so zu ändern, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Beiträgen für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen, soweit nicht das Baugesetzbuch anzuwenden ist, befreit werden und die hierdurch den Städten und Gemeinden entstehenden Mindereinnahmen durch das Land zu kompensieren.

 

Begründung:

 

Wenn eine kommunale Straße erneuert oder verbessert wird, beteiligt die jeweilige Gemeinde nach § 8 Abs. 1 und 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) die Grundstückseigentümer an den dabei entstehenden Kosten. Grundlage für die Berechnung des Beitrags sind die Grundstücksgröße, die Nutzung des Grundstücks und die Art der Straße.

 

Für Anliegerstraßen ist in diesem Zusammenhang der Anteil für die Beitragspflichtigen grundsätzlich höher als für Hauptverkehrsstraßen. Im letzteren Fall ist nämlich eine höhere Nutzung durch die Allgemeinheit gegeben als bei reinen Anliegerstraßen.

 

Durch die Erneuerung und Verbesserung der gemeindlichen Straßen ist kein Sondervorteil für die angrenzenden Grundstückeigentümer zu sehen. Die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Anlieger beschränkt. Somit entspricht die derzeitige gesetzliche Regelung nicht mehr der Lebenswirklichkeit.

 

Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese Beitragsforderungen sind insbesondere für junge Familien, Geringverdiener, Alleinstehende oder Rentner kaum oder nicht zu finanzieren und bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Für sie ist die derzeitige Beitragserhebungspraxis zum Teil existenzgefährdend, da sich einige selbst eine Kreditfinanzierung nicht leisten können, oder keinen Kredit erhalten.

 

Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtsanwendung des KAG berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger. Allein die Werthaltigkeit eines Grundstückes führt nicht zur Liquidität des Grundstückseigentümers.

 

Deshalb ist es erforderlich, die Ermächtigungsvorlage ersatzlos zu streichen und die Anlieger von Straßenausbaubeiträgen freizustellen, wie dies auch in Bayern und Baden-Württemberg praktiziert wird. Der Erhalt der öffentlichen Infrastruktur, wobei die bisherigen Ersterschließungs- und Anschlussgebühren unverändert bleiben, sollte allgemeine Aufgabe des Staates sein.

Die Kosten für den Wegfall der Anliegerbeiträge nach KAG für ganz NRW wurden im Rahmen eines Berichts der Landesregierung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 01.10.2018 mit einem jährlichen Betrag zwischen 112 Millionen und 127 Millionen Euro angegeben.

 

Entsprechende Initiativen zur Abschaffung der KAG Beiträge für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen gibt es von verschiedenen Organisationen und Parteien. Auch die SPD Fraktion im Landtag NRW hat einen Antrag in den Landtag eingebracht, der das Ziel verfolgt, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern zu leistenden Abgaben, künftig vom Land finanziert werden sollen.

 

Die Stadt Meerbusch regt bei der Landesregierung eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes an, mit dem Ziel Straßenausbaubeiträge gem. § 8 KAG ersatzlos zu streichen und die hierdurch den Städten und Gemeinden entstehenden Einnahmeausfälle durch das Land NRW vollständig zu kompensieren.

 

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage berichtet von der Hauptgemeindebeamtenkonferenz für den Regierungsbezirk Düsseldorf mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW, Ina Scharrenbach, bei der die Ministerin die Position der Landesregierung dargelegt habe. Sie habe ausgeführt, dass an einem Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes gearbeitet würde. Im Entwurf sei vorgesehen, Ratenzahlungen bis 20 Jahre einzuräumen, wobei der Basiszins nach BGB mit einem festen Aufschlag vorzusehen, weiterhin sei eine Anwohnerinformation verbindlich vorzuschalten, es solle eine verbindliche Festlegung des Allgemeinanteils geben, sowie eine Tiefenbegrenzung z.B. für Eckgrundstücke. Hinsichtlich eines finanziellen Engagement sei die Landesregierung verhalten, zum einen, da es sich um kommunales Vermögen handele und insofern eine Finanzierung oder Mitfinanzierung von Straßenausbaumaßnahmen durch das Land rechtlich fragwürdig sei. Den prognostizierten finanziellen Aufwand für das Land von 120 Mio € hielte die Landesregierung auch aufgrund des Umstandes, dass ein deutlich höherer Ausbaustandard bei Fremdfinanzierung erfolge, nicht für ausreichend. Eine Abschaffung ohne landesseitige Kompensation würde voraussichtlich bei zahlreichen Kommunen zu einer Anhebung der Grundsteuer B führen, deren Kosten auch auf Mieten umgelegt würden. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führte weiter aus, dass sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sich eindeutig gegen eine Optionsmöglichkeit und für einen Erhebungszwang ausgesprochen hätten.

 

Ratsherr Damblon erklärt für die CDU, dass seine Fraktion beiden vorliegenden Resolutionsentwürfen nicht zustimmen könne. Egal wie die Finanzierung aussehe, letztlich zahle der Bürger immer. Zudem käme hinzu, dass das Land bei einer finanziellen Beteiligung natürlich auch mitsprechen wolle. Der Gesetzgebungsprozess sei im Gange, die Argumente für und gegen die ein oder andere Lösung lägen auf dem Tisch und würden in das Verfahren einfließen. Es sei Auffassung seiner Fraktion, dass man Resolution im Rat nur bei wirklich brisanten, Meerbusch betreffenden Themen beschließen sollte, ansonsten würde das Instrument an Wirkung verlieren.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes wirbt für den Entwurf ihrer Fraktion und erklärt, dass das Land Gelder mittels finanzieller Umschichtung frei machen müsse um die Kommunen beim Straßenausbau zu unterstützen. Eine kurze Resolution reiche. Die Bürgerinnen und Bürger müssten von diesen Aufwendungen entlastet werden.

 

Ratsherr Müller spricht sich auch für die Fassung einer Resolution aus, da die Belastungen der Bürgerschaft zu hoch wären. Ratsherr Rettig erklärt, dass egal wer letztlich die Zeche bezahle auf jeden Fall der Bürger belastet wäre. Dann wäre es aus seiner Sicht gerechter, alle würden über die Steuer belastet, als einzelne Anlieger mit sehr hohen Kosten. Letztlich würde die Straßennutzung durch die Gemeinschaft erfolgen. Die Fassung einer Resolution halte er auf jeden Fall für sinnvoll, da hierdurch der Gesetzgebungsprozess beeinflusst werden könne.

 

Ratsfrau Glasmacher führt aus, dass der Bund der Steuerzahler mit seinen richtigen Argumenten auch für eine Abschaffung sei. Ratsherr Peters verweist auf die Diskussionen der Vergangenheit, die zeigten, dass viele Leute sich eine Beteiligung am Ausbau nicht leisten könnten. Insofern sei eine Änderung sinnvoll, deshalb befürworte er grundsätzlich auch die Fassung einer Resolution.

 

In der anschließenden Diskussion wird Einigkeit darüber erzielt, dass die Verwaltung aus den beiden vorliegenden Resolutionsentwürfen, einen gemeinsamen Text fertigt. Dieser ist vorstehend abgedruckt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU   

 

23

 

SPD    

10

 

 

FDP     

6

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

5

 

1

UWG  

4

 

 

Die Linke/Piraten       

2

 

 

Bürgermeisterin         

 

1

 

Gesamt      

27

24

1